Länder-Info Italien
Fakten & Zahlen
Hauptstadt | Rom |
Fläche | 301.340 km² |
Einwohner | ca. 60,9 Mio. |
Kfz-Kennzeichen | I |
Netzspannung |
Reisestecker empfohlen, da in älteren Hotels oder Pensionen zum Teil noch dreipolige Stecker verwendet werden. |
Zeit | Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich. |
Maße & Gewichte | Metrisches System wie in Österreich |
Telefonvorwahl | +39 |
Sprache | Italienisch |
Mini-Dolmetscher | |
Währung | Euro |
EU-Land | Italien ist Mitglied der Europäischen Union |
Nachbarländer |
Vatikanstadt
|
ÖAMTC App Meine Reise
Umfassende und auf Ihren Urlaub zugeschnittene Infos finden Sie in der kostenlosen ÖAMTC App Meine Reise. Inklusive ÖAMTC Nothilfe-Assistent, Reise-Checkliste, Reisekassa und Audio-Sprachführer.
Vor der Reise
Personaldokumente
Reisedokumente
Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen Reisepass oder Personalausweis.
Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
Bitte beachten: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahre abgelaufen sein kann, führt dies häufig zu Problemen. Es sollte nur ein gültiger Reisepass verwendet werden. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein.
Sonderdokumente
Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde informieren.
Vollmacht für alleinreisende Kinder
Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Wichtig
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.
Kraftfahrzeugdokumente
- Österreichischer Führerschein
- Zulassungsschein
- Benützungsbewilligung, in italienischer Sprache, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich).
Die Mitnahme der IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Um ein Moped in Italien zu lenken, benötigt man entweder einen EU-Führerschein der Klasse AM (Mindestalter 16 Jahre) oder einen Führerschein der Klassen A oder B. Der alte, grüne Mopedführerschein wird nicht anerkannt.
Gut zu wissen: Um Probleme zu vermeiden, sollte darauf geachtet werden, dass nur mit einer gültigen §57a-Begutachtungsplakette verreist wird.
Nach Art. 93 Abs. 1 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes müssen in Italien wohnhafte Personen innerhalb einer Frist von nunmehr zwei Monaten das im
Ausland zugelassene Kraftfahrzeug auf ein italienisches Kennzeichen ummelden.
Ausnahmen gibt es für:
- Leasing- oder Mietfahrzeuge einer ausländischen Inhaberfirma, die keinen Sitz in Italien hat,
- Arbeitnehmer oder Mitarbeiter mit einem Dienstwagen einer ausländischen Inhaberfirma, die keinen Sitz in Italien hat.
Besitzer / Mieter von Feriendomizilen, die ihren Hauptwohnsitz aber in Österreich beibehalten, dürften keine Probleme zu erwarten haben. Zur Sicherheit empfehlen wir jedoch, einen aktuellen Meldezettel im Auto zu haben.
Strafen: zwischen 712 und 2.848 Euro.Die Zulassungsbescheinigung wird eingezogen. Das Fahrzeug wird eventuell beschlagnahmt.
Reisegepäck
Einreise
Waren für den Eigenbedarf dürfen von Reisenden innerhalb der EU ohne Abgaben mitgeführt werden. Bei der Einreise über ein Nicht-EU-Land sind weitere Bestimmungen zu beachten.
Mehr Infos: Italienische Zollbehörde, Österreichisches Bundesministerium für Finanzen, ÖAMTC Artikel zu Einreise- und Zollbestimmungen
Souvenirs
Um sich nicht strafbar zu machen, wird empfohlen, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at
Gut zu wissen: Markenpiraterie wird streng geahndet. Wer Produkte kauft, bei denen Marke oder Muster offensichtlich gefälscht sind, riskiert Strafen von bis zu 7.000 Euro und Warenkonfiszierung. Man sollte darauf achten, alle Einkäufe mit Rechnungen belegen zu können.
Sicherheitslage
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1).
Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:
- Bei allgemeinen Informationen zu Auslandsreisen und Visafragen: +43 1 90115 3775
- Bei Notfällen im Ausland: +43 1 90115 4411
Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.
Impfungen & Gesundheit
Impfungen
Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.
Reiseapotheke
Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur
Grundausstattung einer Reiseapotheke.
ÖAMTC Tipp
Eine Vorlage für die Medikamentenmitnahme im Handgepäck, wie auch ein Allergie-Wörterbuch finden Sie im Artikel Gesundheit auf Reisen.
Hunde & Katzen
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und gültiger Tollwutimpfung ist erforderlich.
Gut zu wissen: Bei Einreise über Nicht EU-Länder mit vermindertem Tollwutstatus muss bereits rechtzeitig vor der Reise (3 - 4 Wochen) ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden.
Mehr Infos: www.ages.at
Klima & Reisezeit
Beste Reisezeit
Mittelmeerklima im Norden von Italien, außer in den Alpen und in den Apenninen. Heiße Sommer, ganz besonders im Süden. Frühling und Herbst mild und sonnig. Kalte Winter mit viel Schnee in Oberitalien, ansonsten mild. Es ist trockener und wärmer, je weiter man nach Süden kommt. Die Mitte und der Süden von Italien hat ein mediterranes Klima. Hitzewellen werden in Italien durch den Klimawandel immer häufiger. Italien ist ganzjährig ein beliebtes Reiseziel, der Süden des Landes kann im Sommer jedoch unerträglich heiß werden. Die Hauptsaison für Badeurlauber geht von April bis August. Die Monate Juli und August sind am heißesten. Im Hochsommer sind die Preise am höchsten, weil dann auch die Italiener Urlaub machen.
ÖAMTC Reise-Checkliste
- Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
- inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
- Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt
Mietwagen
Anmietbedingungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.
Kostenfallen vermeiden
Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:
Kreditkarte
Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte.
Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder
Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.
Versicherungen
Kfz-Versicherungen
Die Mitnahme einer IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) wird dringend empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Haftpflicht-Versicherungen
Für die Benutzung italienischer Skipisten muss man über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Die Versicherungsprodukte ÖAMTC Haushaltsversicherung, ÖAMTC Haushalts-/Eigenheimversicherung und ÖAMTC Allgemeine Haftpflichtversicherung erfüllen die erforderlichen Kriterien. Wer beim ÖAMTC eine solche Versicherung abgeschlossen hat, kann über das Generali Kundenservice eine entsprechende Versicherungsbestätigung in Englisch beantragen.
Reise-Vollkasko
Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG
Reise-Versicherungen
Die e-card gewährleistet eine Behandlung im europäischen Ausland nach den Regeln des jeweiligen Landes. Lassen Sie sich zur Rückerstattung der Kosten eine detaillierte Originalrechnung inkl. medizinischer Berichte ausstellen.
Mehr Infos zur e-card im Ausland
Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Gepäck- und Stornoschutz*
Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert.
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
ÖAMTC Reisebüro
Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.
Anreise
Mit dem Auto
Italien ist ein Nachbarland Österreichs und daher direkt auf dem Landweg zu erreichen.
Die Hauptverkehrsstraßen sind:
- A13 bei Innsbruck, Grenzübergang: Brenner
- A2 bei Villach, Grenzübergang: Tarvis
Die Übergänge nach Italien sind ganztägig und -jährig geöffnet (nur einige Nebenübergänge von Österreich nach Italien, wie z.B. Timmelsjoch und Naßfeld, sind im Winter geschlossen).
Berechnen Sie Ihre Route mit dem ÖAMTC Routenplaner
ÖAMTC Tipp für Camper
Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 160 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.
Mit dem Flugzeug
Flughäfen
Italien hat ein dichtes Flugverkehrsnetz, es gibt 36 große Flughäfen die von nationalen und internationalen Fluggesellschaften angeflogen werden. Die wichtigsten sind
- Rom-Fiumicino
- Mailand-Malpensa/Mailand-Linate
- Bergamo
- Venedig-Tessera
- Catania
- Neapel
- Bologna
Flüge finden und buchen
Weltweit Flüge buchen auf der Flugbuchungsplattform von ÖAMTC Reisen
Mit der Fähre
In Italien besteht ein dichtes Fährverkehrsnetz.
Es gibt Fährschiffverbindungen nach Albanien, Frankreich (Korsika), Griechenland, Kroatien, Malta, Schweiz, Serbien und Montenegro, Slowenien, Spanien, Tunesien und in die Türkei.
Zahlreiche Fährdienste verbinden die Häfen in Italien untereinander, das Festland mit den Inseln und Nachbarländern sowie die Inseln untereinander.
Häufige Fährfahrten
- Livorno - Bastia (Korsika): 4 Stunden
- Savona - Bastia (Korsika): 7 Stunden
- Livorno - Olbia (Sardinien): 9 Stunden
- Livorno - Golfo Aranci (Sardinien): 8 Stunden
- Livorno - Palermo(Sizilien): 18 Stunden
- Neapel - Palermo(Sizilien): 10 Stunden
Die Fähren dienen sowohl der Personen- als auch der Fahrzeugbeförderung. Die Fahrpreise sind im Sommer besonders hoch und werden je nach dem Gewicht des privaten Verkehrsmittels berechnet. Die Preise und Fahrtzeiten können je nach Buchungszeitraum und Fähranbieter variieren.
Mehr Infos zu Fährverbindungen bei ÖAMTC Reisen
Mit der Bahn
Es bestehen Bahnverbindungen zwischen Österreich und Italien u.a. nach Venedig, Verona, Mailand, Florenz, Pisa, Livorno, Bologna und Rom. Eine Direktfahrt mit dem ÖBB Nightjet von Wien nach Rom dauert etwa 14h.
Mehr Infos: www.oebb.at
Mit dem Bus
Flixbus bietet regelmäßige Busverbindungen von Österreich nach Italien an. Von Wien sind italienische Städte wie Venedig (ca. 9h), Florenz (ca. 12h), Mailand (ca. 12h) und Verona (ca. 10h) direkt zu erreichen.
Mehr Infos: www.flixbus.at
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahn
Die italienische Eisenbahngesellschaft Ferrovie dello Stato - Trenitalia (FS) verfügt über ein umfangreiches Schienennetz. Die Fahrpreise sind günstig und richten sich im Regionalbereich nach Kilometerzonen. Hochgeschwindigkeitszüge der Trenitalia werden auf folgenden Strecken eingesetzt:
Turin–Mailand–Bologna–Florenz–Rom–Neapel–Salerno,
Venedig-Padua-Bozen-Bologna-Verona-Mailand,
Rom-Lecce-Reggio Calabria,
Rom-Pompeji (Frecciarossa 1000, Fahrtdauer: sonntags in knapp 2 Stunden),
Turin - Mailand,
Mailand - Genua,
Padua - Venedig.
Neben der Staatsbahn gibt es mehrere regionale Eisenbahngesellschaften, deren Züge vor allem auf Kurz- und Schmalspurstrecken fahren. Von Palermo und Catania/Siracusa auf Sizilien gibt es regelmäßige Verbindungen zum italienischen Festland. Auf Sardinien verkehren täglich mehrere Züge zwischen Cagliari, Porto Torres und Olbia.
Die italienische Bahngesellschaft Ferrovie dello Stato (FS) bietet Kulturreisen in luxuriösen Nostalgiezügen durch schöne Landschaften und geschichtsträchtige Gebiete.
Vom Luxuszug Orient Express La Dolce Vita kann man durch 14 Regionen in Italien fahren.
Die Nachtzüge Intercitynotte von Trenitalia verkehren zwischen zahlreichen italienischen Metropolen.
Fahrpreisermäßigungen und Sonderfahrkarten:
Der InterRail Ein-Land-Pass ist erhältlich für Reisen in 30 europäischen Ländern und ist in jeweils einem Land an wahlweise 3, 4, 6 oder 8 Tagen innerhalb 1 Monats gültig. Kinder von 4-11 Jahren fahren zum halben Erwachsenen-Preis.
Bus
Langstreckenbusse verkehren zwischen Ortschaften und Städten. Die regionalen Busliniennetze sind sehr gut, auch auf Sardinien und Sizilien. In abgelegeneren Gebieten sorgen Bahnen und Busse für ausreichende Verbindungen.
In den Städten
Alle Städte und Großstädte (Rom, Mailand, Neapel, Turin, Genua und Venedig) haben ein gutes öffentliches Nahverkehrssystem.
U-Bahn (Metropolitana): In Rom gibt es drei U-Bahnlinien. Die U-Bahnen fahren So-Fr 05.30-23.30 Uhr und samstags 05.30-00.30 Uhr.
Linie Metropolitana A: Battistini - Flaminio - Termini - Anagnina,
Linie Metropolitana B: Laurentina - Piramide - Termini - Bologna - Rebibbia - Jonio,
Linie Metropolitana C: Lodi - Montecompatri/Pantano.
In Mailand und Turin gibt es ebenfalls eine U-Bahn.
Straßenbahn: Rom hat sechs Straßenbahnlinien. Das Liniennetz umfasst 40 km. Auch Mailand, Neapel und Turin haben ein Straßenbahnnetz.
Bus: Buslinien verkehren in allen Städten und Großstädten. Das umfangreiche Busliniennetz in Rom wird durch U-Bahn und Straßenbahnen ergänzt. In einigen Städten fahren auch Oberleitungsbusse.
Fahrkarten gelten für alle öffentlichen Verkehrsmittel und ermöglichen es dem Fahrgast, innerhalb von 100 Minuten beliebig oft umzusteigen. Tages- oder Wochenkarten kann man von Fahrkartenautomaten an Haltestellen und auf Bahnhöfen, in Tabakläden, an Kiosken, in Cafés, Hotels oder Reisebüros kaufen. Für Touristen bietet sich das BTI (Integriertes Touristenticket), gültig an drei Tagen in Bussen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Regionalbahnen und Trenitalia-Regionalzügen, an. Informationen sind vom Informationsbüro der ATAC-Auskunftsstelle gegenüber dem Bahnhof Stazione Termini erhältlich.
In den größeren Städten kauft man die Fahrkarten in der Regel vor Fahrtantritt am Automaten oder in Geschäften. Im Bus entwertet ein Automat die Fahrscheine. In den meisten Städten gibt es einen Einheitstarif.
Taxi: In Rom sind Taxis teuer und es wird ein Zuschlag für Nachtfahrten, Gepäck und telefonische Bestellung berechnet. Die Tarife sind auf einer Liste verzeichnet. Taxis können an bestimmten Sammelstellen gestoppt oder telefonisch bestellt werden. Taxis ohne Taxameter benutzt man besser nicht. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld, die Rechnung sollte aber aufgerundet werden.
Stadtrundfahrten: In Rom kann man nicht nur mit Bussen, sondern auch in einer Pferdekutsche durch die Stadt fahren. In Venedig können Besucher in gemieteten Booten oder Gondeln die Kanäle der Stadt befahren - öffentliche Fähren sind allerdings billiger.
Parken: An weißen Bordsteinstreifen kann gratis geparkt werden, an blauen ist das Parken gebührenpflichtig und an schwarz-gelben verboten. Gelbe Parkflächen sind reserviert für Autobusse, Taxis etc. In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen. Dort besteht an Werktagen Parkverbot von 08.00-09.30 Uhr und von 14.30-16.00 Uhr.
Taxi
Taxis sind in Rom nur durch Bestellung oder an Taxiständen erhältlich; sie können nicht auf der Straße angehalten werden. Von der Stadt zum Flughafen gibt es Festpreise; über Land sollte man vorab den Preis besprechen, um Diskussionen zu vermeiden.
Schiff & Fähren
Italiens wichtigste Hafenstädte sind Ancona, Brindisi, Cagliari, Civitavecchia, Genua, Livorno, Neapel, Palermo und Venedig.
Zahlreiche Auto- und Passagierfähren verbinden die Hafenstädte ganzjährig. Sowohl reguläre Schiffe als auch Tragflügelboote verkehren zwischen dem Festland und Capri, Sardinien, Sizilien und den Äolischen Inseln.
U.a. bedienen folgende Schifffahrtsgesellschaften die italienischen Landesteile und Inseln: Tirrenia, Tel. (nur für Italien) 892 123 und SNAV, Tel. (Call Center Neapel) +39-(0)81 428 5555.
Fähren gibt es auch auf den großen Seen, wie Gardasee, Lago Maggiore, Comer und Iseosee. Sie werden von Navigazione Laghi, Tel. (nur für Italien) 800 551 801 betrieben.
Grenzübergänge
Zwischen Österreich und Italien sowie Italien und Frankreich herrscht freier Personen- und Warenverkehr und es finden keine Grenzkontrollen statt. Die Grenzpolizei ist jedoch ermächtigt, Identitätskontrollen durchzuführen. Kontrollen werden an den Grenzen zu der Schweiz (Personen- und Warenkontrollen) durchgeführt.
Vor Ort
Wetter
Maut & Vignette
Auf dem Festland sind alle Autobahnen mautpflichtig, mit Ausnahme der A2 von Salerno nach Reggio di Calabria. Auf Sizilien sind nur die A20 zwischen Messina und Palermo sowie die A18 von Messina nach Catania mautpflichtig.
Schnellstraßen kosten keine Maut.
Für einige grenzüberschreitende Autoverladungen und Tunnel sind ebenso Gebühren zu zahlen. In mehreren Städten ist eine City-Maut fällig (siehe Abschnitt Fahrverbote & Umweltzonen).
Fahrzeugklassen
Die Mautgebühren richten sich nach der Höhe des Fahrzeugs und der Anzahl der Achsen und sind in folgende Klassen unterteilt:
2 Assi - Classe A | Kfz mit 2 Achsen bis 1,3 m Höhe an der Vorderachse |
2 Assi - Classe B | Kfz mit 2 Achsen über 1,3 m Höhe an der Vorderachse |
3 Assi * | Kfz und Gespanne mit 3 Achsen |
4 Assi * | Kfz und Gespanne mit 4 Achsen |
5 o piú Assi * | Kfz und Gespanne mit 5 und mehr Achsen |
* Doppelachsen werden als zwei Achsen gezählt
www.autostrade.it
Bezahlung der Mautgebühren
Es gibt drei Systeme zur Mauterhebung. Auf den meisten Autobahnen ist eine streckenabhängige Maut (geschlossenes System) zu bezahlen.
Streckenabhängige Maut: Geschlossenes System
Bei der Auffahrt muss ein Ticket gezogen werden, das beim Verlassen der Autobahn zu bezahlen ist. Die Höhe der Maut richtet sich nach der gefahrenen Strecke. Die Fahrspuren sind je nach Bezahlmöglichkeit gekennzeichnet.
Elektronisches System – "Free Flow"-System
Im Norden von Mailand erfolgt die Mauterhebung auf der A33, A36, A59 und A60 elektronisch im „Free Flow"-System. Das direkte Bezahlen an der Mautstation ist nicht möglich. Die Fahrzeuge werden elektronisch gescannt und ihre Kennzeichen automatisch erfasst. Grundsätzlich muss die Mautzahlung innerhalb von 15 Tagen nach Befahren durchgeführt werden. Die Zahlung kann nach Registrierung mit Angabe des Kfz-Kennzeichens online oder per App „Pedemontana Lombarda“ erfolgen.
ÖAMTC Rechts-Tipp: Achten Sie bei schrankenlosen Mautsystemen wie „Free Flow“ darauf, dass Sie die Maut fristgerecht entrichten. Offene Mautforderungen bleiben zehn Jahre bestehen und können durch Strafbeträge und Inkassogebühren sehr hoch werden.
Mehr Infos bei der Autobahngesellschaft Autostrade Pedemontana Lombarda
Pauschale Maut: Offenes System
Die Maut wird als Pauschalbetrag erhoben und an den Mautstationen bezahlt. Folgende Strecken gehören zu diesem System:
- A9 Como – Mailand
- A8 Varese – Mailand
- A5 Mont Blanc – Aosta
- A32 Frejus Tunnel – Turin
- A12 Rom – Civitaveccia
- A56 Neapel – Pozzuoli
- A3 Neapel – Salerno
Bezahlung an den Mautstationen
Die Fahrspuren sind entsprechend der Zahlungsmöglichkeit beschildert.
- Barzahlung, Bankomat- oder Kreditkarte
An allen Mautstationen kann bar bezahlt werden. Häufig werden auch die gängigsten Kredit- und Bankomatkarten akzeptiert. - Viacard
Die Viacard ist eine Prepaidkarte, von der die Mautgebühren abgebucht werden. Sie ist nur in Italien an Raststationen und Tabak-Läden erhältlich. Es sollte darauf geachtet werden, dass das Guthaben auf der Viacard ausreicht bzw. man im Besitz einer zweiten Karte ist. Fehlende Beträge können in Bar oder mit Bankomat- bzw. Kreditkarte nur an Fahrspuren mit Personal beglichen werden. An 4 Mautstationen auf der sizilianischen A18 zwischen Messina und Catania (Roccalumera, Taormina, Giardini di Naxos und Fiumefreddo) wird die Viacard nicht akzeptiert.
Mehr Infos bei der italienischen Autobahngesellschaft Autostrade
Telepass
Für die Verwendung der gelb markierten Telepass-Spuren (T-Symbol) wird eine Mautbox (siehe unten beim Abschnitt Mautboxen) benötigt. Die Mautgebühr wird automatisch vom hinterlegten Konto abgebucht. Der Erwerb einer Telepass-Box vor Ort in Italien bzw. der Abschluss eines Telepass-Vertrages ist nur mit einer italienischen Steuernummer möglich (ausgenommen Go by Telepass Tarif).
Mehr Infos auf der Website von Telepass
- Mautboxen
Mit speziellen Mautboxen, die an der Windschutzscheibe anzubringen sind, können in Frankreich, Italien, Portugal und Spanien die für die elektronische Bezahlung vorgesehenen Mautspuren genutzt werden. Die Mautgebühr wird automatisch vom hinterlegten Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte oder Konto) abgebucht, ohne an der Mautstation anhalten zu müssen. Die erforderlichen Mautboxen sind bei folgenden Anbietern erhältlich:
ÖAMTC Vorteil
ÖAMTC Mitglieder erhalten beim Kauf einer Mautbox von maut1.de einen Rabatt von 10 Euro auf die Aktivierungsgebühr.
Mehr Infos über das
ÖAMTC Vorteilspartner-Angebot von maut1.de
Verlust des Mauttickets
Bei Ticketverlust sind eine Strafe und der höchstmögliche Betrag an der Ausfahrtsstation zu bezahlen. An der Mautstation sollte eine Spur für Barzahlung angesteuert werden.
Mautnachzahlung bei fehlerhaftem Zahlvorgang
Ist die Zahlung am Automaten nicht möglich, wird eine Quittung mit dem noch offenen Betrag ausgegeben. An manchen Mautstationen muss zur Ausgabe der Quittung die Taste „Aiuto-Help“, „Richiesta di intervento“, „Assistenza“ oder ein roter Knopf gedrückt werden. Der offene Betrag muss innerhalb von 15 Tagen per Überweisung bezahlt werden. Bisher standen auch sogenannte Punto blu Stationen vor Ort für die nachträgliche Bezahlung zur Verfügung, diese gehören seit 1.1.2024 zu Telepass und unterstützen nun nicht mehr.
Wurde die Maut nicht vollständig bezahlt, finden Sie Informationen zur Nachzahlung auf der Website der betreffenden italienischen Autobahngesellschaft:
- Autostrade per l'Italia
- Autostrade del Brennero
- Autovie Venette
- Autostrada Brescia-Verona-Vicenza-Padova
ÖAMTC Routenplaner
Planen Sie online Ihre persönliche Route, inklusive Mautberechnung für Pkw, Wohnmobil oder Gespann mit dem ÖAMTC Routenplaner.
Tunnel & Brücken
Alle Gebühren in Euro (ausg. Munt la Schera Tunnel) und gelten für die italienische Seite:
Mont Blanc Tunnel & Frejus Tunnel (Italien - Frankreich)
Fahrzeug | einfach | retour* |
Motorrad | 36,40 | 45,70 |
Kfz mit 2 oder mehr Achsen, Gespann, Gesamthöhe max. 2 m | 55,00 | 68,60 |
Kfz mit 2 oder mehr Achsen, Gespann, Gesamthöhe max. 3 m | 72,80 | 91,50 |
*Die Rückfahrkarte ist 7 Tage lang gültig.
Mehr Infos: www.tunnelmb.net
Gut zu wissen: Wegen Generalsanierung wird der Mont Blanc Tunnel 2024 für mehrere Wochen für den Verkehr gesperrt. Mehr Infos
Großer St. Bernhard Tunnel (Italien - Schweiz)
Fahrzeug | einfach | retour* |
Motorrad | 18,50 EUR | 24,50 EUR |
Kfz mit 2 oder mehr Achsen, Vorderachsenhöhe unter 1,30 m, Gesamthöhe bis max. 2 m |
31 EUR | 50 EUR |
Kfz mit 2 oder mehr Achsen, Gesamthöhe 2 m bis max. 3 m |
48,50 EUR | 77,50 EUR |
*Die Rückfahrkarte ist 30 Tage lang gültig.
Mehr Infos: www.letunnel.com
Munt la Schera (Italien - Schweiz)
Fahrzeug | einfach* | retour* |
Motorrad | 11 CHF | 17 CHF |
Pkw bis 9 Plätze und max. 3,5 t** So-Fr | 20 CHF | 35 CHF |
Pkw bis 9 Plätze und max. 3,5 t** Sa | 29 CHF | 42 CHF |
Wohnmobil/Wohnwagen | 23 CHF | 41 CHF |
* Preise gültig bei Online-Kauf. Vor Ort gelten höhere Tarife.
** Preise gültig von Dezember bis April. Von Mail bis November täglich 15 CHF (einfache Fahrt) bzw. 25 CHF (Retourticket).
Mehr Infos: www.livigno.eu
Fahrverbote & Umweltzonen
Zona a Traffico Limitato (ZTL)
In vielen italienischen Städten besteht eine sogenannte „zona a traffico limitato“ (ZTL). In dieser begrenzten Verkehrszone dürfen nur Fahrzeuge mit einer Sondergenehmigung einfahren. Meistens beschränkt sich die ZTL auf den Innenstadtbereich bzw. auf die historische Innenstadt. Es besteht entweder ein generelles oder ein auf bestimmte Tageszeiten beschränktes Fahrverbot.
In welchen Städten gibt es eine ZTL?
In den meisten italienischen Städten, vor allem in den touristisch stark frequentierten, gibt es diese Zonen. Zum Beispiel bestehen Fahrverbotszonen in folgenden Städten: Arezzo, Bologna, Bozen, Florenz, Genua, Grado, Mailand, Palermo, Pisa, Rom, Triest, Turin, Verona und viele mehr.
Gut zu wissen: Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der lokalen Touristeninformation, auf der Website der Stadt oder bei Ihrem Hotel, ob es eine ZTL gibt.
Wie erkenne ich, dass ich in eine ZTL einfahre? Der Beginn ist anhand einer entsprechenden Beschilderung erkennbar. Zu sehen ist eine Verkehrstafel mit einem Fahrverbotszeichen und der Aufschrift „zona a traffico limitato“. Die genauen Zeiten des Fahrverbots sind entweder unter dem Fahrverbotszeichen angebracht oder befinden sich auf einer Zusatztafel.
Mehr Infos: Einen Informationsfolder finden Sie hier zum Download.
Downloads
ZTL in ItalienCity-Maut
Eine City-Maut wird in Mailand, Bologna und Palermo fällig. Fahrzeuge, die zur Einfahrt berechtigt sind, benötigen ein Ticket. Einfahrverbote gelten für besonders umweltschädliche Fahrzeuge. Das Autofahren im Stadtzentrum sollte generell, aufgrund überfüllter Straßen, vermieden werden.
City-Maut Mailand
- AREA C
Wo & Wann: Die verkehrsberuhigte Zone „Area C“ umfasst die historische Altstadt innerhalb des Stadtmauerrings „Cerchia dei Bastioni“ und gilt von Montag bis Freitag von 7.30 - 19.30 Uhr (ausgenommen Feiertage).
Einfahrverbote:
– Benzinfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 - 2 ; Euro 3 ab 1. Oktober 2024
– Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 - 5
– Zweitaktmotorräder und Mopeds mit Abgasnorm Euro 0 - 1
– Fahrzeuge und Gespanne über 7,50 m Länge
Ticket: 7,50 Euro (Tagesticket), 30 bzw. 60 Euro (Mehrtagestickets). Das Ticket ist nur online erhältlich.
Gut zu wissen:
- Auf dieser Seite finden Sie den Verbotskalender (Area C) basierend auf der Fahrzeugklasse
- Bestimmte Fahrzeuge, u.a. Elektroautos und Fahrzeuge zum Transport von Menschen mit Behinderung, können sich nach Antrag bei der Stadt Mailand von der City-Maut befreien lassen.
Mehr Infos: www.comune.milano.it/de/aree-tematiche/mobilita
- AREA B
Wo & Wann: Zusätzlich zur Area C gilt auf dem gesamten Mailänder Stadtgebiet eine weitere verkehrsbeschränkte Zone von Montag bis Freitag 7.30 - 19.30 Uhr (ausgenommen Feiertage).
Einfahrverbote: siehe „AREA C“ (abweichend: Einfahrverbot gilt erst für Fahrzeuge über 12 m Länge.)
Ticket: Es muss kein Ticket erworben werden.
Gut zu wissen:
- Weitere Informationen über "Area B"
- Bestimmte Fahrzeuge, u.a. Hybrid- und Elektroautos und Fahrzeuge zum Transport von Menschen mit Behinderung, können sich nach Antrag bei der Stadt Mailand von der City-Maut befreien lassen.
City-Maut Bologna
Wo & Wann: Für die Einfahrt in die verkehrsbeschränkte Zone der Innenstadt ist täglich von 7 - 20 Uhr ein „Ticket per l’accesso alla ZTL“ erforderlich. Zusätzlich gibt es generelle Fahrverbote in der „Zone T“ und im Bereich der Universität.
Einfahrverbote: Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 0 - 4 (ab 2025 auch Euro 5) und Benzinfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 0 - 2. Alle anderen Fahrzeuge benötigen ein Ticket.
Ticket: 6 Euro (Tagesticket), 15 Euro (für 4 aufeinander folgende Tage). Tickets sind nur als digitales Ticket erhältlich und kann online oder vor Ort bei den TPER-Verkaufsstellen erworben werden
Mehr Infos: www.comune.bologna.it
City-Maut Palermo
Wo & Wann: Für die Einfahrt in die verkehrsbeschränkte Zone der Innenstadt ist ein Ticket erforderlich. Die Zeiten sind saisonabhängig. Von Mai bis Oktober: Mo - Do 8 - 20 Uhr, Fr 8 - 24 Uhr, Sa 0 - 6 Uhr und 20 - 24 Uhr, So 0 - 6 Uhr
Einfahrverbote: Benzinfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 0 - 2 sowie Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 0 - 3. Alle anderen Fahrzeuge benötigen ein Ticket.
Ticket: 5 Euro (Tagesticket) bzw. 20 Euro (Monatsticket). Tickets sind online, in der Mobilitätszentrale der Stadt Palermo (AMAT) oder beim italienischen Automobilclub ACI erhältlich.
Mehr Infos: https://ztl.comune.palermo.it
Fahrverbote in mehreren Regionen Norditaliens
Fahrverbote in der Region Lombardei
In rund einem Drittel aller Gemeinden gilt von Montag bis Freitag 7.30 - 19.30 Uhr (ausgenommen Feiertage) ein Fahrverbot für folgende Fahrzeuge:
- Benzinfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 und 1
- Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 - 3
- Zweitaktmotorräder und Mopeds mit Abgasnorm Euro 0; im Winter auch z.T. Euro 1
Im Winter sowie bei Smogalarm können teilweise strengere Regeln gelten.
Fahrverbote in den Regionen Emilia Romagna, Piemont & Venetien
In Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern gilt jährlich von 1. Oktober bis 30. April ein Fahrverbot von Montag bis Freitag 8:30- 18.30 Uhr für folgende Fahrzeuge:
- Benzinfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 - 2
- Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 - 4
- Motorräder und Mopeds Euro 0 - 1
Bei Smogalarm kann das Fahrverbot auch auf Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden. Autobahnen sind in der Regel ausgenommen.
Fahrverbote in Südtirol
In Bozen gilt von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) von 7 - 10 Uhr und 16 - 19 Uhr ein Fahrverbot für Benzinfahrzeuge der Abgasnormen Euro 0 - 1 und für Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 0 - 4; in Brixen für alle Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 0 - 1. Motorräder und Mopeds sind vom Fahrverbot ausgenommen.
Mehr Infos: www.provinz.bz.it/guteluft
Fahrverbot auf der Amalfi-Küste
- Fahrverbot für PKW 2024
Zu folgenden Zeiten gibt es ein Fahrverbot für Pkw:
- In den Osterferien vom 28. März bis einschließlich 2. April
- Vom 24. April bis einschließlich 2. Mai (rund um die Feiertage "Tag der Befreiung" und "Tag der Arbeit")
- Vom 15. bis 31. Juli sowie vom 1. bis 30. Oktober: nur Samstage und Sonntage
- Im August und September an allen Tagen der Woche
In diesen Zeiträumen gilt täglich von 10 bis 18 Uhr folgendes Verkehrsdosier-System bzw. Fahrverbot:
- An geraden Tagen dürfen Autos mit geraden Endziffern beim Kfz-Kennzeichen nicht fahren.
- An ungeraden Tagen dürfen Autos mit ungeraden Endziffern beim Kfz-Kennzeichen nicht fahren.
Die Regelung gilt auch für Pkw mit ausländischen Kennzeichen, für Mietwagen und Touristenbusse. Reisende, die entlang der Fahrverbotsstrecke an der Amalfitana eine Unterkunft gebucht haben, sind 2024 von den Fahrverboten ausgenommen. Im Fall einer Kontrolle reicht es aus, wenn sie die Hotelreservierung vorzeigen können. Ausgenommen vom Fahrverbot sind Taxis, Motorräder und Vespas sowie andere Zweiräder.
- Fahrverbot für Wohnwagen und Wohnmobile
Auf der schmalen Amalfi-Straße SS163 zwischen Vietri und Positano besteht ein Fahrverbot für Wohnmobile und Wohnwagengespanne. Diese Fahrzeuge dürfen die Straße zwischen 6:30 und 24 Uhr nicht befahren; das Fahrverbot gilt täglich und ganzjährig. Pkw sind davon nicht betroffen.
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
Kraftfahrzeug | außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
Motorrad bis 149 ccm, Motorrad mit Beiwagen bis 249 ccm | 90 km/h | verboten | verboten |
Motorrad, Pkw und Wohnmobil bis 3.5t | 90 km/h | 110 km/h * | 130 km/h* |
Gespann | 70 km/h | 70 km/h | 80 km/h |
Wohnmobil über 3,5t | 80 km/h | 80 km/h | 100 km/h |
* Bei Regen oder Schneefall, muss die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 110 km/h und auf Schnellstraßen auf 90 km/h reduziert werden.
Für Führerscheinneulinge gelten in den den ersten 3 Jahren nach Ausstellung des B-Führerscheins reduzierte Höchstgeschwindigkeiten: 100 km/h auf Autobahnen, 90 km/h auf Schnellstraßen.
Gut zu wissen: Auf etwa 40 % der bestehenden Autobahnkilometer werden Geschwindigkeitsmessungen durch das sogenannte „Tutor System“, ähnlich der österreichischen Section Control, vorgenommen.
Mehr Infos: www.autostrade.it
Kindersicherung
Kinder unter 12 Jahren bzw. kleiner als 1,50 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden, zugelassenen Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert sein.
Mehr Infos zum Thema Reisen mit Kind.
Gut zu wissen: In Italien müssen Kindersitze mit einem Alarm ausgestattet sein, der verhindert, dass Kinder unter 4 Jahren im Fahrzeug vergessen werden. Die Pflicht gilt allerdings nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge, beispielsweise Mietwagen – für die entsprechende Ausstattung ist der Vermieter verantwortlich. Nur, wenn der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz in Italien hat, gilt die Vorschrift auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge.
Licht am Tag
Außerorts muss mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden. Für Mopeds und Motorräder gilt Lichtpflicht auch im Ortsgebiet.
Gut zu wissen
Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.
Mitführpflichten
- Pkw: Warndreieck, Warnwesten
- Motorrad: Warnwesten
Gut zu wissen: Alle Personen, die das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen, müssen eine Warnweste anlegen.
Motorräder und Kleinkrafträder
Das Mindestalter, um eine weitere Person mitzuführen (Soziussitz) beträgt 18 Jahre. Motorradfahrer können auch dafür gestraft werden, wenn Beifahrer, egal ob minderjährig oder nicht, keinen Helm tragen (Strafen: 83 bis 332 Euro).
Parken
Parkplätze sind in Städten farblich gekennzeichnet:
- Weiße Randlinie: kostenlose Parkplätze
- Blaue Linien: gebührenpflichtige Parkplätze
- Gelbe Linien: reservierte Parkplätze (z.B. Busse, Anrainer, Taxis)
- Schwarz-gelbe Markierung: absolutes Parkverbot
- Parkplätze mit Ladestationen: dürfen nur von Elektroautos für den Ladevorgang genutzt werden. Nach Abschluss des Ladevorgangs darf man noch max. eine Stunde dort parken.
Zusätzliche Beschilderungen sind zu beachten.
Das Abstellen von Fahrzeugen ist (außer in Einbahnen) nur am rechten Fahrbahnrand zulässig. Vor Mülltonnen ist das Parken verboten.
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über
Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
0,5 Promille; 0,0 Promille gilt für Personen, die den Führerschein weniger als 3 Jahre besitzen.
Radfahrer
Außerhalb des Ortsgebietes müssen Radfahrer bei Nacht eine Warnweste tragen. Eine generelle Tragepflicht für Warnwesten gilt auch für Fahrten durch Tunnels. Alle Fahrräder (auch Mountainbikes und Rennräder) müssen mit einer funktionierenden Beleuchtung ausgestattet sein (vorne weißes oder gelbes Licht, hinten rotes Licht). Die Beleuchtung muss nachts (eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang) sowie bei schlechten Sichtverhältnissen (Nebel, Regen, Schneefall) und in Tunneln eingeschaltet sein. Darüber hinaus müssen an den Pedalen gelbe Rückstrahler und an der Rückseite ein roter Rückstrahler angebracht sein.
Zudem muss laut Straßenverkehrsordnung jedes Fahrrad mit einer Klingel ausgestattet sein, deren Klingelton so stark ist, dass er min. 30 Meter gehört werden kann.
Fahrrad-Transport mittels Heckträger
Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto.
Die italienischen Behörden kommunizieren leider widersprüchliche Informationen zum Transport von Fahrrädern am Heckträger und zur Notwendigkeit der Anbringung von Warntafeln. Grundsätzlich darf nach der italienischen Straßenverkehrsordnung Ladung (eben z.B. ein Fahrrad) in der Breite jeweils 30 cm über die Schlussleuchten hinausragen (Achtung! Die Breite der Seitenspiegel wird nicht mitgerechnet!).
Diese 30-cm-Regel gilt allerdings nicht für so genannte „schwer erkennbare Ladung“. Der ÖAMTC geht nach umfassender Recherche bei Behörden, Anwälten und den Partnerclubs in Italien davon aus, dass Fahrräder bzw. Heckträger NICHT als eine solche schwer erkennbare Ladung gelten und daher am Heckträger jeweils um 30cm über die Breite des Autos hinausragen dürfen.
Überstehende Ladung
Auch hierzu gibt es leider widersprüchliche Informationen aus Italien. Der ÖAMTC geht jedoch davon aus, dass Sie auf der sicheren Seite sind, wenn Sie eine nach hinten hinausragende Ladung mit einer Warntafel kennzeichnen.
- Diese muss laut italienischem Gesetz aus Metallblech sein, 50 x 50 cm groß, rot-weiß schraffiert (fünf rote Streifen), reflektierend und typengenehmigt (beim ÖAMTC erhältlich).
- Die Tafel ist auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst im eingeklappten Zustand.
- Nimmt die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, sollten nach derzeitigem Kenntnisstand zwei der genannten Warntafeln (jeweils am seitlichen Ende der Ladung) quer angebracht sein.
Winterausrüstung
Winterreifen: Pflicht auf vielen Straßen, es gibt jedoch keine landesweit einheitliche Regelung. Beschilderungen weisen auf die konkreten Bestimmungen hin.
Südtirol: Bei winterlichen Straßenverhältnissen dürfen Fahrzeuge nur mit Winterreifen fahren. Vom 15. November bis 15. April gilt im Stadtgebiet von Bozen sowie auf der Brennerautobahn A22 bis Affi eine generelle Winterreifenpflicht, unabhängig von der Witterung.
Gut zu wissen: Für Motorräder besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen und bei beginnendem Schneefall ein grundsätzliches Fahrverbot.
Aosta-Tal: Vom 15. Oktober bis zum 15. April gilt Winterreifenpflicht (alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen verwendet werden).
Winterreifen in den Sommermonaten: Vom 16. Mai bis 14. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mind. dem festgesetzten Geschwindigkeitsindex im Zulassungsschein entspricht. Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge.
Schneeketten: Mit Schneeketten beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Schneekettenpflicht kann, wenn nötig, für bestimmte Strecken durch gesonderte Beschilderung verordnet werden.
Spikereifen: Die Verwendung ist grundsätzlich erlaubt, es gelten jedoch lokale Regelungen. Spikereifen müssen auf allen Rädern (inkl. Anhänger) montiert werden.
Gut zu wissen:
- Strafen: Verkehrsstrafen sind zwischen 22 - 7 Uhr um ein Drittel höher. Bei Bezahlung einer Geldstrafe innerhalb von 5 Tagen wird ein Nachlass von 30 % gewährt.
- Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten.
- Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten ist verboten.
- Elektronische Geräte: Die Verwendung von elektronischen Geräten (Handys, Smartphones, Tablets, Notebooks und ähnliches) während der Fahrt ist verboten, wenn dabei zumindest eine Hand vom Lenkrad genommen werden muss.
- Zebrastreifen: Fahrzeuge müssen sich langsam an einen Zebrastrafen annähern und gegebenenfalls anhalten, wenn sich Fußgänger am oder in unmittelbarer Nähe des Zebrastreifens befinden.
- Rauchverbot gilt in Pkw, wenn Schwangere oder Minderjährige im Fahrzeug sind.
- Müll: Es ist verboten, Müll oder Gegenstände aus einem fahrenden oder parkenden Fahrzeug zu werfen und die Straße zu verschmutzen (Strafe: 216 bis 866 Euro).
- E-Tretroller: Seit November 2021 gelten für E-Tretroller erstmals Geschwindigkeitsbeschränkungen. In Fußgängerzonen dürfen max. 6 km/h, in anderen Fällen max. 20 km/h gefahren werden (Strafen: 50 bis 250 Euro). Weiters gilt ein Parkverbot auf dem Gehsteig. Seit 1. Juli 2022 müssen neu verkaufte E-Scooter mit Fahrtrichtungsanzeigern, Bremsen an beiden Rädern und einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein. Für ältere E-Scooter gilt eine Übergangsfrist bis 1. Jänner 2024.
- Besondere Verkehrsschilder
Italienisch | Deutsch |
Zona di silenzio | Hupverbot |
Deviazione | Umleitung |
Tenere la destra | Rechts fahren |
Tutte le direzioni | alle Richtungen |
Rallentare | Langsam fahren |
Senso unico | Einbahnstraße |
Sbarrato | Gesperrt |
INIZIO Zona tutelata | Beginn der Parkverbotszone |
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Feiertage
- 1. Jänner 2024: Neujahr
- 6. Jänner 2024: Epiphaniasfest
- 1. April 2024: Ostermontag
- 25. April 2024: Befreiungstag
- 1. Mai 2024: Tag der Arbeit
- 2. Juni 2024: Tag der Republik
- 15. August 2024: Mariä Himmelfahrt
- 1. November 2024: Allerheiligen
- 8. Dezember 2024: Mariä Empfängnis
- 25. Dezember 2024: Weihnachten
- 26. Dezember 2024: Stephanitag
Zusätzlich werden zahlreiche Feste zu Ehren der jeweiligen Schutzheiligen abgehalten. Geschäfte bleiben meist geöffnet:
Turin (Torino)/Genua (Genova)/Florenz (Firenze): 24. Juni (Johannes der Täufer).
Mailand (Milano): 7. Dez. (St. Ambrosius).
Venedig (Venezia): 25. April (St. Markus).
Bologna: 4. Okt. (St. Petronius).
Neapel (Napoli): 19. Sept. (St. Gennaro).
Bari: 6. Dez. (St. Nikolaus).
Palermo: 15. Juli (St. Rosalia).
Rom (Roma): 29. Juni (St. Petrus).
Siena: 2. Juli und 16. Aug. (Palio-Pferderennen).
Triest (Trieste): 3. Nov. (St. Giusto).
Geld & Zahlungsmittel
Währung
Euro (EUR)
Bargeldzahlungen
Beträge ab 1.000 Euro können nicht bar, sondern nur mit Bankomat- und Kreditkarte oder per Überweisung bezahlt werden.
Bargeld abheben / Bargeldlos bezahlen
An Bankomaten kann mit Maestro- bzw. Kreditkarten (PIN beantragen) Geld behoben werden. Kreditkarten werden von vielen Geschäften, Hotels etc. akzeptiert.
ÖAMTC Tipp
Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte
Devisenbstimmungen
Barmittel in Gesamtwert ab 10.000 Euro müssen bei der Ein- und Ausfuhr deklariert werden.
Kraftstoff
Einfuhr nach Italien und vor Ort
Max. 10 Liter im Reservekanister erlaubt. Kanister muss "UN"-Kennzeichnung haben. Der Transport von Kraftstoff in Reservekanistern durch Tunnel und auf Fähren ist verboten.
Einfuhr nach Österreich aus Italien
Zu privaten Zwecken steuerfrei max. 10 Liter in Reservekanister erlaubt.
Öffnungszeiten Tankstellen
Autobahntankstellen sind durchgehend geöffnet. Andere Tankstellen sind in der Regel 7 - 12.30 Uhr sowie 15.30 - 19.30 Uhr geöffnet. SB-Tankstellen sind mit dem Hinweisschild „Fai da te“ oder „aperto 24 ore“ gekennzeichnet.
Bezahlung
Bankomat- und Kreditkarten werden von Automaten nicht immer akzeptiert.
Innerhalb der EU gelten einheitliche Kennzeichnungen für Kraftstoffe.
Mehr Infos zum
Thema Tanken
Kraftstoffpreise
Informationen zu den durchschnittlichen Kraftstoffpreisen finden Sie im wöchentlich aktualisierten "Weekly Oil Bulletin" der EU-Kommission.
E-Mobilität
Detaillierte Informationen zu Ladestationen, Infrastruktur, Steckertypen u.v.m. finden Sie im Artikel Urlaub mit dem E-Auto.
Pannenhilfe & Notfall
Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe
Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.
Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Notrufnummern
- Feuerwehr: 115
- Polizei: 113
- Rettung: 118
- ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00
ÖAMTC Tipp
Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
Unfall im Ausland - was tun?
Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download:
Sitten & Gebräuche
Religion
90% römisch-katholisch; protestantische, jüdische und muslimische Minderheiten.
Sitten & Gebräuche
Die römisch-katholische Kirche spielt in Italien auch heute noch eine wichtige Rolle und übt einen starken Einfluss auf die Sozialstruktur aus. Der Familienzusammenhalt ist bedeutend stärker als in den meisten anderen europäischen Ländern.
Garderobe: Freizeitkleidung ist weit verbreitet, Badeanzüge gehören jedoch an den Strand. Korrekte Kleidung wird beim Betreten von Kirchen und in kleinen, traditionellen Gemeinden erwartet. Auf schriftlichen Einladungen wird im Allgemeinen vermerkt, ob Anzug oder Smoking bzw. Kostüm oder Abendkleid erwünscht sind.
Rauchen: In Italien ist in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie in Kinos, Restaurants, Bars und Kneipen Rauchen verboten. Gastbetriebe können aber Raucherzonen haben, die durch Mauern und Türen abgeschlossen und mit Luftabzugs-Einrichtungen ausgestattet sind.
Die Städte Bozen, Neapel und Verona gehen mit dem Rauchverbot noch einen Schritt weiter: In Neapel und Verona darf unter freiem Himmel bei Demonstrationen und bei Kulturveranstaltungen grundsätzlich nicht geraucht werden sowie in Parks und Grünanlagen, wenn sich in der Nähe Schwangere oder Kinder unter 12 Jahren aufhalten. In Bozen darf grundsätzlich nicht im Freien geraucht werden. Am Strand von Bibione ist das Rauchen ebenfalls verboten. Nur unter gemieteten Sonnenschirmen darf dort geraucht werden.
Der Strand von Bibione an der Adria ist seit 2018 rauchfrei.
Trinkgeld ist in der Gastronomie nicht sehr verbreitet. Bedienungsgeld und Umsatz- bzw. Aufenthaltssteuern sind in den Hotelrechnungen enthalten. Dennoch sind 5 € pro Woche für das Zimmermädchen üblich. In Restaurantrechnungen ist eine Art Grundgebühr für das Gedeck und das Brot enthalten. Wer besonders zufrieden war, kann zusätzlich etwas Trinkgeld auf dem Tisch liegen lassen. Auch im Taxi ist man nicht verpflichtet, Trinkgeld zu geben. Hilft der Taxifahrer mit dem Gepäck, freut er sich auch über etwas Trinkgeld.
Straßennetz
Die Benutzung der Autobahnen ist gebührenpflichtig (ausgenommen die Strecken Salerno-Reggio di Calabria (A2), Palermo- Catania und Palermo-Mazara del Vallo und Trapani).
Aktuelle Verkehrsinfos
Webseiten
- Verkehrsinformationen in Echtzeit: Autostrade per l'Italia
- Verkehrsflussdaten in Echtzeit: Stradeanas
- Verkehrsberichte der Verkehrsmeldezentrale Bozen
Mobile Apps
MyWay
App mit Echtzeit-Verkehrsinformationen und Verkehrskamerasauf Italienisch
Vai
App mit Echtzeit-Verkehrsflussdaten auf italienisch
Radiostationen
Mit Ausnahme der deutschsprachigen Radiosender in Südtirol gibt es kaum überregionalen Sender, die Verkehrsinformationen in deutscher oder englischer Sprache senden.
Eine Auflistung der Frequenzbereiche finden Sie unter
Telefon & Internet
Die Landesvorwahl ist 0039. Die nationale Stadtvorwahl für Rom ist 06. Innerhalb von Italien müssen immer zuerst die Ortskennziffern beginnend mit der 0 gewählt werden.
Mobiltelefon
GSM 900/1800, 2G, 3G, 4G und 5G. Mobilfunkgesellschaften umfassen u.a. Vodafone und Wind Tre. Internationale Roaming-Verträge bestehen.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen kann sich dennoch der Erwerb einer italienischen SIM-Karte oder von Prepaid-Karten der lokalen Anbieter lohnen. Oft gibt es Angebote für Touristen.
Internet
Hauptanbieter ist TIM e Telecom. Drahtlosen Zugang zum Internet via Wi-Fi-Hotspots hat man u.a. in den Stadtgebieten von Rom, Mailand, Venedig und Bologna. Die meisten Unterkünfte bieten in größeren Städten und in Touristen-Gebieten kostenlose Nutzung des Internets. Zugang zum Internet hat man in Italien außerdem an speziellen von der TIM eingerichteten Kiosken auf Flughäfen, Bahnhöfen, in größeren Hotels, in Bars und an anderen Orten im öffentlichen Raum. Internet-Cafés gibt es in allen größeren Städten.
Wichtige Kontakte
Botschaften
Italienische Botschaft
Rennweg 27
1030 Wien
Tel. +43 (0)1 712 51 21
E-Mail: ambasciata.vienna@esteri.it
Internet: www.ambvienna.esteri.it
Österreichische Botschaft in Italien
Via Pergolesi 3
00198 Rom
Tel. +39 06 844 01 41
E-Mail: rom-ob@bmeia.gv.at
Internet: www.bmeia.gv.at/oeb-rom
Partnerclub des ÖAMTC
Automobile Club d'Italia (ACI)
Internet: www.aci.it
Tourismusvertretung
Italienische Zentrale für Tourismus ENITWien - Kein Kundenverkehr
Internet: www.enit.at
Sehenswertes
Italien, das Land der Schönheit und Vielfalt, begeistert mit faszinierenden Regionen und historischen Städten. Die malerische Toskana mit Florenz, Rom mit dem Kolosseum und Vatikan, Venedig mit seinen Kanälen, Mailand mit dem Dom, die atemberaubende Amalfiküste und die kulturelle Schatzkammer Sizilien. Entdecken Sie die reiche Geschichte, atemberaubende Landschaften und kulinarische Genüsse Italiens. Tauchen Sie ein und erleben Sie die Magie dieses bezaubernden Landes.