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DruckenItalien: Eintrittsgebühr für Venedig wird künftig bis zu zehn Euro kosten
Italien-Reisende, die einen Tagesausflug nach Venedig unternehmen wollen, müssen vorerst keine Eintrittsgebühr mehr zahlen, da der Test endet. Ab 2025 wird diese Gebühr jedoch an 54 statt nur an 29 Tagen zu bezahlen sein.
Venedig zählt zu den beliebtesten Reisezielen in Europa. Jedes Jahr besuchen rund 15 Millionen Tourist:innen die Lagunenstadt. Um die Urlauberströme besser lenken zu können, müssen Tagesbesucher:innen künftig ihren Ausflug in die Altstadt vorab reservieren und eine Eintrittsgebühr bezahlen. Nach dem Ende des weltweit ersten Tests mit einer Gebühr für Tagesbesucher:innen will Venedig auch künftig Eintritt verlangen. Ab 2025 sollen dann bis zu zehn Euro bezahlt werden müssen, wenn es in der Lagunenstadt an der italienischen Adria besonders voll wird.
Venedig: Eintritt kostet ab 2025 bis zu zehn Euro
Die Stadt Venedig wird auch im Jahr 2025 Zutrittsgeld für Tagesbesucher verlangen. Die Zahl der Tage, an denen die Gebühr gezahlt werden muss, wird sich von 29 auf 54 Tage fast verdoppeln. Die Gebühr wird an den Tagen von 18. April (Karfreitag) bis 4. Mai und dann vom zweiten Wochenende im Mai bis zum 27. Juli 2025 jeweils von Freitag bis Sonntag und einschließlich dem Nationalfeiertag am 2. Juni eingehoben. Die Maßnahme gilt wie im Jahr 2024 von 8.30 bis 16.00 Uhr. Die Gebühr beträgt fünf Euro. Für Personen, die erst ab vier Tage vor dem Besuch bis zum Zutrittstag selbst buchen, wird das Eintrittsgeld auf zehn Euro verdoppelt. Dies gilt als Neuerung für 2025.
Wer ist von der Eintrittsgebühr befreit?
Ausgenommen sind den Beschlüssen zufolge Reisende, die mindestens eine gebuchte Übernachtung in der Lagunenstadt nachweisen können, Einwohner der Region Venetien, Kinder bis 14 Jahre, Pflegebedürftige, etc. Wer genaue von der Eintrittsgebühr befreit ist, erfahren Sie auf der offiziellen Website der Stadt Venedig.
Um in den Genuss des Befreiungsanspruchs zu kommen, ist eine Registrierung und der Erwerb des entsprechenden Befreiungsscheins erforderlich. Für in der Gemeinde Venedig ansässige und in der Gemeinde Venedig geborene Personen, die von der Zahlung ausgeschlossen sind, ist es nicht erforderlich, eine Freistellungsbescheinigung zu erwerben, da sie ihren Anspruch durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments nachweisen können. Bei Minderjährigen unter 14 Jahren, die von der Zahlung ausgeschlossen sind, kann der Anspruch, wenn er nicht offensichtlich ist, durch Vorlage eines Dokuments nachgewiesen werden. Inhaber des Europäischen Behindertenausweises (Disability Card) und ihre Betreuer können die Freistellung durch Vorlage dieses Ausweises in Anspruch nehmen, ohne sich auf dem Portal anmelden zu müssen.
Begrenzte Personenanzahl für Reisegruppen
Eine neue Maßnahme gegen den Massentourismus, die ab sofort in Kraft ist, betrifft Reisegruppen. Diese dürfen, wenn sie von einem Reiseführer begleitet werden, nicht mehr als 25 Personen umfassen. Darüber hinaus ist es verboten, bei den Stadtführungen Lautsprecher zu verwenden.