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Kenia

Fakten & Zahlen

Hauptstadt Nairobi
Fläche 580.367 km²
Einwohner 58,2 Mio.
Kfz-Kennzeichen EAK
Netzspannung Reisestecker wird empfohlen (beim ÖAMTC erhältlich).
Zeit MEZ plus 2 Stunden; während der europäischen Sommerzeit: MEZ + 1 Stunde
Maße & Gewichte Metrisches System wie in Österreich
Telefonvorwahl +254
Sprache Englisch, Kishwahili
Mini-Dolmetscher
Währung Kenia-Schilling
Nachbarländer

Wetter

Vor der Reise

Reisepass

Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen bei der Einreise mind. 6 Monate gültigen Reisepass.

Sonderdokumente

Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde informieren.

Electronic Travel Authorization

  • Die elektronische Reisegenehmigung (eTA - Electronic Travel Authorization) ist für alle Reisenden verpflichtend. Eine eTA ist eine Reiseerlaubnis, die von der Regierung der Republik Kenia genehmigt wird. Eine eTA bestimmt aber nicht, ob ein Reisender nach Kenia einreisen darf. Die Einwanderungsbeamten entscheiden bei der Ankunft der Reisenden über die Zulässigkeit.
  • Das System ist sehr fehleranfällig und es werden zahlreiche Probleme, insbesondere bei der Zahlung, gemeldet. Es wird empfohlen, es mehrfach (eventuell mit anderen Kreditkarten) zu versuchen. Bei der Einreise muss ein Ausdruck der Reisegenehmigung vorgelegt werden.
  • Jeder Reisende muss vor Reiseantritt eine eTA beantragen. Es ist zwingend erforderlich, die offizielle Website der Regierung zu verwenden, um Ihren Antrag einzureichen. Anträge, die über Websites Dritter eingereicht werden, werden automatisch abgelehnt. Bei Kindern unter 18 Jahren ist der Erziehungsberechtigte, ein Elternteil oder eine erwachsene Begleitperson für das Ausfüllen des Antrags verantwortlich.
  • eTA-Anträge für Kenia sollten mindestens 3 Tage vor Reiseantritt eingereicht werden, um ausreichend Zeit für die Genehmigung zu gewährleisten. Reisende können ihre Anträge bis zu 3 Monate vor Reiseantritt einreichen. Es wird dringend empfohlen, dass Reisende einen Antrag stellen, sobald sie ihre Unterkünfte und Flugtickets gebucht haben.
  • Details zum East African Visa, gültig zur mehrfachen Einreise für die Länder Kenia, Uganda und Ruanda, können bei der kenianischen Botschaft erfragt werden: siehe unten "Wichtige Kontakte".

Hinweis:

  • Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreise-Ticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.
  • Bei Reisen aus einem Gelbfiebergebiet (auch Zwischenstopps von über 12 Stunden) ist eine gültige Gelbfieberimpfung vorzuweisen.
  • Wenn Sie regelmäßig nach Kenia reisen oder mehrere Reisen geplant haben, empfiehlt es sich, die mobile App "Kenya Travel Authorization" herunterzuladen. Hier können Reisedokumente und das eigene Profil gespeichert werden, um sie für zukünftige Reisen wiederverwenden können.
  • Einreisebestimmungen für österreichische Staatsbürger können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Außenministerium oder die österreichische Botschaft darüber vorher unterrichtet werden. Rechtsverbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der zuständigen diplomatischen Vertretung Ihres Ziellandes. Bei illegalem Aufenthalt (selbst bei Ablauf des Visums) bzw. Fehlen einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis ist eine Inhaftierung/ Deportation nicht ausgeschlossen.

Vollmacht für alleinreisende Kinder

Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer erziehungsberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.

Wichtig

Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.

Lassen Sie sich den Internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrer Reise vom ÖAMTC ausstellen, denn diesen erhalten Sie nur in Österreich und nicht vor Ort.

Reisen mit eigenem Kfz in Afrika

Über notwendige Dokumente, Verschiffung, Zulassung, Versicherung und Zollbestimmungen informiert der ADAC.

Reisen mit dem Mietwagen

Informationen zu erforderlichen Dokumenten bei Reisen mit dem Mietwagen finden Sie in der Kategorie Mietwagen. 

Rückreise nach Österreich

Es gelten die Zollfreigrenzen für die Einreise aus einem Nicht-EU-Land.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at

Souvenirs

Um sich nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at

Wichtig

Die Informationen zu Zoll, Ein- und Ausfuhr beziehen sich auf touristische Reisen von Privatpersonen. Bei der Mitnahme von Waren, die über das übliche Ausmaß eines Reisegepäcks hinausgeht, wenden Sie sich bitte an die Zollbehörde des jeweiligen Staates.

Beachten Sie bitte, dass die Einfuhr und das Mitführen von Gegenständen, die in Österreich erlaubt sind, in anderen Ländern verboten oder nur unter Einschränkungen erlaubt sein kann. Das gilt insbesondere für Produkte, die dem Suchtmittel- oder Waffengesetz unterliegen können (z.B. CBD-Produkte, Pfefferspray usw.).

Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:

Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.

Impfungen

Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.

Reiseapotheke

Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur Grundausstattung einer Reiseapotheke.

ÖAMTC Tipp

Eine Vorlage für die Medikamentenmitnahme im Handgepäck, wie auch ein Allergie-Wörterbuch finden Sie im Artikel Gesundheit auf Reisen.

Klima Nairobi, Kenia

JÄN FEB MÄR APR MAI JUN JUL AUG SEP OKT NOV DEZ
Temperatur 20° 21.03° 20.05° 21.05° 19.7° 18.65° 17.2° 17.4° 19.13° 20.4° 19.53° 19.55°
max. Temperatur 20.75° 21.87° 20.6° 21.65° 20.2° 19.6° 17.6° 17.9° 19.83° 21.1° 19.9° 19.9°
min. Temperatur 19.25° 20.2° 19.5° 20.45° 19.2° 17.7° 16.8° 16.9° 18.43° 19.7° 19.17° 19.2°
Sonnenstunden 9.3 9.5 8.6 6.8 6.1 5.3 4.2 4.1 6 7.3 6.6 8.3
Regentage 4 4 7 12 10 4 2 2 3 6 13 6
Temperatur max. Temperatur min. Temperatur Sonnenstunden Regentage
JÄN 20° 20.75° 19.25° 9.3 4
FEB 21.03° 21.87° 20.2° 9.5 4
MÄR 20.05° 20.6° 19.5° 8.6 7
APR 21.05° 21.65° 20.45° 6.8 12
MAI 19.7° 20.2° 19.2° 6.1 10
JUN 18.65° 19.6° 17.7° 5.3 4
JUL 17.2° 17.6° 16.8° 4.2 2
AUG 17.4° 17.9° 16.9° 4.1 2
SEP 19.13° 19.83° 18.43° 6 3
OKT 20.4° 21.1° 19.7° 7.3 6
NOV 19.53° 19.9° 19.17° 6.6 13
DEZ 19.55° 19.9° 19.2° 8.3 6
Eine Hand hält ein Smartphone mit der ÖAMTC Reise-Checkliste, umgeben von Reisetasche, Hut, Karte, Kamera, Kaffee und Apfel.

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Anmietbedingungen

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.

Kostenfallen vermeiden

Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:

Kreditkarte

Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich, da auf der Kreditkarte eine Kaution hinterlegt wird.

Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder

Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.

Reiseversicherung

Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport und vielem mehr bietet der ÖAMTC Weltreise-Krankenschutz*
Mehr Infos zum Weltreise-Krankenschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217, Versicherer: UNIQA Österreich Versicherungen AG

Gepäck- und Stornoschutz istock

Gepäck- und Stornoschutz*

Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert. 
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar

*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG

Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.

Anreise

Vor Ort

Bankomatkarte freischalten lassen

Durch die Sicherheitsfunktion "GeoControl" sind österreichische Bankomatkarten außerhalb Europas automatisch gesperrt. Um während der Reise Bargeld beheben zu können, muss die Bankomatkarte bei der Bank freigeschaltet werden.