Italien: Vereinfachte Regeln für den Fahrradtransport
Gute Nachrichten für alle, die ihr Fahrrad am Heck ihres Autos nach Italien mitnehmen: Eine neue Gesetzesregelung macht den Transport endlich einfacher.
Mit den wärmeren Tagen rückt Italien als Top-Destination in den Fokus – besonders für Radfahrer. Dank einer neuen Regelung des italienischen Verkehrsministeriums wird der Transport von Fahrrädern auf Heckträgern jetzt einfacher.
Keine Warntafeln bei Heckträger auf Anhängerkupplung
Nach Jahren ständiger Änderungen wurde nun per Gesetz klar gestellt: Wird ein Heckträger verwendet, der auf der
- Anhängerkupplung befestigt ist
- und ein Kennzeichen
- und auch eigene Beleuchtung aufweist, werden keine Warntafeln benötigt.
- Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Regelung für überstehende Ladung (max. 30 cm pro Seite) eingehalten wird.
Sollten bei einem Heckträger diese Bedingungen (Befestigung auf Anhängerkupplung, eigenes Kennzeichen und Beleuchtung) nicht erfüllt werden, gilt die Regelung wie bisher:
Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Zusätzlich muss überstehende Ladung, wie z. B. ein Fahrrad auf einem Heckträger, mit einer Warntafel gekennzeichnet sein. Diese Warntafel muss aus Metallblech, 50 x 50 cm groß, rot-weißschraffiert, reflektierend und typengenehmigt sein (beim ÖAMTC erhältlich). Eine Warntafel muss auch verwendet werden, wenn ein Heckträger ohne Ladung verwendet wird. Nimmt die überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, sind zwei Warntafeln, jeweils am seitlichen Ende der Ladung, anzubringen. Seitlich darf die Ladung maximal 30 cm auf jeder Seite überstehen, solange es sich nicht um Pfähle, Stangen, Platten oder andere schwer erkennbare Ladung handelt.
Ein Verstoß kann teuer werden – mindestens 87 Euro Strafe drohen!
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link in der Länder-Info Italien.