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Italien: Eintrittsgebühr für Venedig künftig zehn statt fünf Euro

Italien-Reisende, die einen Tagesausflug nach Venedig unternehmen wollen, müssen vorerst keine Eintrittsgebühr mehr zahlen, da der Test endet. Ab 2025 kommt die Gebühr jedoch dauerhaft.

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Venedig.jpg © ÖAMTC Reisen

Venedig zählt zu den beliebtesten Reisezielen in Europa. Jedes Jahr besuchen rund 15 Millionen Tourist:innen die Lagunenstadt. Um die Urlauberströme besser lenken zu können, müssen Tagesbesucher:innen künftig ihren Ausflug in die Altstadt vorab reservieren und eine Eintrittsgebühr bezahlen. Nach dem Ende des weltweit ersten Tests mit einer Gebühr für Tagesbesucher:innen will Venedig auch künftig Eintritt verlangen. Ab 2025 sollen dann bis zu zehn Euro bezahlt werden müssen, wenn es in der Lagunenstadt an der italienischen Adria besonders voll wird.

Venedig: Eintritt kostet ab 2025 bis zu zehn Euro

Ab 2025 soll zu bestimmten Tagen ein Grundtarif gelten, dessen Höhe noch nicht feststeht. An "kritischen", stark frequentierten Tagen soll jedoch ein Höchsttarif von zehn Euro bezahlt werden müssen. Alles in allem hat Venedig 2024 mit der neuen Gebühr mehr als zwei Millionen Euro eingenommen. An manchen Tagen wurden mehr als 25.000 zahlende Gäste registriert.

Wer ist von der Eintrittsgebühr befreit?

Ausgenommen sind den Beschlüssen zufolge Reisende, die mindestens eine gebuchte Übernachtung in der Lagunenstadt nachweisen können, Einwohner der Region Venetien, Kinder bis 14 Jahre, Pflegebedürftige, etc. Wer genaue von der Eintrittsgebühr befreit ist, erfahren Sie auf der offiziellen Website der Stadt Venedig.

Um in den Genuss des Befreiungsanspruchs zu kommen, ist eine Registrierung und der Erwerb des entsprechenden Befreiungsscheins erforderlich. Für in der Gemeinde Venedig ansässige und in der Gemeinde Venedig geborene Personen, die von der Zahlung ausgeschlossen sind, ist es nicht erforderlich, eine Freistellungsbescheinigung zu erwerben, da sie ihren Anspruch durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments nachweisen können. Bei Minderjährigen unter 14 Jahren, die von der Zahlung ausgeschlossen sind, kann der Anspruch, wenn er nicht offensichtlich ist, durch Vorlage eines Dokuments nachgewiesen werden. Inhaber des Europäischen Behindertenausweises (Disability Card) und ihre Betreuer können die Freistellung durch Vorlage dieses Ausweises in Anspruch nehmen, ohne sich auf dem Portal anmelden zu müssen.

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