Italien: Fahrverbot für bestimmte Winterreifen in den Sommermonaten
Strafen bis zu 1.682 Euro und Sicherstellung des Fahrzeuges drohen
Vom 16. Mai bis 15. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese mindestens einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der dem festgesetzten Geschwindigkeitsindex im Zulassungsschein (Zeile A13) entspricht. Der Reifen-Geschwindigkeitsindex ist auf der Seite des Reifens (in unmittelbarer Nähe der Reifendimension, als Buchstabe hinter einer zweistelligen Zahl) zu finden. Dieser muss identisch sein mit dem Geschwindigkeitsindex im Zulassungsschein oder einer höheren zulässigen Geschwindigkeit entsprechen. Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger (ausgenommen Motorräder).
Welche Reifen sind vom Verbot betroffen?
In Italien ist es nicht zulässig, Reifen zu verwenden, die einen niedrigeren Reifen-Geschwindigkeitsindex aufweisen, als jener der in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Die eingetragene Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs (Bauartgeschwindigkeit) hat in diesem Zusammenhang keine Bedeutung. Der im italienischen Kfz-Schein eingetragene (der Homologierung = Typengenehmigung entsprechend) und geforderte Geschwindigkeitsindex der Reifen ist immer höher als die Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges. Eine Unterschreitung dieses Indizes ist verboten und strafbar.
Im Winter dürfen Reifen, die als Winterreifen gekennzeichnet sind (MS, M + S, M&S, Schneeflocke) bis zur Untergrenze "Q" (inklusive) aufgezogen werden. Im Sommer darf der laut Zulassungsbescheinigung und Typengenehmigung des Fahrzeuges geforderte Geschwindigkeitsindex laut dem letzten Rundschreiben des Transportministeriums bei M+S-Reifen nicht mehr unterschritten werden.
Beispiel
Bauartgeschwindigkeit 170 km/h, eingetragener Geschwindigkeitsindex H (210 km/h). Zwischen 16. Mai und 15. Oktober müsste der Reifen (egal, ob Sommer- oder Winterreifen) mindestens "H" entsprechen. Im der restlichen Zeit (Winter) dürfen Reifen, die als Winterreifen gekennzeichnet sind (MS, M+S, M&S, Schneeflocke) bis zur Untergrenze „Q“ (inklusive) aufgezogen werden, keinesfalls weniger!
Geschwindigkeitsindex
Das größte Problem für den Laien ist, diese Informationen auf dem Reifen zu finden und zu interpretieren. Der Index ist in unmittelbarer Nähe der Dimension notiert - als Buchstabe hinter einer zweistelligen Zahl. Beispielsweise steht bei der Bezeichnung "225/55 R17 H" der Buchstabe "H" für den Geschwindigkeitsindex, der in diesem Fall auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen von 210 km/h hindeutet. Vorgeschrieben ist, dass die Schrift mindestens sechs Millimeter hoch sein muss. Der Geschwindigkeitsindex kann also mitunter schwer zu finden und zu lesen sein. Bei Pkw-Reifen sind die Buchstaben T, H, V, W oder Y üblich.
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Geldstrafe zwischen 419 und 1.682 Euro rechnen. Dieser Betrag kann durch sofortige Zahlung deutlich reduziert werden. Allerdings können die italienischen Behörden auch die Sicherstellung des Fahrzeuges bis zur Anbringung vorschriftsgemäßer Reifen anordnen.
Quelle: ÖAMTC, ADAC, Landesamt für Kraftfahrzeuge der Provinz Bozen
Reifen Technik-Tipps
GeschwindigkeitsIndex | Zulässige Höchstgeschwindigkeit im km/h |
N | 140 |
P | 150 |
Q | 160 |
R | 170 |
S | 180 |
T | 190 |
H | 210 |
V | 240 |
W | 270 |
Y | 300 |
ZR |
über 240 |