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Griechenland: Neue Bestimmungen für Elektroautos auf Fähren

Seit Mitte April gelten auf griechischen Fähren für Elektroautos und andere Fahrzeuge mit alternativen Antrieben Einschränkungen.

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Minoan_new_ship1.jpg © ÖAMTC REISEN

Eine neue Verordnung des griechischen Ministeriums für Schifffahrt und Inselpolitik erschwert Reisen mit Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugen in das beliebte Urlaubsland zusätzlich. Seit 16. April gelten neue Sicherheitsbestimmungen, die es unter anderem verbieten, mit voll aufgeladenen Batterien auf einer Fähre einzuchecken.

Was gilt für Elektroautos und Plug-in-Hybride?

Bei reinen Elektroautos oder wiederaufladbaren Hybridfahrzeugen (Plug-in-Hybride) darf der Akkuladestand beim Einschiffen nicht mehr als 40 % betragen.

Was gilt für Erdgas- oder Flüssiggasfahrzeuge?

Bei Fahrzeugen, die mit alternativen Kraftstoffen wie Erdgas (CNG) oder Flüssiggas (LPG) betrieben werden, darf der entsprechende Tank nicht zu mehr als 50 % befüllt sein.

Wie werden diese Vorgaben kontrolliert?

Reisende müssen die Reederei über die Antriebsart ihres Fahrzeugs informieren. Bei der Einschiffung kontrollieren Crewmitglieder den Lade- bzw. Füllzustand des Akkus/Tanks von betroffenen Fahrzeugen. Werden die maximalen Lade-/Füllstände nicht eingehalten, kann die Beförderung mit der Fähre verweigert werden. Auch Fahrzeuge, die Störungen am Antriebssystem oder am Akku bzw. Tank aufweisen, werden nicht an Bord verladen.

Reisende mit einem Elektrofahrzeug sollten ihre Anreise daher so planen, dass sie den Fährhafen mit einem Ladestand von 30 bis 40 % erreichen.

ÖAMTC Reise-Service

Weitere Reiseinformationen für Griechenland finden Sie in der ÖAMTC Länder-Info, in der Meine Reise App sowie im kostenlos und exklusiv für Mitglieder erhältlichen Reise-Infoset.

Für Detailinfos zu Fährverbindungen nach Griechenland steht das ÖAMTC Fähren-Center unter 01 71199 35340 zur Verfügung.

Weiterführende Infos

Quelle: ADAC

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