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Kambodscha

Fakten & Zahlen

Hauptstadt Phnom Penh
Fläche 181.035 km²
Einwohner ca. 17 Mio.
Kfz-Kennzeichen K
Netzspannung Reisestecker wird empfohlen (beim ÖAMTC erhältlich). Stromausfälle üblich.
Zeit MEZ + 6 Stunden; während der europ. Sommerzeit + 5 Stunden
Maße & Gewichte Metrisches System wie in Österreich
Telefonvorwahl +855
Sprache Khmer
Währung Kambodschanischer Riel
Nachbarländer

Wetter

Vor der Reise

Sonderdokumente

Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde informieren.

Visum

Für die Einreise ist ein Visum erforderlich.

Touristen können spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt ein E-Visum für Aufenthalte bis zu 30 Tagen oder für die einmalige Einreise zur Durchreise (3 Tage gültig) online beantragen. Eine Beantragung bei der Botschaft des Königreichs Kambodscha oder Visum bei Einreise an den internationalen Flughäfen Phnom Penh, Siem Reap, Sihanoukville ist ebenfalls möglich. Das E-Visum ist jedoch zu bevorzugen, da der Status der Genehmigung vor Reiseantritt auf der Website E-Visa Tracking geprüft werden kann.

Achtung: Seit 1. Juli 2024 müssen Reisende, die über den Luftweg nach Kambodscha einreisen, zusätzlich zum Visum online oder per App ein elektronisches Ankunftsformular (CeA) ausfüllen. Das Formular sollte innerhalb von 7 Tagen vor der geplanten Einreise eingereicht werden. Es wird empfohlen, nach Erhalt Ihrer e-Arrival Card einen Ausdruck davon bei der Einreise mitzuführen. Weitere Informationen zur Cambodia e-Arrival Card finden Sie hier.

Ein Touristenvisum wird in der Regel mit einer Gültigkeit von 4 Wochen ausgestellt, kann aber vor Ort bei der Einwanderungsbehörde des Innenministeriums in Phnom Penh (gegenüber dem internationalen Flughafen) um einen Monat verlängert werden.

Auf das Abstempeln des Reisepasses bei der Einreise sollte geachtet werden, da bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer des Visums bei der Ausreise eine Strafgebühr pro Tag seit Ablauf des Visums erhoben wird.

Vollmacht für alleinreisende Kinder

Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern.

Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.

Wichtig

Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.

Lassen Sie sich den Internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrer Reise vom ÖAMTC ausstellen, denn diesen erhalten Sie nur in Österreich und nicht vor Ort.

Reisen mit eigenem Kfz in Asien

Über notwendige Dokumente, Verschiffung, Zulassung, Versicherung und Zollbestimmungen informiert der ADAC.

Reisen mit Mietwagen

Informationen zu erforderlichen Dokumenten bei Reisen mit dem Mietwagen finden Sie in der Kategorie Mietwagen. 

Rückreise nach Österreich

Es gelten die Zollfreigrenzen für die Einreise aus einem Nicht-EU-Land.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at

Souvenirs

Um sich nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at

Wichtig

Die Informationen zu Zoll, Ein- und Ausfuhr beziehen sich auf touristische Reisen von Privatpersonen. Bei der Mitnahme von Waren, die über das übliche Ausmaß eines Reisegepäcks hinausgeht, wenden Sie sich bitte an die Zollbehörde des jeweiligen Staates.

Beachten Sie bitte, dass die Einfuhr und das Mitführen von Gegenständen, die in Österreich erlaubt sind, in anderen Ländern verboten oder nur unter Einschränkungen erlaubt sein kann. Das gilt insbesondere für Produkte, die dem Suchtmittel- oder Waffengesetz unterliegen können (z.B. CBD-Produkte, Pfefferspray usw.).

Vor einer Reise wird empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:

Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.

Impfungen

Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.

Reiseapotheke

Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur Grundausstattung einer Reiseapotheke.

ÖAMTC Tipp

Eine Vorlage für die Medikamentenmitnahme im Handgepäck, wie auch ein Allergie-Wörterbuch finden Sie im Artikel Gesundheit auf Reisen.

Eine Hand hält ein Smartphone mit der ÖAMTC Reise-Checkliste, umgeben von Reisetasche, Hut, Karte, Kamera, Kaffee und Apfel.

ÖAMTC Reise-Checkliste

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  • inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
  • Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt

Einfach packen!

Anmietbedingungen

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.

Kostenfallen vermeiden

Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:

Kreditkarte

Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich, da auf der Kreditkarte eine Kaution hinterlegt wird.

Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder

Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.

Reiseversicherung

Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport und vielem mehr bietet der ÖAMTC Weltreise-Krankenschutz*
Mehr Infos zum Weltreise-Krankenschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217, Versicherer: UNIQA Österreich Versicherungen AG

Gepäck- und Stornoschutz istock

Gepäck- und Stornoschutz*

Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert. 
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar

*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG

Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.

Anreise

Vor Ort

Bankomatkarte freischalten lassen

Durch die Sicherheitsfunktion "GeoControl" sind österreichische Bankomatkarten außerhalb Europas automatisch gesperrt. Um während der Reise Bargeld beheben zu können, muss die Bankomatkarte bei der Bank freigeschaltet werden.