Frankreich
Fakten & Zahlen
Hauptstadt | Paris. |
Fläche | 551.500 km² |
Einwohner | ca. 68,3 Mio. (inkl. französischer Überseegebiete) |
Kfz-Kennzeichen | F |
Netzspannung | Reisestecker nicht erforderlich. |
Zeit | Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich |
Maße & Gewichte | Metrisches System wie in Österreich |
Telefonvorwahl | +33 |
Sprache | Französisch |
Mini-Dolmetscher | |
Währung | Euro |
EU-Land | Frankreich ist Mitglied der europäischen Union |
Nachbarländer |
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Umfassende und auf Ihren Urlaub zugeschnittene Infos finden Sie in der kostenlosen ÖAMTC App Meine Reise. Inklusive ÖAMTC Nothilfe-Assistent, Reise-Checkliste, Reisekassa und Audio-Sprachführer.
Vor der Reise
Personaldokumente
Reisedokumente
Reisende, auch Minderjährige, benötigen für die Dauer des Aufenthaltes einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.
Wichtig
- Der Reisepass oder Personalausweis müssen als Identitätsnachweis ständig mitgeführt werden.
- Für die Einreise in die französischen Überseegebiete gelten abweichende Bestimmungen.
Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
Sonderdokumente
Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde informieren.
Vollmacht für alleinreisende Kinder
Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer erziehungsberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Wichtig
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.
Kraftfahrzeugdokumente
Österreichischer Führerschein, Zulassungsschein und bei Bedarf Benützungsbewilligung in französischer Sprache (beim ÖAMTC erhältlich) werden benötigt. Der digitale Führerschein gilt nur in Österreich. Empfohlen wird zusätzlich die Mitnahme der Internationalen Versicherungskarte und eines Europäischen Unfallberichts.
Reisegepäck
Einreise
Waren für den Eigenbedarf dürfen von Reisenden innerhalb der EU ohne Abgaben mitgeführt werden. Für Zigaretten gilt eine Richtmenge von 200 Stück. Bei der Einreise über ein Nicht-EU-Land sind weitere Bestimmungen zu beachten.
Für die französischen Überseegebiete gelten Sonderregelungen.
Mehr Infos: Französische Zollbehörde, Österreichisches Bundesministerium für Finanzen, ÖAMTC Artikel zu Einreise- und Zollbestimmungen
Souvenirs
Um sich nicht strafbar zu machen, wird empfohlen, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at
Sicherheitslage
Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) im ganzen Land.
Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:
- Bei allgemeinen Informationen zu Auslandsreisen und Visafragen: +43 1 90115 3775
- Bei Notfällen im Ausland: +43 1 90115 4411
Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.
Impfungen & Gesundheit
Impfungen
Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.
Reiseapotheke
Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur
Grundausstattung einer Reiseapotheke.
ÖAMTC Tipp
Eine Vorlage für die Medikamentenmitnahme im Handgepäck, wie auch ein Allergie-Wörterbuch finden Sie im Artikel Gesundheit auf Reisen.
Hunde & Katzen
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip/Tätowierung) und gültiger Tollwutimpfung ist erforderlich. Bei Einreise über Nicht-EU-Länder mit vermindertem Tollwutstatus (z.B. Marokko, Tunesien) ist außerdem ein zusätzlicher Tollwut-Antikörpertest nötig, der rechtzeitig vor der Reise (3 - 4 Wochen) durchgeführt werden muss. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und muss vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigt werden.
Mehr Infos zum Tollwut-Antikörpertest: www.ages.at/themen/krankheitserreger/tollwut
Die Einfuhr gefährlich eingestufter Hunde ist entweder verboten oder nur unter strengen Auflagen möglich.
Mehr Infos: Französische Zollbehörde
Klima & Reisezeit
Beste Reisezeit
Gemäßigtes Klima im Norden, im Nordosten Kontinentalklima. Niederschläge ganzjährig, Schneefall im Winter.
Im Osten und im Zentrum herrscht kontinentales Klima mit Föhnwinden im Osten, die die Temperaturen im Sommer stark ansteigen lassen.
Mittelmeerklima im Südosten und Süden, an der Riviera, in der Provence und Roussillon.
In den Gebirgsregionen über 600 ü.M. herrscht alpines Klima. Heftige Schneefälle im Winter. Die französischen Pyrenäen sind für fast permanenten Sonnenschein bekannt.
Feuchtes Küstenklima an der Westküste können sehr warm und sonnig bis frisch sein, Niederschläge ganzjährig.
Paris bereist man am besten im Frühling, im Herbst und im Winter. Die französische Mittelmeerküste ist am attraktivsten zwischen März und Oktober. Wintersportler kommen in den Skigebieten der französischen Alpen und der Pyrenäen von Dezember bis April auf ihre Kosten.
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- inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
- Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt
Mietwagen
Anmietbedingungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.
Kostenfallen vermeiden
Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:
Kreditkarte
Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich, da auf der Kreditkarte eine Kaution hinterlegt wird.
Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder
Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.
Versicherungen
Kfz-Versicherung
Die Mitnahme der IVK - Internationale Versicherungskarte und eines Europäischen Unfallberichts wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Mehr Infos: www.oeamtc.at/versicherung
Reise-Vollkasko
Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
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* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG
Reise-Versicherungen
Die e-card gewährleistet eine Behandlung im europäischen Ausland nach den Regeln des jeweiligen Landes. Lassen Sie sich zur Rückerstattung der Kosten eine detaillierte Originalrechnung inkl. medizinischer Berichte ausstellen.
Mehr Infos zur e-card im Ausland
Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Gepäck- und Stornoschutz*
Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert.
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
ÖAMTC Reisebüro
Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.
Anreise
Mit dem Auto
Von Österreich aus erreicht man Frankreich je nach Zieldestination über Deutschland oder die Schweiz bzw. Italien.
Berechnen Sie Ihre Route mit dem ÖAMTC Routenplaner
ÖAMTC Tipp für Camper
Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 200 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.
Mit dem Flugzeug
Flughäfen
In Frankreich gibt es nahezu 80 Flughäfen, davon zählen zu den zehn größten:
- Flughafen Paris Charles de Gaulle
- Flughafen Paris Orly
- Flughafen Nizza
- Flughafen Lyon Saint-Exupéry
- Flughafen Marseille Provence
- Flughafen Toulouse-Blagnac
- Flughafen Bâle-Mulhouse
- Flughafen Bordeaux
- Flughafen Nantes Atlantique
- Flughafen Paris Beauvais-Tillé
Mehr Infos: Flüge nach Frankreich mit Direktverbindungen ab Österreich
Flüge finden und buchen
Weltweit Flüge buchen auf der Flugbuchungsplattform von ÖAMTC Reisen
Inlandsflüge
Aufgrund des dichten Netzes an Flughäfen und der Größe des Landes gibt es regelmäßige Inlandsflüge, beispielsweise von Paris aus u.a. nach:
- Korsika (Ajaccio, Bastia und Calvi)
- Avignon
- Biarritz
- Bordeaux
- Brest
- Lyon
- Marseille
- Nancy
- Montpellier
- Nantes
- Nizza
- Rennes
- Strasbourg
- Toulouse
Die meisten Inlandsflüge werden von der französischen Fluggesellschaft Air France (58 Flugverbindungen) und auch von Volotea (61 Flugverbindungen; Stand August 2023) durchgeführt.
Einstellung von Inlandsflügen
Seit 23. Mai 2023 müssen Inlandsflüge zwischen Städten, die alternativ mit der Bahn in weniger als 2,5 Stunden erreicht werden können, eingestellt werden. Aktuell sind von dieser Maßnahme, die den CO₂-Ausstoß reduzieren soll, 3 Verbindungen betroffen:
- Paris-Orly - Bordeaux
- Paris-Orly - Lyon
- Paris-Orly - Nantes
Das zugrundeliegende Dekret gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren. Innerhalb von 24 Monaten muss eine Evaluierung der Maßnahme erfolgen und über eine Verlängerung entschieden werden.
Mehr Infos: Französische Verwaltung
Mit der Fähre
Die Fähren dienen sowohl der Personen - als auch der Fahrzeugbeförderung. Fährfahrten nach Frankreich können von Großbritannien und Irland, den Kanal-Inseln, Marokko, Algerien und Tunesien angetreten werden. Regelmäßig verkehrende Fähren sind:
- Brittany Ferries
- DFDS Seaways
- P&O Ferries
- Irish Ferries
- Grandi Navi Veloci
- Algerie Ferries
- Corsica Linea
- CTN Ferries
Mehr Infos zu Fährverbindungen bei ÖAMTC Reisen
Häufige Fährziele mit durchschnittlicher Fahrtdauer
- Großbritannien (Dover, Plymouth, Portsmouth, Newhaven, Poole, Guernsey): Von 1,5 bis 8,5 Stunden
- Irland (Dublin, Rosslare): Von 13 bis 18 Stunden
- Algerien (lgiers, Bejaia, Oran, Skikda): von 20 bis 27 Stunden
- Tunesien (Tunis-La Goulette): Ca 23 Stunden
- Marokko (Tanger, Nador): Ca 39 Stunden
Fähren im Inland
Regelmäßige Fährschiffverbindungen gibt es von Marseille, Nizza und Toulon zu den Häfen der Insel Korsika.
- Korsika (Ajaccio, Bastia, Ile-Rousse, Porto-Vecchio, Propriano): Von 5 bis 15 Stunden
Hinweis: Für die Sommermonate ist rechtzeitige Buchung notwendig!
Mit der Bahn
Mit der Bahn ist Frankreich über Deutschland oder die Schweiz gut erreichbar. Zum Beispiel:
- Wien-Paris: Fahrtdauer von 11 bis 16 Stunden, je nach Zügen und Verbindungen
- Wien-Straßburg: Fahrtdauer von 9 bis 14 Stunden, je nach Zügen und Verbindungen
Mehr Infos:
- www.oebb.at und www.nightjet.com
- www.sncf-connect.com/de
- Französische Staatsbahn SNCF: Karte der Hochgeschwindigkeitszugverbindungen Frankreich & Europa (2020)
- SNCF-Nachtzugverbindungen in Frankreich (2023)
Mit dem Bus
Flixbus bietet Busverbindungen in die größten französischen Städte an. Viele Destinationen werden nur mit einem Umstieg erreicht, manche erreicht man direkt. Mit einer Dauer von mindestens 19 Stunden ist zu rechnen.
Mehr Infos: www.flixbus.at
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahn
Die französische Staatsbahn SNCF ist in fünf Unternehmen aufgeteilt. Ihr Schienennetz umfasst fast 30.000 km.
Der TGV INOUI (Train à Grande Vitesse) verkehrt mit bis zu 300 km/h zwischen Paris und der Bretagne, Straßburg sowie Südfrankreich. Für Paris-Lille braucht der TGV 1 Std., von Paris nach Marseille 3 Std., nach Bordeaux 2 Std. (InOui) und nach Toulouse 4 Std. 8 Min.
LGV Atlantique, verbindet Paris mit Rennes und Nantes in der Bretagne, mit Bayonne und Toulouse im Südwesten Frankreichs und mit Bordeaux und La Rochelle in der Region Bordeaux.
TGV InOui (L'Océane) verbindet Paris mit Bordeaux in 2 Std. 10 Min.
TGV Bretagne-Pays-de-la-Loire verbindet Paris mit Rennes in 1 Std. 25 Min.
OUIGO-Züge sind die Low-Cost-Version der TGV-Züge. Sie fahren u.a. zwischen Paris und Straßburg, Bordeaux, Toulouse, Avignon, Nantes und Lyon. Ihr Netz wird ständig erweitert.
Intercités-Nachtzüge der SNCF fahren u.a. auf den Strecken Paris - Nizza (Fahrtdauer: ca. 12 Std.), Paris - Rodez / Paris - Lourdes / Paris - Bayonne / Latour-de-Carol / Cerbère und Paris - Briançon.
Reservierungen sind grundsätzlich erforderlich. TGV- und Intercité-Tickets sind nur noch elektronisch erhältlich. E-Tickets müssen nicht entwertet werden. Die Ticketentwertung ist nur noch für Bahn-Tickets in Papierform in einigen Gebieten und Linien obligatorisch. Ist die Entwertung am Automaten nicht mehr möglich, weil diese zum größten Teil abgeschafft wurden, müssen die Fahrgäste die Entwertung vom Schaffner vornehmen lassen, um eine mögliche Geldbuße zu vermeiden.
Fahrkartenkauf:
Es gibt zahlreiche Sonderfahrkarten für Familien, Kinder und Jugendliche. Generell richten sich die Fahrpreise nach Reisetag und Tageszeit, je nach dem ob diese in der Hauptverkehrszeit liegen oder nicht. Nähere Informationen sind den Fahrplänen zu entnehmen, die bei der SNCF erhältlich sind.
Informationen: Nähere Auskünfte über alle Angebote erteilt die SNCF. Allgemeine Informationen, Auskünfte über Fahrpreise und Zugverbindungen sowie Fahrpläne sind von den DB-, ÖBB- und SBB-Agenturen erhältlich, die auch gern Reservierungen entgegennehmen.
Bus
Die Busverbindungen im örtlichen Nahverkehr außerhalb der Städte sind relativ gut. Informationen und Fahrpläne sind nur vor Ort erhältlich.
Fernreisebusse, die innerhalb von Frankreich fahren, sind u.a. Flixbus und Blablabus.
In den Städten
Die städtischen Nahverkehrssysteme sind ausgezeichnet. Die Busverbindungen in allen größeren Städten sind gut. Busse fahren im Allgemeinen von 05.30 Uhr-20.30 Uhr. Straßenbahnen, Oberleitungsbusse und U-Bahnen wie in Marseille und Paris ergänzen das Verkehrsnetz. Lyon hat auch eine Zahnradbahn. Der erste fahrerlose, automatische Zug der Welt verkehrt in Lille, das auch Straßenbahnlinien hat. St. Etienne und Nantes haben ein Straßenbahnnetz, und in Grenoble, Limoges und Nancy verkehren Oberleitungsbusse. Es gibt Einzelfahrscheine, Wochen- und Monatskarten.
Paris hat eines der besten Verkehrsnetze der Welt. Die Pariser Verkehrsbetriebe, RATP, betreiben den öffentlichen Nahverkehr (Busse, U- und S-Bahnen) im Großraum Paris. In vielen Teilen der Innenstadt ist Parken verboten bzw. die Parkzeit begrenzt (Zone bleue) und im Allgemeinen kostenpflichtig. In ganz Paris und am Stadtrand gibt es jedoch gebührenpflichtige Parkhäuser, in denen online Parkplätze reserviert werden können.
Taxi
Taxis sind in Frankreich überall verfügbar.
Schiff & Fähren
Frankreichs schiffbare Wasserwege umfassen 8500 km.
Ausflugsboote können mit oder ohne Besatzung gemietet werden. Das Angebot reicht von kleinen Motorbooten bis zu umgebauten Lastkähnen (Péniches), die bis zu 24 Personen beherbergen können und eine achtköpfige Besatzung benötigen. In manchen Gegenden kann man »Hotelboote« mieten; große, umgebaute Lastkähne mit Unterkunftsmöglichkeiten und Restaurants. Preis und Komfort je nach Wunsch und Geldbeutel.
Hausboote sind ebenfalls eine Gelegenheit, die wunderschönen Flusslandschaften Frankreichs zu entdecken und zu genießen. Mit jeder Schleuse, die man passiert, lernt man das Land besser kennen. Weitere Informationen erteilen die nationalen und regionalen Fremdenverkehrsämter (s. Adressen).
Bootsfahrten bieten sich vor allem nordöstlich von Paris an. Hier sind die meisten schiffbaren Flüsse durch Kanäle verbunden.
Die besten Routen sind auf
- der Seine von Auxerre nach Le Havre (es muss jedoch mit gewerblichem Schiffsverkehr gerechnet werden);
- auf der Rhône (es empfiehlt sich, flussabwärts von Avignon die Dienste eines Lotsen in Anspruch zu nehmen. Die Schiffe der Viking Flusskreuzfahrten fahren auf der Seine, der Rhône und der Saône, A-Rosa und Lüftner Cruises fahren auf Rhône und Saône);
- in den Regionen Bretagne und Loire auf den Flüssen Vilaine, Loire, Mayenne und Sarthe mit ihren Verbindungskanälen.
Kanäle verbinden Rhein, Mosel und ihre Nebenflüsse im Nordosten;
in Burgund durchfließen die Saône und viele wunderschöne alte Kanäle das Land.
Die Region Midi (einschließlich des Canal du Midi, der den Atlantik mit dem Mittelmeer verbindet und zum Weltnaturerbe gehört) ist ebenfalls ideal für Bootsfahrten.
Die Website des französischen Segelverbandes (www.ffvoile.org) informiert Hafen für Hafen über den Gezeitenkoeffizienten.
Staatlich betriebene Autofähren, so genannte BACs, verbinden die größeren Inseln an der Atlantikküste mit dem Festland, sie durchkreuzen auch regelmäßig das Gironde-Delta.
Passagier- und Autofähren der Corsica Linea (www.corsicalinea.com) verkehren zwischen der Insel Korsika und dem französischen Festland. Die Schiffe verbinden Marseille mit Ajaccio, Porto Torres, Porto Vecchio, Bastia und Ile Rousse.
Im Programm der Corsica Ferries (www.corsica-ferries.de) sind bis zu 30 Fährpassagen pro Tag zwischen Korsika und Nizza, Toulon, Savona, Piombino und Livorno nach Ajaccio, Bastia, Calvi. Schnellere Überfahren sind mit dem Mega Express möglich.
Grenzübergänge
Zwischen Frankreich und Belgien, Deutschland, Italien und Spanien herrscht freier Personen- und Warenverkehr und es finden keine Grenzkontrollen statt. Die Grenzpolizei ist jedoch ermächtigt Identitäts- und Warenkontrollen durchzuführen.
Grenzkontrollen werden jedoch an den Grenzen zur Schweiz durchgeführt.
Vor Ort
Wetter
Klima
Maut & Vignette
Es gilt Mautpflicht auf Autobahnen. Ausnahmen gelten z.B. für die Stadtautobahnen und -umfahrungen von Paris, Lyon, Bordeaux, Marseille und Toulouse. Nationalstraßen (N) und Départementstraßen (D) sind dagegen gebührenfrei.
Die Mautgebühr richtet sich nach der gefahrenen Strecke und der jeweiligen Fahrzeugkategorie. Auf einigen Teilstrecken ist an der Mautstation eine Pauschalgebühr unabhängig von der gefahrenen Strecke zu bezahlen.
Wichtig: Free-Flow-Maut
Seit ein paar Jahren gibt es Autobahnabschnitte, auf dem die Mautgebühr elektronisch mittels Kennzeichenerfassung (Free-Flow-System) erhoben wird. Die Mautgebühr kann entweder vor Ort an Zahlungsterminals auf Parkplätzen entlang der Strecke oder online unter Angabe des Kennzeichens bis zu 72 Stunden nach der Fahrt bezahlt werden. Alternativ kann das Fahrzeugkennzeichen auch im Voraus online registriert werden. Die Abbuchung der Mautgebühr erfolgt dann automatisch vom hinterlegten Bankkonto.
- Autobahn A79 zwischen Deux-Chaises und Digoin: paiement.aliae.com/de
- Autobahn A4, Ausfahrt Nr. 36 Boulay-Moselle: www.autoroutes.sanef.com/en
- Autobahn A13 und A14: www.groupe.sanef.com/fr/flux-libre/autoroute-paris-normandie-a13
▶️ab Juni 2024, Autobahn A14: zwischen Montesson und den 2 Autobahnkreuzen bei Chambourcy (Nr. 6A). Und Autobahn A13: zwischen dem Autobahnkreuz Nr. 18 Heudebouville nach und von Rouen.
▶️ab Dezember 2024: Inbetriebnahme des Free-Flow-Maut auf der gesamten Autobahn A13 zwischen Mantes und Caen.
Bezahlung (standard-Mautstationen)
Bei der Auffahrt auf die Autobahn muss an der Mautstation ein Ticket gezogen werden, das bis zum Verlassen der Autobahn aufzuheben ist. Die Mautgebühr kann in bar oder mit Kreditkarte bezahlt werden. An manchen Zahlstellen wird das abgezählte Geld in einen Trichter eingeworfen (Betrag wird rechtzeitig angezeigt). Die Fahrspuren sind je nach Bezahlmöglichkeit und Personal mit entsprechenden Piktogrammen gekennzeichnet. Spuren mit grünem Pfeil stehen für alle Fahrzeugkategorien offen. An den automatischen „cb“-Schaltern („carte bancaire“) kann nur mit Kreditkarte bezahlt werden.
Autobahngebühren: www.autoroutes.fr
Mautboxen
Um die „t“-gekennzeichneten Spuren nutzen zu können, ist eine Mautbox notwendig, die online bestellt werden kann. Diese speziellen Mautboxen, die an der Windschutzscheibe angebracht werden, ermöglichen in Frankreich, Italien, Portugal und Spanien die Nutzung elektronischer Mautspuren. Die Mautgebühr wird automatisch von einem hinterlegten Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte oder Konto) abgebucht, ohne anhalten zu müssen. Die Mautboxen sind bei verschiedenen Anbietern erhältlich:
ÖAMTC Vorteil
ÖAMTC Mitglieder erhalten beim Kauf einer Mautbox von maut1.de einen Rabatt von 10 Euro auf die Aktivierungsgebühr. Mehr Infos über das ÖAMTC Vorteilspartner-Angebot von maut1.de
Fahrzeugkategorien
Klasse | Beschreibung |
Klasse 1 | Kfz bis 3,5 t hzG (auch mit Anhänger) mit einer Höhe von max. 2 m |
Klasse 2 | Kfz bis 3,5 t hzG (auch mit Anhänger) mit einer Höhe zwischen 2 und 3 m (z.B. Wohnmobil, Wohnwagengespann) |
Klasse 3 | Kfz mit mehr als 3,5 t hzG oder mit einer Höhe von über 3 m |
Klasse 4 | Kfz mit mehr als 2 Achsen* und einer Höhe von über 3 m oder mehr als 3,5 t hzG, Gespanne mit einer Höhe von über 3 m oder einem Zugfahrzeug mit mehr als 3,5 t hzG |
Klasse 5 | Motorräder (auch mit Beiwagen) und Trikes |
* Tandemachsen werden als zwei Einzelachsen gezählt.
Gut zu wissen: Dachladungen wie Dachboxen, Fahrradträger, Antennen etc. werden nicht eingerechnet, feste Aufbauten wie die Aggregate von Klimaanlagen hingegen schon. An den automatischen Zahlstellen können fehlerhafte elektronische Höhenmessungen bei Wohnmobilen und Gespannen mit Dachgepäck zu Einstufungen in eine zu hohe Kategorie führen. Es wird dringend geraten, die Kategorie sofort zu überprüfen und bei Bedarf per Knopfdruck über die Gegensprechanlage Hilfe durch das Mautpersonal anzufordern.
Fahrzeugkategorien: www.autoroutes.fr
Tunnel & Brücken
Fahrzeug | einfach | retour** |
Motorrad (auch mit Beiwagen) | 35,80 EUR | 45,00 EUR |
Kfz und Gespann, Vorderachsenhöhe unter 1,30 m, Gesamthöhe max. 2 m | 54,10 EUR | 67,50 EUR |
Kfz und Gespann, Gesamthöhe max. 3 m | 71,60 EUR | 90,00 EUR |
* Preise gelten bei Einfahrt von der französischen Seite.
**Rückfahrkarte 7 Tage gültig
Wichtig!
- Wegen der bevorstehenden Generalsanierung wird der Mont Blanc Tunnel 2024 für mehrere Wochen für den Verkehr gesperrt (zum Beispiel zwischen 2.09 und 16.12.2024). Darüber hinaus fallen ist zu bestimmten Zeiten des Jahres planmäßige Wartungsarbeiten an, zu deren Zweck eine alternierende Einbahnstraßenregelung erforderlich ist. www.tunnelmb.net
- Auch der Fréjus-Tunnel wird teilweise oder ganz gesperrt werden. www.sftrf.fr/uk
Tunnel/Brücke | Mehr Infos |
Tunnel Maurice Lemaire | https://voyage.aprr.fr |
Tunnel de Puymorens | www.autoroutes.fr |
Tunnel Prado Carénage und Prado Sud Marseille | www.tunnelsprado.com/tarifs |
Tunnel Duplex A86 | www.duplexa86.fr |
Viadukt von Millau | www.leviaducdemillau.com |
Pont de Normandie und Pont de Tancarville | www.pontsnormandietancarville.fr |
Pont de I‘lle de Ré | www.pont-ile-de-re.com |
Eurotunnel (Bahnverladung) | www.eurotunnel.com/uk/ |
Fahrverbote & Umweltzonen
Verkehrsberuhigte Zonen (ZTL)
Die „Verkehrsberuhigte Zonen“ (ZTL - Zones à Trafic Limité) sind städtische Gebiete, in denen der Transitverkehr von Kraftfahrzeugen geregelt bzw. eingeschränkt ist.
- Das Hauptziel von ZTLs: Staus und Lärm zu reduzieren sowie sanfte Mobilitätsformen (Fußgänger, Radfahrer, öffentliche Verkehrsmittel usw.) zu fördern.
- Bisher haben 4 Städte eine verkehrsberuhigte Zone eingerichtet: Paris, Nantes, Grenoble und Rennes. Es gibt keine Standardregelung für ganz Frankreich. Jede dieser Städte wendet ihre eigene Regelung an.
Gut zu wissen: Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der lokalen Touristeninformation, auf der Website der Stadt oder bei Ihrem Hotel, ob es eine ZTL gibt.
ZTL Paris
Zusätzlich zu einer dauerhaften Umweltzone (siehe unten) richtet die Stadt Paris ab November 2024 eine ZTL ein. Das Ziel ist, den Transitverkehr von Kraftfahrzeugen in der Zone zu reduzieren. Die bloße Durchfahrt durch die ZTL ist verboten.
- Gebiet: Dies betrifft den 1., 2., 3. und 4. Bezirk. Die Grands Boulevards im Norden, die Île-de-la-Cité und Île-Saint-Louis sowie die "Quais bas" und "Quais hauts" am rechten Seine-Ufer in West-Ost-Richtung sind NICHT betroffen. Hier finden Sie die Karte.
- Erlaubte Fahrzeuge: Es ist weiterhin möglich, in die ZTL einzufahren und sie zu befahren, um Ziele innerhalb des Gebiets zu erreichen. Privatfahrzeuge müssen jedoch bei Kontrollen ihre Anwesenheit in der Zone nachweisen können (Hotel-, Restaurant-, Parkplatzreservierung usw.). Die Art und Weise der Kontrollen und die Belege werden von den Behörden in Kürze näher erläutert.
- Zeitraum: Ab November 2024 wird eine sechsmonatige Testphase eingeführt, um sich mit der Regelung vertraut zu machen und seine Fahrgewohnheiten anzupassen. Ab April 2025: ganzjährig und rund um die Uhr.
- Besonderheiten: Die Stadt Paris sieht Ausnahmen vor, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.
Mehr Infos: Stadt Paris
ZTL Grenoble
Zusätzlich zu einer dauerhaften Umweltzone (siehe unten) richtet die Stadt Grenoble eine ZTL ein.
- Gebiet: Der Verkehr auf den Boulevards Rey und Agutte-Sembat in Grenoble ist Fußgängern, Fahrrädern, öffentlichen Verkehrsmitteln und zugelassenen Fahrzeugen vorbehalten. Die Geschwindigkeit in diesem Bereich ist auf 30 km/h begrenzt.
- Erlaubte Fahrzeuge: Anwohner oder Gewerbetreibende, die ihren Wohnsitz oder ihre Geschäftstätigkeit in der ZTL haben, müssen eine spezielle ZTL-Plakette an der Windschutzscheibe ihres Fahrzeugs anbringen.
- Zeitraum: Ganzjährig und rund um die Uhr. Das Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug in der ZTL wird mit einer Geldstrafe von 135 € geahndet.
- Besonderheiten: Personen, die ein Hotel innerhalb der ZTL gebucht haben, sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität dürfen zwar ohne Plakette in die Zone einfahren, es ist aber ein entsprechender Nachweis erforderlich (Buchungsbestätigung bzw. Behindertenausweis). Das Parken ist in der ZTL nur für Fahrzeuge von Personen mit eingeschränkter Mobilität erlaubt.
Mehr Infos: Stadt Grenoble
ZTL Nantes
In der ZTL ist der Verkehr Fußgängern, Fahrrädern, öffentlichen Verkehrsmitteln und zugelassenen Fahrzeugen vorbehalten.
- Gebiet: Die ZTL wird in drei Schritten eingerichtet
▶️Ende 2024: Sektoren Quai de Versailles sud et Hôtel de Ville sud
▶️März 2025: Sektoren Joffre, Straßen Henri IV, G. Clémenceau und Elie Delaunay
▶️Juni 2025 : Sektor Cathédrale sud
- Erlaubte Fahrzeuge: Anwohner oder Gewerbetreibende, die ihren Wohnsitz oder ihre Geschäftstätigkeit in der ZTL haben, müssen sich registrieren lassen, um die Kontrolle der Fahrzeugkennzeichen zu ermöglichen.
- Zeitraum: Ganzjährig und rund um die Uhr.
- Besonderheiten: Personen, die ein Hotel innerhalb der ZTL gebucht haben, sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität dürfen zwar ohne Plakette in die Zone einfahren, es ist aber ein entsprechender Nachweis erforderlich (Buchungsbestätigung bzw. Behindertenausweis). Für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist das Parken auf 120 min. begrenzt.
Mehr Infos: Stadt Nantes, Nantes Parkings
ZTL Rennes
Die Stadt Rennes hat eine ZTL im historischen Zentrum eingerichtet. Es wird empfohlen, Kraftfahrzeuge außerhalb dieser Zone zu parken: Es stehen mehrere tausend Parkplätze zur Verfügung. Außerdem fährt ein kostenloser elektrischer Shuttle-Bus rund um das historische Zentrum.
- Gebiet: Hier finden Sie die Karte. Die Geschwindigkeit in diesem Bereich ist auf 20 km/h begrenzt.
- Erlaubte Fahrzeuge: In den betroffenen Straßen ist die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge auf Anwohner, Lieferungen und Notdienste beschränkt.
- Zeitraum: Ganzjährig und rund um die Uhr.
- Besonderheiten: Personen, die ein Hotel innerhalb der ZTL gebucht haben, sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität dürfen in die Zone einfahren, es ist aber ein entsprechender Nachweis erforderlich (Buchungsbestätigung bzw. Behindertenausweis).
Umweltzonen
In Frankreich wurden spezielle Umweltzonen eingeführt, um die Luftverschmutzung zu verringern und die Luftqualität zu verbessern. In diese Zonen dürfen Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß nur eingeschränkt oder gar nicht einfahren.
Wer darf in eine Umweltzone einfahren?
Um in eine Umweltzone einfahren zu dürfen, ist die Umweltplakette „Crit’Air“ erforderlich. Je nach Schadstoffausstoß wird das Fahrzeug einer von sechs Kategorien zugeordnet (siehe Abschnitt "Umweltplakette Crit'Air"). Welche Fahrzeuge bzw. Plakettenkategorien in einer Umweltzone erlaubt sind und welche nicht, ist je nach Stadt und Region unterschiedlich. Bei Verstößen droht bei Pkw bis 3,5 t hzG eine Strafe von 68 Euro. Außerhalb von Umweltzonen wird keine Plakette benötigt.
ÖAMTC Tipp
Da die Umweltplakette „Crit'Air" vor Ort nicht erhältlich ist, empfehlen wir allen Autoreisenden nach Frankreich, die Vignette 3 bis 4 Wochen vor Abreise unter www.certificat-air.gouv.fr zu bestellen. So können Sie ein unbeabsichtigtes Befahren einer Umweltzone ohne Plakette vermeiden.
Welche Arten von Umweltzonen gibt es?
Die französischen Umweltzonen unterscheiden sich sowohl hinsichtlich des Zeitraums, in dem sie gültig sind, als auch hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung. Vereinfacht gesagt gibt es zwei Arten von Umweltzonen:
- Dauerhafte Umweltzonen (ZFE): Sie gelten entweder rund um die Uhr oder zu konkret definierten Zeiten. Die räumlichen Grenzen der Umweltzone sind klar definiert und durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Vor allem in Großstädten, wie Paris, Lyon, Marseille oder Nizza, gibt es immer mehr dauerhafte Umweltzonen.
- Situative Umweltzonen: Im Unterschied zu den dauerhaften Umweltzonen gelten sie nur bei Überschreitung bestimmter Schadstoffwerte in der Luft und treten kurzfristig in Kraft. Situative Umweltzonen sind meist großflächig und können Metropolregionen (Städte mit Umlandgemeinden) oder auch ganze Départements betreffen (gesamtes Straßennetz). Eine Ankündigung erfolgt durch elektronische Anzeigen sowie in lokalen Medien und im Internet auf dieser Übersichtskarte.
Gut zu wissen
In Frankreich werden laufend neue Umweltzonen eingeführt. So soll es bis 2025 in allen Metropolregionen mit mehr als 150.000 Einwohnern Umweltzonen geben, wobei der Zeitpunkt der Einführung und die Ausgestaltung der Fahrverbote nicht einheitlich geregelt sind. Darüber hinaus können sich bestehende Vorschriften laufend ändern und verschärft werden. Aus diesem Grund sollten sich Frankreichreisende unmittelbar vor der Abreise über die aktuellen Bestimmungen am Urlaubsziel oder in der betroffenen Region informieren. Mehr Infos unter:
Umweltplakette "Crit'Air"
Welche Fahrzeuge erhalten eine Umweltplakette?
Eine Umweltplakette „Crit'Air“ erhalten alle Pkw mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.1997 sowie Motorräder, Trikes und Quads mit einer Erstzulassung ab dem 01.06.2000. Wohnmobile bis 3,5 t werden wie Pkw behandelt, schwerere Wohnmobile hingegen wie Lkw (Erstzulassung ab 01.10.2001). Für ältere Fahrzeuge wird keine Umweltplakette ausgestellt. Sie dürfen daher nicht in Umweltzonen einfahren, sofern es keine lokalen Ausnahmeregelungen gibt.
Welche Plakettenkategorien gibt es?
Je nach Schadstoffklasse bzw. Antriebsart erhält das Fahrzeug eine von sechs unterschiedlichen Plaketten (grün bis grau). Eine Klassifizierungstabelle in französischer Sprache finden Sie hier.
Wo und wie lange gilt die Umweltplakette?
Die Plakette gilt einheitlich in ganz Frankreich und ist zeitlich unbefristet gültig. Bei Kennzeichenwechsel muss jedoch eine neue Plakette bestellt werden.
Hinweis: Die deutsche Umweltplakette ist in Frankreich nicht gültig.
Wo ist die Umweltplakette erhältlich und wie viel kostet sie?
Die Bestellung ist nur online unter www.certificat-air.gouv.fr (Bestellanleitung in deutscher Sprache) möglich. Um die Schadstoffklasse des Fahrzeugs zu ermitteln, wird für die Bestellung der Zulassungsschein benötigt. Für ausländische Fahrzeuge kostet die Plakette 4,76 Euro (inkl. Versandkosten). Die Bezahlung ist nur mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder PayPal möglich.
Wie lange beträgt die Lieferzeit?
Laut Angaben auf der Website dauert die Lieferung max. 10 Tage. Aufgrund längerer Bearbeitungszeiten wird aber eine Bestellung 3 bis 4 Wochen vor Abreise empfohlen.
Wo ist die Umweltplakette anzubringen?
Bei Pkw und Wohnmobilen muss die Plakette innen an der unteren rechten Seite der Windschutzscheibe (Beifahrerseite), bei Motorrädern an der Radgabel, am Schutzblech oder auf der Verkleidung vorne rechts angebracht werden.
Hinweis: Bei Windschutzscheibenaustausch ist eine neue Plakette zu bestellen.
Gibt es für Menschen mit Behinderung eine Ausnahme?
Auch für Fahrzeuge mit einem Behindertenausweis oder einer Behindertenparkberechtigung wird eine Umweltplakette benötigt. Allerdings sind diese Fahrzeuge nicht von den Einfahrtbeschränkungen bzw. Fahrverboten betroffen.
Benötigen auch Oldtimer eine Umweltplakette?
Für im Ausland zugelassene Oldtimer gibt es keine generelle Ausnahme von der Plakettenpflicht. Da Sonderregelungen aber lokal von der jeweils zuständigen Gemeinde beschlossen werden können, sollte man sich gegebenenfalls direkt vor Ort informieren. Für Paris kann beispielsweise eine Ausnahmegenehmigung bei der Polizeipräfektur Paris beantragt werden.
Wo findet man weitere Infos?
Für weitere Fragen stehen die FAQ auf der Website www.certificat-air.gouv.fr zur Verfügung.
Städte mit permanenten Umweltzonen
Paris
- Gebiet: Innerhalb des äußeren Autobahnrings A86 sowie des Bois de Boulogne und Vicennes. Die A86 selbst zählt nicht zur Umweltzone. Die beiden Flughäfen Charles-de-Gaulle und Orly sowie Disneyland Paris befinden sich außerhalb der Umweltzone.
- Betroffene Fahrzeuge: alle Fahrzeuge (auch Pkw und Motorräder)
- Erlaubte Fahrzeuge: Mindestens die Crit'Air 3 Plakette (orange) wird benötigt. Mindestens die Crit'Air 2 Plakette (gelb) ab Jänner 2025.
- Verbotene Fahrzeuge: Fahrzeuge ohne Plakette oder mit Crit'Air 4 & 5 Plakette - bzw. Crit'Air 3 Plakette ab Jänner 2025 - dürfen nicht einfahren.
- Zeitraum: Montag bis Freitag von 8–20 Uhr (außerhalb dieser Zeiten und an Feiertagen gilt kein Fahrverbot)
- Besonderheiten: Zusätzlich gibt es im Großraum Paris auch eine situative Umweltzone, die nur bei Luftverschmutzungsalarm gilt (elektronische Anzeigen beachten).
- Mehr Infos: www.zonefaiblesemissionsmetropolitaine.fr
Grenoble
- Gebiet: Neben Grenoble gehören die 12 Gemeinden Échirolles, Eybens, Fontaine, Gières, La Tronche, Le Pont-de-Claix, Meylan, Saint-Égrève, Saint-Martin-d'Hères, Saint- Martin-le-Vinoux, Seyssinet-Pariset und Seyssins zur Umweltzone.
- Betroffene Fahrzeuge: alle Fahrzeuge (auch Pkw und Motorräder)
- Erlaubte Fahrzeuge: Mindestens die Crit'Air 3 Plakette (orange) - bzw. Crit'Air 2 Plakette (gelb) ab Jänner 2025 -wird benötigt
- Verbotene Fahrzeuge: Fahrzeuge ohne Plakette oder mit Crit'Air 4 & 5 Plakette - bzw. Crit'Air 3 Plakette ab Jänner 2025 - dürfen nicht einfahren.
- Zeitraum: Montag bis Freitag von 7–19 Uhr (außerhalb dieser Zeiten und an Feiertagen gilt kein Fahrverbot)
- Besonderheiten: Zusätzlich gibt es im Großraum Grenoble auch eine situative Umweltzone, die nur bei Luftverschmutzungsalarm gilt (elektronische Anzeigen beachten).
- Mehr Infos: zfe.grenoblealpesmetropole.fr
Lyon
- Gebiet: Die Umweltzone umfasst das Stadtgebiet von Lyon, die Gemeinden Caluire-et-Cuire, Villeurbanne, Bron, Vénissieux und zahlreiche weitere. Auch die Autobahnen A6, A7 der Boulevard Périphérique Nord de Lyon und der Boulevard Laurent Bonnevay zählen zur Umweltzone (Karte).
- Betroffene Fahrzeuge: alle Fahrzeuge (auch Pkw und Motorräder)
- Erlaubte Fahrzeuge: Mindestens die Crit'Air 3 Plakette (orange) - bzw. Crit'Air 2 Plakette (gelb) ab Jänner 2025 -wird benötigt.
- Verbotene Fahrzeuge: Fahrzeuge ohne Plakette oder mit Crit'Air 4 & 5 Plakette - bzw. Crit'Air 3 Plakette ab Jänner 2025 - dürfen nicht einfahren.
- Zeitraum: täglich 0–24 Uhr
- Besonderheiten: Zusätzlich gibt es im Großraum Lyon auch eine situative Umweltzone, die nur bei Luftverschmutzungsalarm gilt (elektronische Anzeigen beachten).
- Mehr Infos: zfe.grandlyon.com
Marseille
- Gebiet: Die Umweltzone von Marseille wird durch das Innere der Boulevards begrenzt: Avenue du Cap Pinède, Boulevards Capitaine Gèze und de Plombières, Avenue Alexandre Fleming, Boulevards Françoise Duparc, Sakakini, Jean Moulin und Rabatau, Avenue du Prado 2. Die Fußgängerbrücke und die Tunnel der A55 bleiben für alle Fahrzeuge zugänglich. Eine detaillierte Karte gibt es hier.
- Betroffene Fahrzeuge: alle Fahrzeuge (auch Pkw und Motorräder)
- Erlaubte Fahrzeuge: Mindestens die Crit'Air 3 Plakette (orange) wird benötigt. Ab September 2024 ist mindestens die Plakette Crit'Air 2 (gelb) vorgeschrieben.
- Verbotene Fahrzeuge: Fahrzeuge ohne Plakette oder mit Crit'Air 4 Plakette (rot) oder höher dürfen nicht einfahren. Ab September 2024 reicht auch die Plakette Crit'Air 3 (orange) nicht mehr aus.
- Zeitraum: täglich 0–24 Uhr
- Besonderheiten: Zusätzlich gibt es in Marseille auch eine situative Umweltzone, die nur bei Luftverschmutzungsalarm gilt (elektronische Anzeigen beachten).
- Mehr Infos: www.marseille-tourisme.com/en/blog-marseille/low-emission-zone
Montpellier
- Gebiet: Der Umfang der Umweltzone erstreckt sich über die Gemeinden Castelnau-le-Lez, Clapiers, Grabels, Jacou, Juvignac, Lattes, Le Crès, Montpellier, Pérols, Saint Jean de Védas, Villeneuve-lès-Maguelone. Es gibt eine Reihe an Durchzugsstraßen, die von der Umweltzone ausgenommen sind.
- Betroffene Fahrzeuge: alle Fahrzeuge (auch Pkw und Motorräder)
- Erlaubte Fahrzeuge: Mindestens die Crit'Air 3 Plakette (orange) - bzw. Crit'Air 2 Plakette (gelb) ab Jänner 2025 -wird benötigt.
- Verbotene Fahrzeuge: Fahrzeuge ohne Plakette oder mit Crit'Air 4 & 5 Plakette - bzw. Crit'Air 3 Plakette ab Jänner 2025 - dürfen nicht einfahren.
- Zeitraum: täglich 0–24 Uhr
- Besonderheiten: Zusätzlich gibt es in Montpellier bzw. im Département Hérault auch eine situative Umweltzone, die nur bei Luftverschmutzungsalarm gilt (elektronische Anzeigen beachten). Sie kann im Prinzip das gesamte Département Hérault umfassen.
- Mehr Infos: www.montpellier3m.fr/vivre-transport/zone-faibles-emissions
Nizza
- Gebiet: Die Umweltzone erstreckt sich über die Promenade des Anglais, den Quai des Etats-Unis, den Quai Rauba Capeu sowie über die Altstadt von Nizza. Eine Karte findet man hier.
- Betroffene Fahrzeuge: alle Fahrzeuge (auch Pkw und Motorräder)
- Erlaubte Fahrzeuge: Mindestens die Crit'Air 4 Plakette (rot) wird benötigt.
- Verbotene Fahrzeuge: Fahrzeuge ohne Plakette oder mit Crit'Air 5 Plakette (grau) dürfen nicht einfahren.
- Zeitraum: täglich 0–24 Uhr
- Besonderheiten: Zusätzlich gibt es in Nizza sowie 5 weiteren Städten im Département Alpes-Maritimes (Antibes, Cagnes-sur-Mer, Cannes, Saint-Laurent-du-Var und Vallauris) auch eine situative Umweltzone, die nur bei Luftverschmutzungsalarm gilt (elektronische Anzeigen beachten).
- Mehr Infos: www.nicecotedazur.org/services/environnement/air/zone-a-faibles-emissions-zfe
Reims
- Gebiet: Zur Umweltzone zählt das Stadtzentrum von Reims innerhalb der Boulevards Lundy, de la Paix, Victor Hugo, Victor Lambert, Dieu-Lumière, der Autobahn A344 Voie Jean Taittinger sowie der Boulevards Louis Roederer und Joffre. Die genannten Straßen sind Teil der Umweltzone. Eine Karte findet man hier.
- Betroffene Fahrzeuge: alle Fahrzeuge (auch Pkw), Motorräder sind ausgenommen
- Erlaubte Fahrzeuge: Mindestens die Crit'Air 3 Plakette (orange) wird benötigt.
- Verbotene Fahrzeuge: Fahrzeuge ohne Plakette oder mit Crit'Air 4 Plakette (rot) oder höher dürfen nicht einfahren.
- Zeitraum: täglich 0–24 Uhr
- Mehr Infos: www.grandreims.fr/cadre-de-vie-et-environnement/developpement-durable/zone-a-faibles-emissions-mobilite-zfem-du-grand-reims
Rouen
- Gebiet: Die Umweltzone erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet von Rouen sowie 12 umliegende Gemeinden. Eine Karte findet man hier.
- Betroffene Fahrzeuge: alle Fahrzeuge (auch Pkw und Motorräder)
- Erlaubte Fahrzeuge: Mindestens die Crit'Air 3 Plakette (orange) wird benötigt.
- Verbotene Fahrzeuge: Fahrzeuge ohne Plakette oder mit Crit'Air 4 Plakette (rot) oder höher dürfen nicht einfahren.
- Zeitraum: täglich 0–24 Uhr
- Mehr Infos: zfe.metropole-rouen-normandie.fr
Straßburg
- Gebiet: Zur Umweltzone gehören alle 33 Gemeinden in der Eurometropole Straßburg, inklusive der Autobahnen A4 und A35, die durch das Stadtgebiet führen. Ausgenommen sind die Ost-West-Autobahn-Verbindungen im Norden und Süden: die Abschnitte A4-A35 Nord nördlich des Autobahnkreuzes A4/A35 Vendenheim (Richtung Metz/Paris), die A35-N38/D1083 südwestlich von Straßburg bis zum Kreuz Geispolsheim (Richtung Colmar) sowie die N353 bis zur Brücke Pont Pflimlin über den Rhein, an der die Umweltzone endet (Richtung Offenburg). Eine Karte findet man hier.
- Betroffene Fahrzeuge: alle Fahrzeuge (auch Pkw und Motorräder)
- Erlaubte Fahrzeuge: Mindestens die Crit'Air 3 Plakette (orange) wird benötigt.
- Verbotene Fahrzeuge: Fahrzeuge ohne Plakette oder mit Crit'Air 4 Plakette (rot) oder höher dürfen nicht einfahren.
- Zeitraum: täglich 0–24 Uhr
- Besonderheiten: Zusätzlich gibt es im Großraum Straßburg auch eine situative Umweltzone, die nur bei Luftverschmutzungsalarm gilt (elektronische Anzeigen beachten).
- Mehr Infos: www.strasbourg.eu/la-zfe-m
Toulouse
- Gebiet: Die Umweltzone umfasst Toulouse innerhalb der Ringstraße Périphérique und einen kleinen Teil von Colomiers und Tournefeuille.
- Betroffene Fahrzeuge: alle Fahrzeuge (auch Pkw und Motorräder)
- Erlaubte Fahrzeuge: Mindestens die Crit'Air 3 Plakette (orange) wird benötigt.
- Verbotene Fahrzeuge: Fahrzeuge ohne Plakette oder mit Crit'Air 4 Plakette (rot) oder höher dürfen nicht einfahren.
- Zeitraum: täglich 0–24 Uhr
- Besonderheiten: Zusätzlich gibt es im Stadtgebiet von Toulouse auch eine situative Umweltzone, die nur bei Luftverschmutzungsalarm gilt (elektronische Anzeigen beachten). Die Périphérique selbst (A62, A61, A620) zählt nicht zur Umweltzone und kann auch bei plötzlichem Luftverschmutzungsalarm ohne Plakette befahren werden.
- Mehr Infos: metropole.toulouse.fr/faq-qualite-de-lair-et-zfe
Umweltzonen in Départements
In beinahe allen französischen Départements können bei Luftverschmutzungsalarm situative Umweltzonen ausgerufen werden. Diese können lokal für einzelne Städte oder Gemeinden, in Einzelfällen aber auch für das gesamte Département gelten (inkl. Autobahnen und Nationalstraßen). Die genauen Grenzen der Umweltzone werden im Bedarfsfall durch den jeweiligen Präfekten des Départements festgelegt. Verkehrsbeschränkungen werden durch elektronische Anzeigen sowie durch Meldungen in Medien und im Internet angekündigt. Diese Übersichtskarte gibt Auskunft über die aktuelle Luftqualität in den Regionen.
Maßnahmen
Werden bestimmte Schadstoffwerte überschritten, können zunächst die Tempolimits reduziert werden. In einem weiteren Schritt können Fahrverbote für Fahrzeuge ohne Crit'Air-Plakette bzw. für Fahrzeuge, die nicht über eine bestimmte Plaketten-Kategorie verfügen, ausgesprochen werden.
Verkehrsbestimmungen
In Frankreich gilt Rechtsverkehr.
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
In Paris gilt in weiten Teilen der Stadt Tempo 30. Ausgenommen sind die Stadtautobahn sowie einige größere Verkehrsachsen (z.B. Champs-Elysées).
Fahrzeug | außerorts | Schnellstraße* | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Gespann, Wohnmobil (bis max. 3,5 t) |
80-90 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
Gespann über 3,5 t | 80 km/h | 80 km/h | 90 km/h |
Wohnmobil über 3,5 t | 80 km/h | 100 km/h | 110 km/h |
* 2 Fahrspuren in jeder Richtung
Gut zu wissen: Bei Führerscheinbesitz unter 3 Jahren sowie bei Niederschlag gelten 100 km/h auf Schnellstraßen bzw. 110 km/h auf Autobahnen. Ist die Sichtweite auf 50 m eingeschränkt, gilt auf allen Straßen ein Tempolimit von 50 km/h.
Kindersicherung
Kinder bis 10 Jahre benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz. Die Beförderung auf dem Beifahrersitz ist nur dann erlaubt, wenn das Auto keine Rücksitze oder Sicherheitsgurte hat bzw. alle Rücksitze bereits mit Kindern unter 10 Jahren besetzt sind. Bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen muss der Beifahrerairbag deaktiviert sein.
Mehr Infos zum Thema Reisen mit Kind.
Licht am Tag
Für einspurige Kfz vorgeschrieben, für alle anderen Kfz empfohlen. Abblendlicht ist bei schlechter Sicht (Regen, Schneefall und Nebel) sowie in Tunneln und Galerien vorgeschrieben.
Mitführpflichten
- Pkw: Warnwesten (griffbereit), Warndreieck
- Motorrad: Warnwesten (inkl. Motorrad-Beifahrer), CE-zertifizierte Handschuhe, Helme mit reflektierenden Elementen oder Aufklebern
Hinweis: Das Mitführen eines Alkotests ist seit Mai 2020 nicht mehr vorgeschrieben.
Gut zu wissen
Das Tragen einer Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.
Parken
- Blaue Markierungen auf der Straße oder am Randstein weisen auf das begrenzte Parken mit Parkscheiben in den sogenannten "Zones Bleues" hin.
- Gelbe, unterbrochene Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Auch in Tunnels und Unterführungen ist das Parken verboten. Gelde Zick-Zack Linien signalisieren Bushaltestellen. In Paris steht die gelbe X-Markierung für Ladezonen.
- Durchgezogene gelbe Streifen bedeuten Halte- und Parkverbot. Auch unter Brücken gilt Halte- und Parkverbot.
- Weiße Bodenmarkierungen mit dem Schriftzug "payant" sind gebührenpflichtig.
- Kurzparkzonen sind durch Verkehrszeichen gekennzeichnet und gebührenpflichtig.
- Im Ortsgebiet ist das Abstellen von Fahrzeugen nur in Fahrtrichtung erlaubt. In Wohngebieten ist das Parken oft nur auf einer Straßenseite erlaubt, ohne dass eine Beschilderung in den betreffenden Straßen angebracht wird. Dabei kann es sein, dass die Straßenseite im Zweiwochenrhythmus gewechselt wird. Fahrzeuge dürfen nicht länger als an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unverändert abgestellt sein.
- Parkverstöße: Ordnungswidrig parkende Fahrzeuge werden mit einer Autokralle versehen oder abgeschleppt.
Mehr Infos zum Parken in Paris: www.paris.fr/stationnement
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
- 0,5 Promille
- 0,2 Promille in den ersten 3 Jahren des Führerscheinbesitzes
Radfahrer
Für Kinder unter 12 Jahren besteht Helmpflicht (egal ob sie selbst fahren oder als Beifahrer mitfahren). Ab 12 besteht es keine Helmpflicht für Radfahrer. Radfahrer müssen nachts sowie tagsüber bei schlechter Sicht außerhalb der Ortschaften eine Warnweste tragen. Siehe Fahrrad-Mitführpflichten.
Winterausrüstung
Winterreifen: In den Bergregionen der Alpen, Pyrenäen und Vogesen, im Jura- und Zentralmassiv sowie auf Korsika gilt von 1. November bis 31. März eine permanente Winterreifenpflicht. Winterreifen (M+S Kennzeichnung) müssen auf allen 4 Rädern montiert sein und eine Mindestprofiltiefe von 3,5 mm aufweisen. Alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen verwendet werden. Anfang und Ende der Zonen werden durch entsprechende Beschilderung angezeigt.
Die exakte Zone innerhalb eines Départements wird von der jeweiligen Behörde festgelegt und kann sich jährlich ändern. Eine aktuelle Übersichtskarte ist unter www.securite-routiere.gouv.fr abrufbar.
Zusätzlich kann auch in anderen Départements bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung die Benutzung von Winterreifen vorgeschrieben werden.
Schneeketten: Können durch entsprechende Beschilderung angeordnet werden. Schneeketten müssen auf den Rädern der Antriebsachse montiert werden. Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h.
Spikereifen: Für Kfz bis 3,5 t hzG von 1. November bis 31. März erlaubt (je nach Département abweichende Zeiträume möglich). Wenn es die Wetterlage verlangt, kann dieser Zeitraum verlängert werden. Höchstgeschwindigkeit: 90 km/h. Ein weißer Aufkleber mit der schwarzen Aufschrift „90“ ist hinten links am Fahrzeug anzubringen.
Zusätzliche Infos
- Motorräder: Fahrer und Mitfahrer von Motorrädern (auch Roller, Mofas, Quads etc.) müssen CE-zertifizierte Handschuhe tragen. Davon betroffen sind auch ausländische Biker. Helme müssen außerdem mit reflektierenden Elementen oder Aufklebern ausgestattet sein.
Gut zu wissen: Die in Frankreich angewandte Norm ECE 22.06 betrifft nur die Hersteller und Verkäufer von Motorradhelmen. Die Helme nach der Norm ECE 22.05 dürfen weiterhin verwendet werden.
Zur Erinnerung: Ein Motorradhelm sollte im Durchschnitt alle fünf Jahre ausgetauscht werden.
- Ladung: Ragt die Ladung mehr als 1 m über das Fahrzeugheck hinaus, muss eine reflektierende Vorrichtung angebracht werden. Diese muss vertikal, in einer Höhe von 40-90 cm über dem Boden befestigt werden. Bei Nacht oder schlechter Sicht ist zusätzlich ein rotes Licht erforderlich (aus 150 m Entfernung erkennbar).
- Ampeln: Ein gelber blinkender Pfeil bedeutet, dass in die angezeigte Richtung weiter gefahren werden darf, auch wenn die Ampel rot zeigt. Der Querverkehr hat allerdings Vorfahrt.
- Rauchen: Ist in Kfz in Gegenwart von Minderjährigen verboten.
- Ablenkung am Steuer: Wer sich am Steuer durch Aktivitäten (z.B. Essen, Schminken, lautes Musik hören etc.), die die Konzentration beeinträchtigen, ablenken lässt, kann bestraft werden.
- Telefonieren am Steuer: Ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt, bei der die Sprachübertragung über externe Lautsprecher im Fahrzeug oder den Telefonlautsprecher erfolgt. Die Verwendung von Kopfhörern, Ohrstöpseln oder Headsets zum Telefonieren oder Musik hören ist beim Fahren generell verboten.
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos Fahrradträgern fürs Auto
- Wohnmobile über 3,5 t hzG: Alle Kfz über 3,5 t (auch Wohnmobile) benötigen an Fahrer- und Beifahrerseite sowie am Heck spezielle Toter-Winkel-Aufkleber, um Fußgänger und Zweiradfahrer vor der Gefahr des toten Winkels zu warnen. Insgesamt werden drei Aufkleber benötigt, je einer auf Fahrer- und Beifahrerseite sowie einer am Heck (beim ÖAMTC erhältlich, ausgenommen in Kärnten und der Steiermark). Diese Regelung gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Wohnwagengespanne sind nur dann betroffen, wenn entweder das Zugfahrzeug und/oder der Anhänger ein hzG von mehr als 3,5 t haben. Mehr Infos
Wohnmobile zwischen 3,5 und 12 t hzG benötigen außerdem Aufkleber am Heck, die die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten 80 außerorts, 100 auf Schnellstraßen bzw. 110 km/h auf Autobahnen anzeigen. Die Aufkleber müssen im Durchmesser mind. 20 cm groß und die Zahlen in schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund mind. 15 cm groß sein. Anzubringen sind sie entweder horizontal nebeneinander oder vertikal übereinander in aufsteigender Reihenfolge 80 - 100 - 110. - Reservierte Fahrspuren für Fahrgemeinschaften und besondere Kfz: Eine weiße Raute als Bodenmarkierung oder Verkehrszeichen mit blauem Hintergrund kennzeichnet Fahrspuren, die Fahrzeugen mit mind. zwei Insassen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und besonders emissionsarmen Kfz (Elektroautos und Wasserstofffahrzeugen, aber keine Hybridfahrzeuge) vorbehalten sind. Auf Zusatztafeln kann die Mindestanzahl an Insassen im Fahrzeug angegeben werden. Diese Maßnahme ist ein Verkehrsversuch, der bereits in den Metropolregionen Lyon, Grenoble, Straßburg, Nantes und Rennes zur Anwendung kommt. Weitere Städte sollen folgen. Bei Nichtbeachtung droht eine Strafe in Höhe von 135 Euro. Mehr Infos
Zusatztafeln & Hinweisschilder
Französisch | Deutsch |
Toutes Directions | = alle Richtungen |
Rappel | = Erinnerung, Mahnung (meist in Verbindung mit Tempolimits) |
Ralentir | = langsam fahren |
Centre Ville | = zur Stadtmitte |
Déviation | = Umleitung |
Passage interdit | = Durchfahrt verboten |
Serrez à droite | = Rechts halten |
Vous n'avez pas la priorité | = Sie haben keine Vorfahrt |
Fin d'interdiction de dépasser | = Ende des Überholverbots |
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Feiertage
- 1. Jänner 2024: Neujahr
- 1. April 2024: Ostermontag
- 1. Mai 2024: Tag der Arbeit
- 8. Mai 2024: Kriegsende 1945
- 9. Mai 2024: Christi Himmelfahrt
- 20. Mai 2024: Pfingstmontag
- 14. Juli 2024: Jahrestag des Sturms auf die Bastille
- 15. August 2024: Mariä Himmelfahrt
- 1. November 2024: Allerheiligen
- 11. November 2024: Tag des Waffenstillstandes
- 25. Dezember 2024: Weihnachten
Juli und August sind die Urlaubs- und Reisemonate in Frankreich. In dieser Zeit sind die Ferienorte mit einheimischen Urlaubern überfüllt. Außerhalb der Urlaubsgebiete und in vielen Städten ist es hingegen ruhig.
Geld & Zahlungsmittel
Währung
Euro (EUR)
Devisenbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt erlaubt. Barmittel in Gesamtwert ab 10.000 Euro müssen bei der Ein- und Ausfuhr deklariert werden.
Besondere Hinweise
Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert. Bargeldbehebung ist mit Bankomat- oder Kreditkarte möglich.
Kraftstoff
Die Mitnahme von Kraftstoff im Reservekanister ist bei der Einreise bis zu 10 l zollfrei erlaubt.
Günstige Tankstellen sind häufig bei den großen Supermärkten zu finden. Autobahntankstellen sind rund um die Uhr geöffnet. An vielen Tankautomaten kann mit Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden. Allerdings werden in Österreich ausgegebene Karten häufig nicht akzeptiert.
Gut zu wissen: An den meisten Tankstellen wird Bleifrei Super (95 Oktan) mit einem Bioethanol-Anteil von max. 10 % (Bezeichnung: Sp95-E10) als Ersatz für das herkömmliche Bleifrei Super mit 95 Oktan angeboten. Als Alternative ist Bleifrei Super Plus mit 98 Oktan erhältlich.
Innerhalb der EU gelten einheitliche Kennzeichnungen für Kraftstoffe.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/thema/tanken
Kraftstoffpreise
Informationen zu den durchschnittlichen Kraftstoffpreisen finden Sie im wöchentlich aktualisierten "Weekly Oil Bulletin" der EU-Kommission.
E-Mobilität
Detaillierte Informationen zu Ladestationen, Infrastruktur, Steckertypen u.v.m. finden Sie im Artikel Urlaub mit dem E-Auto.
Pannenhilfe & Notfall
Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe
Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.
In Frankreich ist es gesetzlich vorgeschrieben, den Pannendienst auf der Autobahn über die Notrufsäule zu rufen. Der ÖAMTC darf keinen Pannendienst zu Einsätzen auf Autobahnen in Frankreich schicken!
Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Notrufnummern
- Feuerwehr: 18 oder 112
- Polizei: 17 oder 112
- Rettung: 15 oder 112
- ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe in Österreich und im Ausland: +43 1 25 120 00
ÖAMTC Tipp
Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
Unfall im Ausland - was tun?
Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download:
Sitten & Gebräuche
Religion
83-88% römisch-katholisch; protestantische (2%), muslimische (5-10%), jüdische (1%) und orthodoxe Minderheiten.
Sitten & Gebräuche
Umgangsformen: Die gängigen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden, Höflichkeitsfloskeln sind üblich und in der Konversation wichtig. Zur Begrüßung gibt man sich seltener die Hand als in Deutschland, üblicher ist der angedeutete Kuss auf beide Wangen. Betritt man ein Geschäft, grüßt man mit einem freundlichen Bonjour, Monsieur/Madame. Die Anrede ist Monsieur oder Madame ohne Nennung des Familiennamens. Es kann sehr lange dauern, bis man sich mit dem Vornamen anspricht. Bei Empfängen oder Diners gibt der Ehrengast das Zeichen, mit dem Essen zu beginnen. Mahlzeiten werden mit Genuss und in aller Ruhe eingenommen, sie ziehen sich oft lange hin. Unangemeldete Besuche oder auch Telefonanrufe sollte man während der Essenszeiten zwischen 12:00 und 14:30 Uhr sowie ab 19:00 Uhr unterlassen. Bei einer Einladung zu einem Aperitif trifft man sich etwa eine halbe Stunde vor der Essenszeit, trinkt ein Glas zusammen und verabschiedet sich rechtzeitig wieder.
Bekleidung: Legere Kleidung ist weit verbreitet, aber die Franzosen sind für elegante Sportkleidung bekannt. Bei öffentlichen Anlässen und Abendgesellschaften ist förmliche Kleidung erwünscht; viele Klubs, Kasinos und vornehme Restaurants bestehen ebenfalls auf Anzug und Krawatte; Abendkleid bzw. Smoking werden gesondert angezeigt. »Oben ohne« wird an den meisten Stränden toleriert, FKK ist nur an den dafür eingerichteten Stränden gestattet.
Rauchen: In öffentlichen Gebäuden (u.a. Bahnhöfe, Flughäfen, Schulen und Ämter), in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Restaurants, Bars und Diskotheken ist Rauchen verboten. In Hotels werden Raucher- und Nichtraucherzimmer angeboten. Das Rauchen im Pkw ist verboten, wenn Minderjährige im Fahrzeug sitzen. Seit 2024 besteht auch ein Rauchverbot auf Stränden, in Wäldern, Parks und in den Bereichen vor den Schulen.
Trinkgeld: Trinkgeld wird in Frankreich gemeinsam als Gruppe gegeben und nicht einzeln von jedem Gast am Tisch. Meist wird der Gesamtbetrag durch die Zahl der Personen geteilt, um auszurechnen, wie hoch der Anteil am Trinkgeld für den einzelnen ist. Vor dem Verlassen des Lokals lässt man das Trinkgeld auf dem Tisch liegen. 10 % vom Rechnungsbetrag reichen für das Trinkgeld völlig aus. In besseren Restaurants kann das Trinkgeld auch höher ausfallen.
Straßennetz
Gut ausgebautes Netz mit rund 10.000 km Autobahnen. Mit Ausnahme der Stadtautobahnen und -umfahrungen von Paris, Lyon, Bordeaux, Marseille und Toulouse sind die meisten jedoch mautpflichtig. Autobahnen (A) sind blau, Nationalstraßen (N) grün und Départmentstraßen (D) weiß beschildert.
Aktuelle Verkehrsinfos
Webseiten
- "Bison Futé" ist eine staatliche Organisation, die Verkehrsvorhersagen für Lang- und Mittelstreckenreisen erstellt und auch Echtzeit Verkehrsinformationen anbietet.
- Infoportal über die Straßengebühren und Verkehrslage auf den Autobahnen in Frankreich: www.autoroutes.fr
Radiostationen
107.7 MHz ist die Einzelfrequenz, die in Frankreich für die Ausstrahlung von Verkehrsnachrichten über UKW-Radio gewählt wurde. Alle 15 Minuten gibt es Verkehrsberichte über die Region, in der man sich gerade befindet. Folgende Radiosender sind daher unter der gleichen Frequenz (107.7 MHz) - aber auch einige über das Internet - empfangbar:
- Radio Vinci Autoroutes auf den Autobahnnetzen von VINCI Autoroutes (Cofiroute, Arcour, ASF und Escota)
- Sanef 107.7 auf den Autobahnnetzen von Sanef und SAPN
- Autoroute Info auf den Autobahnnetzen von APRR und AREA
- Normandie FM auf der Autobahn A88
Telefon & Internet
Die Landesvorwahl ist 0033. Die Ortsnetzkennzahl für Paris ist 01.
Öffentliche Telefonzellen gibt es in Frankreich nicht mehr.
Mobiltelefon
5G-Netz, GSM 900/1800 Netze sind weit verbreitet. Die Hauptnetzbetreiber sind Bouygues Telecom, Orange France, SFR und Free mobile. Roaming-Verträge mit verschiedenen internationalen Anbietern bestehen.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Dennoch lohnt sich u.U. bei längeren Aufenthalten in Frankreich der Erwerb einer französischen Prepaid-Karte, die in den Nierderlassungen der französischen Mobilfunkanbieter, in Supermärkten und in den FNAC-Filialen erhältlich sind.
Internet
Öffentlicher Internetzugang besteht u.a. in Internet-Cafés in fast allen Städten und in zahlreichen Fremdenverkehrsämtern. Kostenlosen drahtlosen Zugang zum Internet via Wi-Fi bieten viele Schnellrestaurants und Cafés. In Frankreich gibt es ein dichtes Netz aus öffentlichen Hotspots. Hauptanbieter ist Orange. Es gibt immer mehr „WiFi-Säulen“ auf öffentlichen Plätzen wie auf Straßen, in Bahnhöfen etc., die drahtlosen Zugang zum Internet bieten. Alternativ dazu bieten sich der Erwerb eines Prepaid-Surfsticks für das Laptop, erhältlich ohne Vertragsbindung in den FNAC-Filialen, sowie einer französischen Prepaid-Karte an, mit der allerdings nicht das Handy als Modem genutzt werden kann.
Wichtige Kontakte
Botschaften
Französische Botschaft in Österreich
Technikerstraße 2
1040 Wien
Tel. +43 1 502 75 0
E-Mail: secretariat.vienne-amba@diplomatie.gouv.fr
https://at.ambafrance.org
Österreichische Botschaft in Frankreich
6, Rue Fabert
75007 Paris
Tel. +33 1 40 63 30 63
E-Mail: paris-ob@bmeia.gv.at
www.bmeia.gv.at/oeb-paris
Notrufnummer des österreichischen Außenministeriums
+43 1 90 115 4411
Partnerclubs des ÖAMTC
Automobile Club Association (ACA)
www.automobile-club.org
Orte & Regionen der Inspiration
Die deutschsprachigen Internetseiten von Atout France (die Französische Zentrale für Tourismus) sind eine Inspirationsquelle, um die Reiseziele - aber auch Neuigkeiten rund um den Tourismus in Frankreich - zu entdecken.
Tourismusvertretung
Die Fremdenverkehrsämter („offices du tourisme“) der Regionen, Departements oder Städte stehen Ihnen zur Verfügung und werden Ihnen praktische Empfehlungen und Tipps für Ihren Aufenthalt in Frankreich bringen.
Sehenswertes
Frankreich, ein Land der Kultur und Vielfalt, bezaubert mit abwechslungsreichen Regionen und bedeutenden Städten. Paris, die Hauptstadt, beeindruckt mit dem Eiffelturm und dem Louvre. Die Provence lockt mit Lavendelfeldern, die Côte d'Azur mit mediterranem Flair. Das historische Avignon und das charmante Aix-en-Provence sind Höhepunkte. Lyon, die kulinarische Hauptstadt, fasziniert mit ihrer Gastronomie. An der Atlantikküste beeindrucken Bordeauxs Weingüter und die Strände der Bretagne. Frankreichs Schätze versprechen unvergessliche Erlebnisse für jeden Besucher.