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Frankreich

Fakten & Zahlen

Hauptstadt Paris. 
Fläche 551.500 km²
Einwohner ca. 68,3 Mio. (inkl. französischer Überseegebiete)
Kfz-Kennzeichen F
Netzspannung Reisestecker nicht erforderlich.
Zeit Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich
Maße & Gewichte Metrisches System wie in Österreich
Telefonvorwahl +33
Sprache Französisch
Mini-Dolmetscher
Währung Euro
EU-Land Frankreich ist Mitglied der europäischen Union
Nachbarländer
Fünf Screenshots einer App zur Reiseplanung, die Informationen und Kosten für einen Sommerurlaub in Kroatien zeigt.

ÖAMTC App Meine Reise

Umfassende und auf Ihren Urlaub zugeschnittene Infos finden Sie in der kostenlosen ÖAMTC App Meine Reise. Inklusive ÖAMTC Nothilfe-Assistent, Reise-Checkliste, Reisekassa und Audio-Sprachführer.

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Vor der Reise

Reisedokumente

Reisende, auch Minderjährige, benötigen für die Dauer des Aufenthaltes einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.

Wichtig

  • Der Reisepass oder Personalausweis müssen als Identitätsnachweis ständig mitgeführt werden.
  • Für die Einreise in die französischen Überseegebiete gelten abweichende Bestimmungen.

Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.

Sonderdokumente

Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde informieren.

Vollmacht für alleinreisende Kinder

Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer erziehungsberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.

Wichtig

Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.

Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:

Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.

Impfungen

Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.

Reiseapotheke

Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur Grundausstattung einer Reiseapotheke.

ÖAMTC Tipp

Eine Vorlage für die Medikamentenmitnahme im Handgepäck, wie auch ein Allergie-Wörterbuch finden Sie im Artikel Gesundheit auf Reisen.

Person arbeitet mit Laptop auf einer Strandliege, im Hintergrund Strand und Meer.

MIT TELEMEDIZIN NOCH BESSER ABGESICHERT

Im Krankheitsfall auf Auslandsreisen in der EU können Schutzbrief-geschützte Personen im Rahmen eines Online-Gesprächs mit österreichischen Ärzt:innen sprechen.

Alle Infos zur Telemedizin

Eine Hand hält ein Smartphone mit der ÖAMTC Reise-Checkliste, umgeben von Reisetasche, Hut, Karte, Kamera, Kaffee und Apfel.

ÖAMTC Reise-Checkliste

  • Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
  • inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
  • Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt

Einfach packen!

Anmietbedingungen

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.

Kostenfallen vermeiden

Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:

Kreditkarte

Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich, da auf der Kreditkarte eine Kaution hinterlegt wird.

Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder

Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.

Reise-Vollkasko

Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG

Reise-Versicherungen

Die e-card gewährleistet eine Behandlung im europäischen Ausland nach den Regeln des jeweiligen Landes. Lassen Sie sich zur Rückerstattung der Kosten eine detaillierte Originalrechnung inkl. medizinischer Berichte ausstellen.
Mehr Infos zur e-card im Ausland

Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief

Gepäck- und Stornoschutz istock

Gepäck- und Stornoschutz*

Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert. 
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar

*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG

Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.

Anreise

ÖAMTC Tipp für Camper

Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 200 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.

Zwischen Frankreich und Belgien, Deutschland, Italien und Spanien herrscht freier Personen- und Warenverkehr und es finden keine Grenzkontrollen statt. Die Grenzpolizei ist jedoch ermächtigt Identitäts- und Warenkontrollen durchzuführen.

Grenzkontrollen werden jedoch an den Grenzen zur Schweiz durchgeführt.

Vor Ort

Wetter

Umweltzonen

In Frankreich wurden spezielle Umweltzonen eingeführt, um die Luftverschmutzung zu verringern und die Luftqualität zu verbessern. In diese Zonen dürfen Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß nur eingeschränkt oder gar nicht einfahren.

Wer darf in eine Umweltzone einfahren?

Um in eine Umweltzone einfahren zu dürfen, ist die Umweltplakette „Crit’Air“ erforderlich. Je nach Schadstoffausstoß wird das Fahrzeug einer von sechs Kategorien zugeordnet (siehe Abschnitt "Umweltplakette Crit'Air"). Welche Fahrzeuge bzw. Plakettenkategorien in einer Umweltzone erlaubt sind und welche nicht, ist je nach Stadt und Region unterschiedlich. Bei Verstößen droht bei Pkw bis 3,5 t hzG eine Strafe von 68 Euro. Außerhalb von Umweltzonen wird keine Plakette benötigt.

ÖAMTC Tipp

Da die Umweltplakette „Crit'Air" vor Ort nicht erhältlich ist, empfehlen wir allen Autoreisenden nach Frankreich, die Vignette 3 bis 4 Wochen vor Abreise unter www.certificat-air.gouv.fr zu bestellen. So können Sie ein unbeabsichtigtes Befahren einer Umweltzone ohne Plakette vermeiden.

Welche Arten von Umweltzonen gibt es?

Die französischen Umweltzonen unterscheiden sich sowohl hinsichtlich des Zeitraums, in dem sie gültig sind, als auch hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung. Vereinfacht gesagt gibt es zwei Arten von Umweltzonen:

  • Dauerhafte Umweltzonen (ZFE): Sie gelten entweder rund um die Uhr oder zu konkret definierten Zeiten. Die räumlichen Grenzen der Umweltzone sind klar definiert und durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Vor allem in Großstädten, wie Paris, Lyon, Marseille oder Nizza, gibt es immer mehr dauerhafte Umweltzonen.
  • Situative Umweltzonen: Im Unterschied zu den dauerhaften Umweltzonen gelten sie nur bei Überschreitung bestimmter Schadstoffwerte in der Luft und treten kurzfristig in Kraft. Situative Umweltzonen sind meist großflächig und können Metropolregionen (Städte mit Umlandgemeinden) oder auch ganze Départements betreffen (gesamtes Straßennetz). Eine Ankündigung erfolgt durch elektronische Anzeigen sowie in lokalen Medien und im Internet auf dieser Übersichtskarte.

Gut zu wissen

In Frankreich werden laufend neue Umweltzonen eingeführt. So soll es bis 2025 in allen Metropolregionen mit mehr als 150.000 Einwohnern Umweltzonen geben, wobei der Zeitpunkt der Einführung und die Ausgestaltung der Fahrverbote nicht einheitlich geregelt sind. Darüber hinaus können sich bestehende Vorschriften laufend ändern und verschärft werden. Aus diesem Grund sollten sich Frankreichreisende unmittelbar vor der Abreise über die aktuellen Bestimmungen am Urlaubsziel oder in der betroffenen Region informieren. Mehr Infos unter:

Umweltplakette "Crit'Air"

Welche Fahrzeuge erhalten eine Umweltplakette?
Eine Umweltplakette „Crit'Air“ erhalten alle Pkw mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.1997 sowie Motorräder, Trikes und Quads mit einer Erstzulassung ab dem 01.06.2000. Wohnmobile bis 3,5 t werden wie Pkw behandelt, schwerere Wohnmobile hingegen wie Lkw (Erstzulassung ab 01.10.2001). Für ältere Fahrzeuge wird keine Umweltplakette ausgestellt. Sie dürfen daher nicht in Umweltzonen einfahren, sofern es keine lokalen Ausnahmeregelungen gibt.

Welche Plakettenkategorien gibt es?
Je nach Schadstoffklasse bzw. Antriebsart erhält das Fahrzeug eine von sechs unterschiedlichen Plaketten (grün bis grau). Eine Klassifizierungstabelle in französischer Sprache finden Sie hier.

Wo und wie lange gilt die Umweltplakette?
Die Plakette gilt einheitlich in ganz Frankreich und ist zeitlich unbefristet gültig. Bei Kennzeichenwechsel muss jedoch eine neue Plakette bestellt werden.
Hinweis: Die deutsche Umweltplakette ist in Frankreich nicht gültig.

Wo ist die Umweltplakette erhältlich und wie viel kostet sie?
Die Bestellung ist nur online unter www.certificat-air.gouv.fr (Bestellanleitung in deutscher Sprache) möglich. Um die Schadstoffklasse des Fahrzeugs zu ermitteln, wird für die Bestellung der Zulassungsschein benötigt. Für ausländische Fahrzeuge kostet die Plakette 4,76 Euro (inkl. Versandkosten). Die Bezahlung ist nur mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder PayPal möglich.

Wie lange beträgt die Lieferzeit?
Laut Angaben auf der Website dauert die Lieferung max. 10 Tage. Aufgrund längerer Bearbeitungszeiten wird aber eine Bestellung 3 bis 4 Wochen vor Abreise empfohlen.

Wo ist die Umweltplakette anzubringen?
Bei Pkw und Wohnmobilen muss die Plakette innen an der unteren rechten Seite der Windschutzscheibe (Beifahrerseite), bei Motorrädern an der Radgabel, am Schutzblech oder auf der Verkleidung vorne rechts angebracht werden.
Hinweis: Bei Windschutzscheibenaustausch ist eine neue Plakette zu bestellen.

Gibt es für Menschen mit Behinderung eine Ausnahme?
Auch für Fahrzeuge mit einem Behindertenausweis oder einer Behindertenparkberechtigung wird eine Umweltplakette benötigt. Allerdings sind diese Fahrzeuge nicht von den Einfahrtbeschränkungen bzw. Fahrverboten betroffen.

Benötigen auch Oldtimer eine Umweltplakette?
Für im Ausland zugelassene Oldtimer gibt es keine generelle Ausnahme von der Plakettenpflicht. Da Sonderregelungen aber lokal von der jeweils zuständigen Gemeinde beschlossen werden können, sollte man sich gegebenenfalls direkt vor Ort informieren. Für Paris kann beispielsweise eine Ausnahmegenehmigung bei der Polizeipräfektur Paris beantragt werden.

Wo findet man weitere Infos?
Für weitere Fragen stehen die FAQ auf der Website www.certificat-air.gouv.fr zur Verfügung.

Städte mit permanenten Umweltzonen

Umweltzonen Frankreich ÖAMTC © ÖAMTC
Umweltzonen Frankreich

Umweltzonen in Départements

In beinahe allen französischen Départements können bei Luftverschmutzungsalarm situative Umweltzonen ausgerufen werden. Diese können lokal für einzelne Städte oder Gemeinden, in Einzelfällen aber auch für das gesamte Département gelten (inkl. Autobahnen und Nationalstraßen). Die genauen Grenzen der Umweltzone werden im Bedarfsfall durch den jeweiligen Präfekten des Départements festgelegt. Verkehrsbeschränkungen werden durch elektronische Anzeigen sowie durch Meldungen in Medien und im Internet angekündigt. Diese Übersichtskarte gibt Auskunft über die aktuelle Luftqualität in den Regionen.

Maßnahmen
Werden bestimmte Schadstoffwerte überschritten, können zunächst die Tempolimits reduziert werden. In einem weiteren Schritt können Fahrverbote für Fahrzeuge ohne Crit'Air-Plakette bzw. für Fahrzeuge, die nicht über eine bestimmte Plaketten-Kategorie verfügen, ausgesprochen werden.

Gut zu wissen

Das Tragen einer  Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.

Parken

  • Blaue Markierungen auf der Straße oder am Randstein weisen auf das begrenzte Parken mit Parkscheiben in den sogenannten "Zones Bleues" hin.
  • Gelbe, unterbrochene Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Auch in Tunnels und Unterführungen ist das Parken verboten. Gelde Zick-Zack Linien signalisieren Bushaltestellen. In Paris steht die gelbe X-Markierung für Ladezonen.
  • Durchgezogene gelbe Streifen bedeuten Halte- und Parkverbot. Auch unter Brücken gilt Halte- und Parkverbot.
  • Weiße Bodenmarkierungen mit dem Schriftzug "payant" sind gebührenpflichtig.
  • Kurzparkzonen sind durch Verkehrszeichen gekennzeichnet und gebührenpflichtig.
  • Im Ortsgebiet ist das Abstellen von Fahrzeugen nur in Fahrtrichtung erlaubt. In Wohngebieten ist das Parken oft nur auf einer Straßenseite erlaubt, ohne dass eine Beschilderung in den betreffenden Straßen angebracht wird. Dabei kann es sein, dass die Straßenseite im Zweiwochenrhythmus gewechselt wird. Fahrzeuge dürfen nicht länger als an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unverändert abgestellt sein.
  • Parkverstöße: Ordnungswidrig parkende Fahrzeuge werden mit einer Autokralle versehen oder abgeschleppt.

Mehr Infos zum Parken in Paris: www.paris.fr/stationnement

Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende

Promillegrenze

  • 0,5 Promille
  • 0,2 Promille in den ersten 3 Jahren des Führerscheinbesitzes

Radfahrer

Für Kinder unter 12 Jahren besteht Helmpflicht (egal ob sie selbst fahren oder als Beifahrer mitfahren). Ab 12 besteht es keine Helmpflicht für Radfahrer. Radfahrer müssen nachts sowie tagsüber bei schlechter Sicht außerhalb der Ortschaften eine Warnweste tragen. Siehe Fahrrad-Mitführpflichten.

Winterausrüstung

Winterreifen: In den Bergregionen der Alpen, Pyrenäen und Vogesen, im Jura- und Zentralmassiv sowie auf Korsika gilt von 1. November bis 31. März eine permanente Winterreifenpflicht. Winterreifen (M+S Kennzeichnung) müssen auf allen 4 Rädern montiert sein und eine Mindestprofiltiefe von 3,5 mm aufweisen. Alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen verwendet werden. Anfang und Ende der Zonen werden durch entsprechende Beschilderung angezeigt.

Die exakte Zone innerhalb eines Départements wird von der jeweiligen Behörde festgelegt und kann sich jährlich ändern. Eine aktuelle Übersichtskarte ist unter www.securite-routiere.gouv.fr abrufbar.

Zusätzlich kann auch in anderen Départements bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung die Benutzung von Winterreifen vorgeschrieben werden.

Schneeketten: Können durch entsprechende Beschilderung angeordnet werden. Schneeketten müssen auf den Rädern der Antriebsachse montiert werden. Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h.

Spikereifen: Für Kfz bis 3,5 t hzG von 1. November bis 31. März erlaubt (je nach Département abweichende Zeiträume möglich). Wenn es die Wetterlage verlangt, kann dieser Zeitraum verlängert werden. Höchstgeschwindigkeit: 90 km/h. Ein weißer Aufkleber mit der schwarzen Aufschrift „90“ ist hinten links am Fahrzeug anzubringen.

Zusätzliche Infos

  • Motorräder: Fahrer und Mitfahrer von Motorrädern (auch Roller, Mofas, Quads etc.) müssen CE-zertifizierte Handschuhe tragen. Davon betroffen sind auch ausländische Biker. Helme müssen außerdem mit reflektierenden Elementen oder Aufklebern ausgestattet sein.

Gut zu wissen: Die in Frankreich angewandte Norm ECE 22.06 betrifft nur die Hersteller und Verkäufer von Motorradhelmen. Die Helme nach der Norm ECE 22.05 dürfen weiterhin verwendet werden.
Zur Erinnerung: Ein Motorradhelm sollte im Durchschnitt alle fünf Jahre ausgetauscht werden.

  • Ladung: Ragt die Ladung mehr als 1 m über das Fahrzeugheck hinaus, muss eine reflektierende Vorrichtung angebracht werden. Diese muss vertikal, in einer Höhe von 40-90 cm über dem Boden befestigt werden. Bei Nacht oder schlechter Sicht ist zusätzlich ein rotes Licht erforderlich (aus 150 m Entfernung erkennbar).
  • Ampeln: Ein gelber blinkender Pfeil bedeutet, dass in die angezeigte Richtung weiter gefahren werden darf, auch wenn die Ampel rot zeigt. Der Querverkehr hat allerdings Vorfahrt.
  • Rauchen: Ist in Kfz in Gegenwart von Minderjährigen verboten.
  • Ablenkung am Steuer: Wer sich am Steuer durch Aktivitäten (z.B. Essen, Schminken, lautes Musik hören etc.), die die Konzentration beeinträchtigen, ablenken lässt, kann bestraft werden.
  • Telefonieren am Steuer: Ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt, bei der die Sprachübertragung über externe Lautsprecher im Fahrzeug oder den Telefonlautsprecher erfolgt. Die Verwendung von Kopfhörern, Ohrstöpseln oder Headsets zum Telefonieren oder Musik hören ist beim Fahren generell verboten.
  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos Fahrradträgern fürs Auto
  • Wohnmobile über 3,5 t hzG: Alle Kfz über 3,5 t (auch Wohnmobile) benötigen an Fahrer- und Beifahrerseite sowie am Heck spezielle Toter-Winkel-Aufkleber, um Fußgänger und Zweiradfahrer vor der Gefahr des toten Winkels zu warnen. Insgesamt werden drei Aufkleber benötigt, je einer auf Fahrer- und Beifahrerseite sowie einer am Heck (beim ÖAMTC erhältlich, ausgenommen in Kärnten und der Steiermark). Diese Regelung gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Wohnwagengespanne sind nur dann betroffen, wenn entweder das Zugfahrzeug und/oder der Anhänger ein hzG von mehr als 3,5 t haben. Mehr Infos
    Wohnmobile zwischen 3,5 und 12 t hzG benötigen außerdem Aufkleber am Heck, die die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten 80 außerorts, 100 auf Schnellstraßen bzw. 110 km/h auf Autobahnen anzeigen. Die Aufkleber müssen im Durchmesser mind. 20 cm groß und die Zahlen in schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund mind. 15 cm groß sein. Anzubringen sind sie entweder horizontal nebeneinander oder vertikal übereinander in aufsteigender Reihenfolge 80 - 100 - 110.
  • Reservierte Fahrspuren für Fahrgemeinschaften und besondere Kfz: Eine weiße Raute als Bodenmarkierung oder Verkehrszeichen mit blauem Hintergrund kennzeichnet Fahrspuren, die Fahrzeugen mit mind. zwei Insassen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und besonders emissionsarmen Kfz (Elektroautos und Wasserstofffahrzeugen, aber keine Hybridfahrzeuge) vorbehalten sind. Auf Zusatztafeln kann die Mindestanzahl an Insassen im Fahrzeug angegeben werden. Diese Maßnahme ist ein Verkehrsversuch, der bereits in den Metropolregionen Lyon, Grenoble, Straßburg, Nantes und Rennes zur Anwendung kommt. Weitere Städte sollen folgen. Bei Nichtbeachtung droht eine Strafe in Höhe von 135 Euro. Mehr Infos

Zusatztafeln & Hinweisschilder

Französisch Deutsch
Toutes Directions = alle Richtungen
Rappel = Erinnerung, Mahnung (meist in Verbindung mit Tempolimits)
Ralentir = langsam fahren
Centre Ville = zur Stadtmitte
Déviation = Umleitung
Passage interdit = Durchfahrt verboten
Serrez à droite = Rechts halten
Vous n'avez pas la priorité = Sie haben keine Vorfahrt
Fin d'interdiction de dépasser = Ende des Überholverbots

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

Kraftstoffpreise

Informationen zu den durchschnittlichen Kraftstoffpreisen finden Sie im wöchentlich aktualisierten "Weekly Oil Bulletin" der EU-Kommission.

E-Mobilität

Detaillierte Informationen zu Ladestationen, Infrastruktur, Steckertypen u.v.m. finden Sie im Artikel Urlaub mit dem E-Auto.

Notrufnummern

ÖAMTC Tipp

Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

Unfall im Ausland - was tun?

Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download:

Sehenswertes

Frankreich, ein Land der Kultur und Vielfalt, bezaubert mit abwechslungsreichen Regionen und bedeutenden Städten. Paris, die Hauptstadt, beeindruckt mit dem Eiffelturm und dem Louvre. Die Provence lockt mit Lavendelfeldern, die Côte d'Azur mit mediterranem Flair. Das historische Avignon und das charmante Aix-en-Provence sind Höhepunkte. Lyon, die kulinarische Hauptstadt, fasziniert mit ihrer Gastronomie. An der Atlantikküste beeindrucken Bordeauxs Weingüter und die Strände der Bretagne. Frankreichs Schätze versprechen unvergessliche Erlebnisse für jeden Besucher.

Beliebte Regionen

Beliebte Städte

ÖAMTC Reise-Infoset

ÖAMTC Reiseinfoset mit Informationsmaterialien, Karten und Broschüren, die für eine sorgfältige Reiseplanung verwendet werden können.

Exklusiv und kostenlos für Clubmitglieder gibt es für Frankreich das ÖAMTC Reise-Infoset, bestehend aus Reise-Infos und handlichen Faltkarten mit praktischen Informationen zu Sehenswertem.