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DruckenGroßbritannien: Einreise nur mit elektronischer Einreisegenehmigung (ETA)
Seit 2. April benötigen Reisende nach Großbritannien zusätzlich zu einem gültigen Reisepass auch eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Wie Sie diese rechtzeitig beschaffen, erfahren Sie hier.

Reisende aus Österreich und anderen EU-Staaten benötigen für Reisen ins Vereinigte Königreich (England, Schottland, Wales und Nordirland) seit 2. April 2025 die elektronische Einreisegenehmigung ETA. Da die Bearbeitung des Antrags bis zu 72 Stunden dauern kann, wird Reisenden empfohlen, die ETA mind. 3 Tage vor Reiseantritt zu beantragen. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf Fragen rund um die neue Einreisegenehmigung.
Wichtige Fragen rund um die ETA
Wer muss für die Einreise eine ETA beantragen?
Alle Österreicherinnen und Österreicher bzw. alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Großbritannien eine ETA-Registrierung. Diese ist für jeden einzelnen Reisenden erforderlich, also auch für mitreisende Kinder, unabhängig vom Transportmittel (Flug, Fähre, Bahn).
Keine ETA benötigen lediglich Flugreisende, die in Großbritannien nur umsteigen und dabei den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen. Ein solcher Transit ist allerdings nur an den Airports London-Heathrow und Manchester möglich. In London-Heathrow ist es jedoch möglich, dass bei einem Wechsel zwischen den Terminals der Transitbereich verlassen werden muss. Bitte erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Abflug bei Ihrer Fluglinie, ob es sich bei der Zwischenlandung um einen Flughafentransit ohne Grenzkontrolle (= airside transit) handelt. Bei allen anderen Transitverbindungen wird eine ETA benötigt.
Empfehlung des ÖAMTC
Da es aufgrund von Verspätungen oder unvorhersehbaren Ereignissen jederzeit zu Änderungen des Reiseablaufs kommen kann, ist es generell auch für Transitpassagiere ratsam, nur mit einer gültigen ETA-Einreisegenehmigung nach Großbritannien zu reisen. So darf gegebenenfalls der Transitbereich des Flughafens verlassen werden, um in einem Hotel übernachten zu können.
Wie ist die ETA zu beantragen?
Die Beantragung der ETA ist ausschließlich online möglich:
- über das Portal der Regierung oder
- über die offiziellen ETA-Apps für Android und iOS
ÖAMTC Tipp: Beantragen Sie die ETA-Einreisegenehmigung nur direkt auf der offiziellen Website oder App der zuständigen britischen Behörde. Im Internet gibt es zahlreiche kommerzielle Anbieter, die jedoch hohe Gebühren verrechnen!
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Reisepass, der bei der Einreise mitgeführt wird
- Foto des Reisepasses (von der Seite mit den persönlichen Daten, gut leserlich)
- Foto der reisenden Person
- Kreditkarte (VISA, Mastercard, American Express), Apple Pay oder Google Pay
Bei der Antragsstellung sind persönliche Daten einzugeben und Fragen zur Reise zu beantworten.
Nach Antragsstellung
Die Bearbeitung des Antrags soll innerhalb von 72 Stunden erfolgen. Bei erfolgreicher Genehmigung wird diese per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse zugestellt (Ausdruck ist nicht erforderlich). Die ETA hat generell eine Gültigkeit von zwei Jahren und kann auch für mehrfache Reisen (Geschäftsreisen, Urlaubsreisen, Besuche bei Familie und Freunden und kurze Studienaufenthalte) nach England, Schottland, Nordirland oder Wales für jeweils bis zu sechs Monaten genutzt werden. Läuft der Reisepass, mit dem die ETA beantragt worden ist, innerhalb dieser zwei Jahre ab, verliert auch die ETA ihre Gültigkeit.
Natürlich informieren die Mitarbeiter:innen in den ÖAMTC Reisebüros bei Buchung immer über die entsprechenden Einreisebedingungen und sind auch gerne bei Unklarheiten behilflich, allerdings ist letztendlich jeder Reisende für alle für die Einreise benötigten Dokumente selbst verantwortlich.
Was mache ich, wenn mein ETA-Antrag abgelehnt wird?
Im Falle einer Ablehnung des ETA-Antrags muss der oder die Reisende einen herkömmlichen Visumantrag bei der britischen Botschaft stellen und auf die Genehmigung warten, bevor er bzw. sie in das Vereinigte Königreich einreisen kann. Gegen die Ablehnung eines ETA-Antrages kann kein Einspruch eingelegt werden.
Wie viel kostet die ETA?
Die Bearbeitungsgebühr für den ETA-Antrag beträgt gerundet 12 Euro (10 £). Ab 9. April wird die Gebühr auf knapp 20 Euro (16 £) angehoben. Die Bezahlung ist ausschließlich mit Kreditkarte (VISA, Mastercard, American Express), Google oder Apple Pay möglich.
Wird für die Einreise nach Gibraltar oder in britische Überseegebiete ebenfalls eine ETA benötigt?
Für die Einreise nach Gibraltar, in die Crown Dependencies (Jersey, Guernsey, Isle of Man) und in die britischen Überseegebiete gelten andere Einreisevorschriften. Für Gibraltar wird zum Beispiel keine ETA benötigt, und die Einreise ist auch mit einem gültigen Personalausweis möglich. Ab Oktober 2025 soll es für die direkte Einreise auf die Kanalinseln Jersey, Guernsey und Isle of Man (etwa mittels Fähre von Frankreich aus) eine eigene ETA geben.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Reise beim Außenministerium über die geltenden Einreisevoraussetzungen in die britischen Überseegebiete.
Weiterführende Links
Quellen: ADAC, BMEIA