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DruckenKroatien: Welche Verkehrsregeln sollte man unbedingt kennen?
Wie schnell darf man in Kroatien fahren? Welche Promillegrenze gilt und welche Gegenstände müssen im Auto mitgeführt werden? Wer mit dem Auto, Motorrad, Gespann, Wohnmobil oder Fahrrad in Kroatien unterwegs ist, sollte die wichtigsten Verkehrsregeln kennen. Ob Tempolimits, Mitführpflichten oder Winterausrüstung - hier erfahren Sie alles, damit Sie gut vorbereitet unterwegs sind.

Höchstgeschwindigkeiten
Wie schnell man außerorts, auf der Schnellstraße oder Autobahn fahren darf, hängt vom jeweiligen Kfz ab. Diese Tempolimits gelten für Pkw, Motorrad, Gespann und Wohnmobil:
Im Ortsgebiet |
50 km/h |
außerorts | 90 km/h |
Schnellstraße* | 110 km/h |
Autobahn | 130 km/h |
*auf einigen städtischen Schnellstraßen bis 80 km/h, dies ist ausgeschildert.
Für Autofahrer:innen unter 24 Jahren gelten reduzierte Höchstgeschwindigkeiten: 80 km/h außerorts, 100 km/h auf Schnellstraßen, 120 km/h auf Autobahnen.
ÖAMTC-Tipp: "Diese Regelung gilt normalerweise zwar nur für kroatische Staatsangehörige. Um aber Probleme zu vermeiden, wird auch österreichischen Junglenker:innen empfohlen, sich an diese Vorschrift zu halten."
Gut zu wissen: Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch Verkehrsschilder angezeigt werden, gelten bis zur nächsten Kreuzung, wenn sie nicht früher wieder aufgehoben werden.
Im Ortsgebiet |
50 km/h |
außerorts | 90 km/h |
Schnellstraße* | 110 km/h |
Autobahn | 130 km/h |
*auf einigen städtischen Schnellstraßen bis 80 km/h, dies ist ausgeschildert.
Für Autofahrer:innen unter 24 Jahren gelten reduzierte Höchstgeschwindigkeiten: 80 km/h außerorts, 100 km/h auf Schnellstraßen, 120 km/h auf Autobahnen.
ÖAMTC-Tipp: "Diese Regelung gilt normalerweise zwar nur für kroatische Staatsangehörige. Um aber Probleme zu vermeiden, wird auch österreichischen Junglenker:innen empfohlen, sich an diese Vorschrift zu halten."
Gut zu wissen: Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch Verkehrsschilder angezeigt werden, gelten bis zur nächsten Kreuzung, wenn sie nicht früher wieder aufgehoben werden.
bis 3,5 t | über 3,5 t | |
Im Ortsgebiet |
50 km/h | 50 km/h |
außerorts | 80 km/h | 80 km/h |
Schnellstraße | 80 km/h | 80 km/h |
Autobahn | 90 km/h | 90 km/h |
Gut zu wissen: Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch Verkehrsschilder angezeigt werden, gelten bis zur nächsten Kreuzung, wenn sie nicht früher wieder aufgehoben werden.
bis 3,5 t | über 3,5 t | |
Im Ortsgebiet |
50 km/h | 50 km/h |
außerorts | 90 km/h | 80 km/h |
Schnellstraße | 110 km/h* | 80 km/h |
Autobahn | 130 km/h | 90 km/h |
*auf einigen städtischen Schnellstraßen bis 80 km/h, dies ist ausgeschildert.
Für Autofahrer:innen unter 24 Jahren gelten reduzierte Höchstgeschwindigkeiten: 80 km/h außerorts, 100 km/h auf Schnellstraßen, 120 km/h auf Autobahnen.
ÖAMTC-Tipp: "Diese Regelung gilt normalerweise zwar nur für kroatische Staatsangehörige. Um aber Probleme zu vermeiden, wird auch österreichischen Junglenker:innen empfohlen, sich an diese Vorschrift zu halten."
Gut zu wissen: Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch Verkehrsschilder angezeigt werden, gelten bis zur nächsten Kreuzung, wenn sie nicht früher wieder aufgehoben werden.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Um sicher und gut in Kroatien unterwegs zu sein, sollte man sich vorab über die wichtigsten Vorschriften informieren und diese befolgen. Wer Tempolimits einhält, Parkverbote beachtet und örtliche Regelungen beachtet, erspart sich teure Verkehrsstrafen während oder nach der Reise.
- Kinder unter 3 Jahren dürfen nicht in Fahrzeugen befördert werden, deren Rücksitze nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind.
- Kinder kleiner als 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert sein.
- Kinder zwischen 1,35 m und 1,50 m dürfen nur auf den Rücksitzen befördert werden. Der Sicherheitsgurt ist ausreichend, es wird keine Sitzerhöhung benötigt, unabhängig vom Alter des Kindes. Die Verwendung des Beifahrersitzes ist ab einer Größe von 1,50 m erlaubt.
Mehr Infos zum Thema Reisen mit Kind.
- Vom 1. November bis 31. März muss auch tagsüber mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
- Für Motorräder gilt die Pflicht ganzjährig.
Gut zu wissen: Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.
- Pkw: Verbandszeug, Warndreieck (2 für Gespann), Warnweste, Ersatzlampenset*
- Motorrad: Ersatzlampenset*
* In Fahrzeugen, die vollständig mit Xenon-, Neonleuchten oder LEDs ausgestattet sind (Hauptscheinwerfer, Blink-, Brems-, Kennzeichenleuchten etc.), muss kein Ersatzlampenset mitgeführt werden. Im Zweifel wird die Mitnahme von Ersatzlampen dringend empfohlen.
ÖAMTC-Tipp: Zur Sicherheit sollten für ale mitfahrenden Personen Warnwesten mitgeführt werden. Bewahren Sie die Westen griffbereit auf, um sie bei Panne oder Unfall noch vor Verlassen des Fahrzeugs anziehen zu können.
- Gebührenpflichtige Parkzonen sind gekennzeichnet. Die Gebühren können bar am Parkautomaten oder per SMS bezahlt werden.
- Grundsätzlich sollten alle Park- und Zahlungsbelege aus Kroatien für mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Dies gilt auch bei Bezahlung über das Mobiltelefon. Im Zweifelsfall kann so der Zahlungszeitpunkt und die Bezahlung der Parkgebühr nachgewiesen werden (siehe ÖAMTC Rechts-Tipp).
- Motorrad: Es gibt keine landesweite Ausnahme von Parkbeschränkungen oder -gebühren. Die lokal geltenden Regelungen sind zu beachten.
Parken in Zagreb: Die Stadt Zagreb ist in vier Parkzonen unterteilt.
Mehr Infos: www.zagrebparking.hr
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
ÖAMTC Rechts-Tipp: In den vergangenen Jahren haben zahlreiche ÖAMTC Mitglieder Schreiben aus Kroatien erhalten. Es werden Beträge in Höhe von bis zu 500 Euro wegen angeblich nicht bezahlter Parkgebühren gefordert. Betroffene sollten sich an die kostenlose ÖAMTC Rechtsberatung wenden.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/rechtsberatung
- 0,5 Promille
- 0,0 Promille für Personen unter 25 Jahren und bei Lenken von Kfz über 3,5 t
Auf mehrspurigen Straßen muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr, wie in Österreich, eine Rettungsgasse zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet werden.
- Winterreifen: Auf Hauptverkehrsstraßen gilt vom 15. November bis 15. April eine Winterreifenpflicht. Für andere Straßen ist die Winterausrüstung obligatorisch, wenn Schnee oder Eis auf der Straße liegt. Fahrzeuge bis 3,5 t müssen mit Winterreifen (M+S) ausgestattet sein. Alternativ darf auch mit Sommerreifen (Mindestprofiltiefe 4 mm) mit Schneeketten gefahren werden. Bei winterlichen Straßenverhältnissen kann die Winterreifenpflicht auf alle Regionen des Landes ausgeweitet werden.
- Schneeketten: Die Verwendung ist auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt. In manchen Regionen können Schneeketten verpflichtend vorgeschrieben werden.
- Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
- Ein Kraftfahrzeug, das mit einer abnehmbaren Anhängevorrichtung zum Ziehen eines Anhängers (EURO-Haken) ausgestattet ist, darf nicht mit angebauter Anhängevorrichtung am Verkehr teilnehmen, wenn es keinen Anhänger zieht. Tipp: Um eine Strafe zu vermeiden, die Anhängerkupplung abmontieren, wenn sie nicht gebraucht wird.
- Nähere Informationen zur Benützung von E-Scootern in Kroatien finden Sie im Artikel "E-Scooter im Ausland".
- Fahrverbot: Auf einigen Inseln, wie z. B. Olib, Prvić, Silba, Susak, Unije, Zlarin und Žut, herrscht Fahr- und Autoverbot.
- Kolonnen von mehr als 3 Fahrzeugen hintereinander dürfen nicht überholt werden.
- Schienenfahrzeuge haben stets Vorrang.
- An Schul- oder Kinderbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
- Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.
Bestimmungen für weitere Fahrzeuge
Welche weiteren Regelungen gelten für Motorräder und Fahrräder?
- Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf einem Motorrad mitfahren.
- Licht am Tag: Für Motorräder gilt die Pflicht ganzjährig.
- Mitführpflichten: Ersatzlampenset*
* In Fahrzeugen, die vollständig mit Xenon-, Neonleuchten oder LEDs ausgestattet sind (Hauptscheinwerfer, Blink-, Brems-, Kennzeichenleuchten etc.), muss kein Ersatzlampenset mitgeführt werden. Im Zweifel wird die Mitnahme von Ersatzlampen dringend empfohlen.
ÖAMTC-Tipp: Zur Sicherheit sollten für ale mitfahrenden Personen Warnwesten mitgeführt werden. Bewahren Sie die Westen griffbereit auf, um sie bei Panne oder Unfall noch vor Verlassen des Fahrzeugs anziehen zu können.
- Parken: Für Motorräder gibt es keine landesweite Ausnahme von Parkbeschränkungen oder -gebühren. Die lokal geltenden Regelungen sind zu beachten.
- Für Radfahrer unter 16 Jahren besteht Helmpflicht.
- Bei Nacht oder schlechter Sicht müssen Radfahrer eine Warnweste tragen.
- Die Straße darf erst ab 14 Jahren alleine befahren werden. Ab 9 Jahren ist dies mit einer Radfahrprüfung oder in Begleitung einer Person, die mind. 16 Jahre alt ist, erlaubt.
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto