Länder-Info Polen
Fakten & Zahlen
Hauptstadt | Warschau (Warszawa) |
Fläche | 312.685 km² |
Einwohner | 38,7 Mio. |
Kfz-Kennzeichen | PL |
Netzspannung | Reisestecker nicht erforderlich. |
Zeit | Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich. |
Maße & Gewichte | Metrisches System wie in Österreich |
Telefonvorwahl | +48 |
Sprache | Polnisch |
Mini-Dolmetscher | |
Währung | 1 € = 4.2578 PLN |
EU-Land | Polen ist Mitglied der Europäischen Union |
Nachbarländer |
Vor der Reise
Personaldokumente
Reisedokumente
Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.
Wichtig:
- Eine Anmeldung innerhalb von zwei Tagen bei den Meldebehörden ist vorgesehen. Bei Aufenthalten in Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen übernimmt dies die Rezeption.
- Österreicher, die auch polnische Staatsangehörige sind, müssen sich mit dem polnischen Reisedokument ausweisen.
Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
Sonderdokumente
Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde informieren.
Vollmacht für alleinreisende Kinder
Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer erziehungsberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Wichtig
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.
Kraftfahrzeugdokumente
Reisen mit privatem Fahrzeug
Österreichischer Führerschein, Zulassungsschein und bei Bedarf Benützungsbewilligung (beim ÖAMTC erhältlich) werden benötigt. Der digitale Führerschein und der digitale Zulassungsschein gelten nur in Österreich. Empfohlen wird zusätzlich die Mitnahme der Internationalen Versicherungskarte und eines Europäischen Unfallberichts.
Gut zu wissen: Auf eine gültige §57a-Begutachtungsplakette sollte geachtet werden, um Probleme zu vermeiden.
Reisegepäck
Ein- und Ausfuhr
Waren für den Eigenbedarf dürfen von Reisenden innerhalb der EU ohne Abgaben mitgeführt werden. Bei der Einreise über ein Nicht-EU-Land sind weitere Bestimmungen zu beachten.
Mehr Infos: Polnische Zollbehörde, Österreichisches Bundesministerium für Finanzen,
ÖAMTC Artikel zu Einreise- und Zollbestimmungen
Souvenirs
Um sich nicht strafbar zu machen, wird empfohlen, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at
Sicherheitslage
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1).
Vor einer Reise wird empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:
- Bei allgemeinen Informationen zu Auslandsreisen und Visafragen: +43 1 90115 3775
- Bei Notfällen im Ausland: +43 1 90115 4411
Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.
Impfungen & Gesundheit
Impfungen
Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.
Reiseapotheke
Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur
Grundausstattung einer Reiseapotheke.
ÖAMTC Tipp
Eine Vorlage für die Medikamentenmitnahme im Handgepäck, wie auch ein Allergie-Wörterbuch finden Sie im Artikel Gesundheit auf Reisen.
Hunde & Katzen
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und gültiger Tollwutimpfung ist erforderlich.
Polen verbietet die Mitnahme von Tieren, die jünger als drei Monate sind.
Mehr Infos zur Tollwutimpfung: Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Klima & Reisezeit
Beste Reisezeit
Gemäßigte, warme Sommer und kalte Winter. Im Herbst ist es meist sonnig und schon relativ frisch. Gute Wintersportbedingungen bestehen in den Sudeten und Karpaten von Dezember bis März. Die beste Reisezeit für Sommerurlauber beginnt Mitte Juni und geht bis Ende August.
ÖAMTC Reise-Checkliste
- Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
- inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
- Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt
Mietwagen
Anmietbedingungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.
Kostenfallen vermeiden
Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:
Kreditkarte
Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich, da auf der Kreditkarte eine Kaution hinterlegt wird.
Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder
Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.
Versicherungen
Kfz-Versicherungen
Die Mitnahme einer IVK - Internationalen Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) und eines Europäischen Unfallberichts wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Reise-Vollkasko
Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG
Reise-Versicherungen
Die e-card gewährleistet eine Behandlung im europäischen Ausland nach den Regeln des jeweiligen Landes. Lassen Sie sich zur Rückerstattung der Kosten eine detaillierte Originalrechnung inkl. medizinischer Berichte ausstellen.
Mehr Infos zur e-card im Ausland
Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Gepäck- und Stornoschutz*
Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert.
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
ÖAMTC Reisebüro
Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.
Anreise
Mit dem Auto
Polen erreicht man von Österreich aus über Tschechien, die Slowakei oder Deutschland. Die Fahrzeit variiert je nach Start- und Zieldestination zwischen 4 und 13 Stunden.
Berechnen Sie Ihre Route mit dem ÖAMTC Routenplaner
ÖAMTC Tipp für Camper
Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 200 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.
Mit dem Flugzeug
Flughäfen
In Polen gibt es eine Vielzahl an Flughäfen. Zu den wichtigsten zählen:
- Lech Walesa Flughafen Danzig (GDN)
- Flughafen Johannes Paul II. Krakau-Balice (KRK)
- Chopin Flughafen Warschau (WAW)
- Flughafen Kattowitz (KTW)
- Nikolaus Kopernikus Flughafen Breslau (WRO)
Flüge finden und buchen
Weltweit Flüge buchen auf der Flugbuchungsplattform von ÖAMTC Reisen.
Mit der Fähre
Fährfahrten nach Polen können von Dänemark, Finnland und Schweden aus angetreten werden.
Bekannte und regelmäßig verkehrende Fähren sind:
- Unity Line
- Polferries
- TT Line
- Stena Line
Häufige Fährfahrten
- Karlskrona (Schweden) - Gdynia: 10 Stunden 30 Minuten
- Nynashamn (Schweden) - Gdansk: 19 Stunden
- Trelleborg (Schweden) - Swinoujscie: 5 Stunden 45 Minuten
- Ystad (Schweden) - Swinoujscie: 6 Stunden
- Ronne (Dänemark) - Swinoujscie: 5 Stunden
Mehr Infos zu Fährverbindungen bei ÖAMTC Reisen
Mit der Bahn
Mit der Bahn ist Polen leicht zu erreichen. Nach Warschau gelangt man von Wien aus ohne Umsteigen, zahlreiche größere Städte mit einmaligem Umstieg in Polen (Fahrzeit ab 4,5 Stunden).
Mehr Infos: www.oebb.at
Mit dem Bus
Flixbus bietet zahlreiche Busverbindungen nach Polen – je nach Destination – direkt oder mit einmaligem Umstieg an (Fahrzeit ab 5,5 Stunden).
Mehr Infos: www.flixbus.at
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahn
Züge der Polnischen Staatsbahn PKP verbinden Warschau mit allen Landesteilen. Kinder unter 4 Jahren fahren gratis, Kinder von 4 bis 7 Jahren und Schüler bezahlen den halben Fahrpreis.
Ein Zug fährt von Danzig auf die Halbinsel Hel (Hela).
Polens Großstädte werden von Hochgeschwindigkeitszügen miteinander verbunden.
In Polen gibt es zahlreiche historische Schmalspurbahnen. Einige verkehren nach Fahrplan, andere können für Gruppenausflüge gemietet werden. Weitere Infos erteilt das Polnische Fremdenverkehrsamt.
Bus
Innerhalb Polens gibt es ein weit verzweigtes Netz des Staatlichen Autoverkehrs (PKS). Die Busse verkehren auf Normalstrecken und auf Schnellverkehrslinien. Fahrkarten gibt es in den Busbahnhöfen, Orbis-Büros, in anderen Reisebüros oder beim Busfahrer.
Zwischen den polnischen Ortschaften pendeln Überlandbusse. In die Großstädte fahren Fernbusse. Viele Fernbusverbindungen werden auch von Polski Express bedient. Die Busbahnhöfe liegen meist in den Ortszentren. Fahrkarten bekommt man am Bahnhof oder beim Fahrer.
Zusätzlich gibt es zahlreiche Privatfirmen, deren Kleinbusse auf bestimmten Strecken verkehren. Manche Ortschaften und Dörfer sind nur auf diese Weise erreichbar. Kleinbusse halten in der Nähe von Bus- und Eisenbahn-Bahnhöfen; Fahrkarten erhält man ausschließlich beim Fahrer.In den Städten
In allen Städten gibt es gute Busnetze, Straßenbahnen und Oberleitungsbusse, die auch in die Vororte fahren.
Das städtische Nahverkehrssystem in Warschau (ZTM) umfasst Busse, Straßenbahnen, U-Bahn und Vorortzüge. Fahrkarten können bei Vertretungen der ZTM, an Zeitungskiosken und Fahrkartenautomaten in den U-Bahn-Stationen, Bahnstationen und an Umsteigeknotenpunkten gekauft werden. Taxis sind in den meisten Städten vorhanden. Es gibt Taxistände. Man kann Taxis jedoch auch telefonisch bestellen.
Mit dem Warsaw Pass hat man in Warschau bei zahlreichen Attraktionen wie dem Königlichen Lazienki Museum, dem Chopin Museum, dem Nationalmuseum oder dem Wilanow Palast, freien Eintritt. Bei diversen Sightseeing-Touren bekommt man einen Rabatt von bis zu 15%. Mit einem geringen Preisaufschlag gilt der Warsaw Pass auch als Fahrschein für die öffentlichen Verkehrsmittel. Er ist für 24, 48 oder 72 Stunden erhältlich und kann bei den Warschauer Tourismus-Infos, im Chopin Museum oder online gekauft werden.
Schiff & Fähren
Die wichtigsten Seehäfen Polens befinden sich in Danzig, Gdingen, Swinemünde und Stettin.
Personenverkehr besteht zwischen den Ostseehäfen, auf den großen Masurischen Seen und auf einigen Abschnitten der Weichsel und Oder mit Schiffen und Tragflächenbooten der Küsten- und Binnenschifffahrt.
Grenzübergänge
Informationen zu den Grenzübergängen zur Ukraine und aktuelle Wartezeiten bei der Einreise findet man unter https://granica.gov.pl/przejscia.php?v=de.
Polen - Tschechische Republik
Grenzen Tschechische Republik (West nach Ost) | Gegenstelle | Benützungsumfang |
Porajow | Hradek n Nisou | keine LKW |
Bogatynia | Kunratice | regionaler Grenzübergang; nur für in Polen oder Tschechien registrierte Fahrzeuge |
Zawidow | Habartice | nur für in Polen oder Tschechien registrierte Fahrzeuge |
Czerniawa | N. Mesto p. Smrkem | regionaler Grenzübergang; nur für in Polen oder Tschechien registrierte Fahrzeuge |
Jakuszyce | Harrachov | |
Przelecz Okraj | Pomezni Boudy | nur Pkw bis zu 3,5t |
Lubawka | Kralovec | Fahrzeuge bis zu 6t |
Golinsk | Starostin | Fahrzeuge bis zu 7t |
Tlumaczow | Otovice | keine LKW |
Kudowa Slone | Nachod | |
Boboszow | Dolni Lipka | regionaler Grenzübergang; nur für in Polen oder Tschechien registrierte Fahrzeuge |
Paczków | Bily Potok | Fahrzeuge über 12t und für in Polen oder Tschechien registrierte Fahrzeuge |
Konradow | Zlaté Hory | Fahrzeuge bis zu 3,5t |
Trzebina | Bartultovice | |
Pomarzowiczki | Osoblaha | Pkw bis zu 3,5t |
Pietrowice | Krnov | LKW registriert in Polen oder Tschechien |
Pietraszyn | Sudice | Fahrzeuge bis zu 20t |
Owsiszcze | Pist | Pkw bis zu 3,3t |
Chalupki | Bohumin | Fahrzeuge bis zu 15t |
Golkowice | Zavada | Pkw bis zu 3,5t |
Marklowice Grn. | Marklovice | Pkw bis zu 3,5t |
Cieszyn-Boguszowice | Cesky Tesin - Chotebuz | |
Cieszyn | Cesky Tesin | Pkw bis zu 3,5t |
Leszna Gorna | Horni Listna | keine LKW |
Jasnowice | Bukovec | keine LKW |
Polen - Slowakische Republik
Grenzen Slowakische Republik (West nach Ost) | Gegenstelle | Benützungsumfang |
Zwardon | Myto Skalite | LKW bis zu 7,5t |
Ujsoly | Novot | |
Korbielow | Oravska Polhora | |
Winiarczykowka | Bobrov | LKW bis zu 7,5t |
Chyzne | Trstena | |
Chocholow | Sucha Hora | LKW bis zu 7,5t |
Lysa Polana | Tatranska Javorina | LKW bis zu 7,5t |
Jurgow | Podspadv | LKW bis zu 7,5t |
Niedzica | Lysa nad Dunajcom | Pkw bis zu 3,5t |
Piwniczna | Mnisek | Pkw bis zu 3,5t |
Leluchow | Circ | LKW bis zu 7,5t |
Muszyna | Kurov | LKW bis zu 7,5t |
Konieczna | Becherov | LKW bis zu 7,5t |
Barwinek | Vysny Komarnik | |
Radoszyce | Palota | LKW bis zu 7,5t |
Polen - Deutschland
Grenze zu Deutschland (Nord nach Süd) |
Gegenstelle | Benützungsumfang |
Swinoujscie | Ahlbeck | Fußgänger, Radfahrer und Linienbusse |
Lubieszyn | Linken | |
Kolbaskowo | Pomellen | |
Rosowek | Rosow | Kommerzielle Fahrzeuge bis zu 3,5t |
Krajnik Dolny | Schwedt | |
Osinow Dolny | Hohenwutzen | keine Busse |
Kostrzyn | Kietz | LKW bis zu 7,5t |
Slubice | Frankfurt | Kommerzielle Fahrzeuge bis zu 3,5t |
Swiecko | Frankfurt | |
Gubin | Guben | keine Busse |
Zasieki | Forst | Kommerzielle Fahrzeuge bis zu 3,5t |
Olszyna | Forst | |
Przewoz | Podrosche | keine Busse |
Jedrzychowice | Ludwigsdorf | |
Zgorzelec | Görlitz | keine LKW |
Radomierzyce | Hagenwerder | LKW bis zu 7,5t |
Sieniawka | Zittau | LKW bis zu 7,5t |
Porajow | Zittau | keine Busse, Kommerzielle Fahrzeuge bis zu 3,5t |
Polen - Belarus
Grenze zu Belarus (Süd nach Nord) |
Gegenstelle | Benützungsumfang |
Slawatycze | Damaczawa | keine Busse |
Terespol | Brest | Fahrzeuge bis zu 3,5t |
Kukuryki | Kozlowiczy | nur kommerzielle Fahrzeuge |
Bobrowniki | Bierestowica | |
Kuznica Bialostocka | Bruzgi | |
Polowce |
Pieszczatka |
Polen - Litauen
Grenze zu Litauen | Gegenstelle | Benützungsumfang |
Ogrodniki | Lazdijai | LKW bis zu 7,5t |
Budzisko | Kalvarija |
Polen - Ukraine
Grenze zur Ukraine (Süd nach Nord) |
Gegenstelle | Benützungsumfang |
Kroscienko | Smolnice | Pkw und Minibusse |
Medyka | Szegyni | Fußgänger erlaubt |
Korczowa | Krakovec | |
Hrebenne | Rawa Ruska | |
Zosin | Ustilug | Pkw und Minibusse |
Dorohusk | Jagodin |
Polen - Russland
Grenze zu Russland | Gegenstelle | Benützungsumfang |
Bezledy | Bagrationowsk | Fahrzeuge bis zu 8t |
Gronowo | Mamonowo | nur für touristische Reisen |
Goldap | Gusiev | nur für touristische Reisen, keine Busse, LKW bis zu 7,5t |
Polen - Schweden; Dänemark; Finnland
Reisende, die mit der Fähre von Schweden, Dänemark oder Finnland anreisen, können nur die Grenzstellen Gdansk oder Swinoujscie benützen.
Vor Ort
Wetter
Klima
Maut & Vignette
- Autobahnen sind in der Regel für alle Kfz mautpflichtig. Derzeit sind Personenkraftwagen, Motorräder und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t auf den meisten Autobahnen von der Maut befreit. Die Mautbefreiung gilt bis Ende 2024 und es ist noch nicht absehbar, ob sie auch im Jahr 2025 bestehen bleibt.
Nur die folgenden Konzessionsstrecken in Polen sind für die Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen von bis zu 3,5 t weiterhin gebührenpflichtig:
▶️Autobahn A2 Konin - Nowy Tomyśl - Świecko (keine elektronische Zahlungsmöglichkeit für diesen Abschnitt)
▶️Autobahn A4 Katowice – Kraków (elektronische Zahlungen sind über A4GO möglich)
- Schnell-und Bundesstraßen sowie alle Autobahnen sind für Kfz und Gespanne über 3,5 t gebührenpflichtig.
Bezahlung der Mautgebühren
Die Mautgebühr kann bar oder mit Kreditkarte bezahlt werden. Bei Bezahlung in Euro werden nur Scheine akzeptiert, das Wechselgeld wird in PLN zurückgegeben. Für automatische Bezahlung (ohne Anhalten) gibt es auf der A1 das Zahlsystem „AmberGo“ und auf der A4 das System „A4Go“.
Mehr Infos zur elektronischen Maut-Zahlung
Elektronische Maut für Fahrzeuge über 3,5 t
Auf privatwirtschaftlich finanzierten Autobahnstrecken erfolgt die Bezahlung der Maut für Fahrzeuge über 3,5 t an Mautstationen in bar oder mit Kredit- bzw. Bankomatkarte. Auf öffentlich finanzierten Autobahnstrecken funktioniert die Zahlung ausschließlich über das elektronische System e-TOLL.
Übersicht der mautpflichtigen Strecken
Fahrverbote & Umweltzonen
Die örtliche Umweltzonen heißen "Strefa Czystego Transportu" (SCT).
Umweltzone Warschau
Seit 1. Juli 2024 gibt es eine Umweltzone für private Pkw.
- Die Umweltzone umfasst das Stadtzentrum (Śródmieście) sowie Teile der angrenzenden Bezirke: Ochota, Wola, Saska Kepa, Grochow und Praga.
- Innerhalb der Umweltzone gilt ein Fahrverbot für Benzinfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0 bis 1 und Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen 0 bis 3.
- Für in Polen registrierte Fahrzeuge erfolgt die Kontrolle über das zentrale Fahrzeugregister. Wie die Kontrolle für im Ausland registrierte Fahrzeuge erfolgt, ist aktuell noch nicht bekannt.
- Die Einfahrt in die Zone mit einem Fahrzeug, das den Anforderungen nicht entspricht und über keine Ausnahmegenehmigung verfügt, wird mit einer Geldstrafe von 500 PLN (ca 116 EUR) geahndet.
- Ausgenommen vom Fahrverbot sind u.a. Oldtimer, Fahrzeuge für Menschen mit Behinderungen, Motorräder.
Mehr Infos auf der Website der Stadt Warschau
Umweltzone Krakau
Die Einführung einer Umweltzone wurde auf den 1. Juli 2025 verschoben.
- Innerhalb der Umweltzone gilt ein Fahrverbot für Benzinfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0 bis 1 und Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen 0 bis 3.
- Für in Polen registrierte Fahrzeuge erfolgt die Kontrolle über das zentrale Fahrzeugregister. Wie die Kontrolle für im Ausland registrierte Fahrzeuge erfolgt, ist aktuell noch nicht bekannt.
- Ausgenommen vom Fahrverbot sind u.a. Oldtimer, Fahrzeuge für Menschen mit Behinderungen, Motorräder.
Mehr Infos: Stadt Krakau
Umweltzone Wroclaw
Die Einführung einer Umweltzone wird für 2025 angekündigt.
- Innerhalb der Umweltzone gilt ein Fahrverbot für Benzinfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0 bis 2 und Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen 0 bis 3.
- Für in Polen registrierte Fahrzeuge erfolgt die Kontrolle über das zentrale Fahrzeugregister. Wie die Kontrolle für im Ausland registrierte Fahrzeuge erfolgt, ist aktuell noch nicht bekannt.
Mehr Infos: Stadt Wroclaw
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h.
Kraftfahrzeug | außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5 t | 90 km/h | 100 km/h* | 140 km/h |
Gespann, Wohnmobil über 3,5 t | 70 km/h | 80km/h | 80 km/h |
* Auf vierspurigen Schnellstraßen gilt für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5 t ein Tempolimit von 120 km/h.
Bei Abschleppfahrten: Tempolimit im Ort: 30 km/h, auf Überlandstraßen 60 km/h.
Kindersicherung
Kinder unter 1,50 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden zugelassenen Kindersitz.
Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert sein. Kinder unter 1,35 m und schwerer als 36 kg dürfen auf dem hinteren Sitz ohne Kindersitz befördert werden, jedoch mit Sicherheitsgurten gesichert.
Mehr Infos:
Reisen mit Kindern
Licht am Tag
Es muss mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Mitführpflichten
- Pkw: Warndreieck, Feuerlöscher, Warnwesten
- Motorrad: Warnwesten
Gut zu wissen: Alle Personen, die das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen, müssen eine Warnweste anlegen.
Parken
- Parkplätze mit dem Zeichen "strzezony - 24h" werden gegen Gebühr rund um die Uhr bewacht.
- Beim Parken auf unbeleuchteten Straßen muss bei Dunkelheit das Standlicht eingeschaltet werden.
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende zur
Gültigkeit des Parkausweises für Behinderte.
Promillegrenze
0,2 Promille
Radfahrer
Es besteht keine Helmpflicht.
Winterausrüstung
Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Sind nur auf schneebedeckten Straßen zulässig
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Zusätzliche Infos
- Vorrang: Straßenbahnen haben an Kreuzungen gleichrangiger Straßen Vorrang.
- Mobiltelefone: Die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten ist nicht nur Fahrern, sondern auch Fußgängern beim Betreten und Überqueren von Straßen verboten.
- Dashcam: Die Verwendung ist erlaubt. Voraussetzung ist, dass sie leicht entfernbar ist und die Aufnahmen kontinuierlich überschrieben werden.
- Verkehrskontrollen: Besonderheiten und richtiges Verhalten: Beamte in Zivil dürfen außerorts keine Verkehrskontrollen durchführen. Polizist:innen müssen auf Verlangen ihren Namen, Dienstgrad und auch ihren Dienstausweis vorzeigen. Als Betroffener muss man bei einer Kontrolle den Fahrzeugmotor ausschalten, die Hände aufs Steuer legen und im Wagen sitzenbleiben. Auf Aufforderung ist man verpflichtet, der Polizei Zulassungsschein und Führerschein auszuhändigen.
- Strafen: In Polen müssen Ausländer bei einem Verkehrsvergehen die Strafe vor Ort entrichten. Verkehrsvergehen werden mit hohen Geldstrafen belegt. Die Strafe ist in der polnischen Währung gegen Aushändigung einer Quittung an den Polizeibeamten zu entrichten. Wird die Bezahlung verweigert, darf der Beamte den Fahrzeugführer bis zu 48 Stunden vorläufig festnehmen und eine richterliche Entscheidung abwarten. Für die Dauer des Verfahrens werden dem Verkehrssünder die Reisedokumente entzogen.
- Rettungsgasse: Bei stockendem Verkehr muss auf Straßen ab 2 Fahrspuren, wie in Österreich, eine Rettungsgasse gebildet werden.
- Verkehrsschilder: Eine grüne Tafel mit dem Namen des jeweiligen Ortes dient nur der Information über die Gemeinde, erst eine weiße Tafel mit der Silhouette einer Stadt signalisiert den Beginn der Tempobeschränkung im Ortsgebiet. Dasselbe gilt für die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung.
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit in. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Feiertage
- 1. Jänner 2024: Neujahr
- 1. April 2024: Ostermontag
- 1. Mai 2024: Nationalfeiertag (Rumänien)/ Tag der Einheit (Myanmar) (Tansania)
- 3. Mai 2024: Tag der Verfassung
- 9. Mai 2024: Christi Himmelfahrt
- 30. Mai 2024: Fronleichnam
- 15. August 2024: Mariä Himmelfahrt
- 1. November 2024: Allerheiligen
- 11. November 2024: Unabhängigkeitstag
- 25. Dezember 2024: Weihnachten
- 26. Dezember 2024: Zweiter Weihnachtsfeiertag
Geld & Zahlungsmittel
Währung
Währungseinheit: Zloty (PLN)
1 Zloty = 100 Groszy
1 Euro = ca. 4,50 Zloty
Bargeld & Geld wechseln
Bargeldlose Zahlungen sind deutlich beliebter als Bargeld, lediglich in ländlichen Gegenden und sehr kleinen Geschäften kann es passieren, dass bar bezahlt werden muss. An weniger frequentierten Orten gibt es oft keine Bankomaten.
Es lohnt sich ein Vergleich der Wechselkurse bei verschiedenen Wechselstuben. Grundsätzlich ist Geld wechseln direkt am Flughafen oder Bahnhof nicht empfehlenswert, denn dort ist es meist besonders teuer.
Trinkgeld
In der Regel wird in Restaurants und bei Taxifahrten 10 % - 15 % Trinkgeld gegeben. In Hotels ist der Bedienungszuschlag bereits enthalten.
Besondere Hinweise:
Debit-(Bankomatkarte) und Kreditkarten werden fast überall akzeptiert.
Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkartenfunktion erweitert werden. Mehr Infos: www.oeamtc.at/kreditkarte
Kraftstoff
Die Mitnahme von Kraftstoff im Reservekanister ist bis zu 10 Liter erlaubt. Polen verfügt über ein dichtes Netz von Tankstellen. Tankstellen sind in der Regel Montag bis Freitag von 8 -19 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 7 - 17 Uhr geöffnet, entlang der Hauptreiseroute sowie in großen Städten oft rund um die Uhr.
Innerhalb der EU gelten einheitliche Kennzeichnungen für Kraftstoffe.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/thema/tanken
Kraftstoffpreise
Informationen zu den durchschnittlichen Kraftstoffpreisen finden Sie im wöchentlich aktualisierten "Weekly Oil Bulletin" der EU-Kommission.
E-Mobilität
Detaillierte Informationen zu Ladestationen, Infrastruktur, Steckertypen u.v.m. finden Sie im Artikel Urlaub mit dem E-Auto.
Pannenhilfe & Notfall
Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe
Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.
Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Notrufnummern
- Feuerwehr: 112
- Polizei: 112
- Rettung: 112
- ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00
ÖAMTC Tipp
Vor Reiseantritt die Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
Unfall im Ausland - was tun?
Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download:
Sitten & Gebräuche
Religion
89,8% römisch-katholisch; außerdem Polnisch-Orthodoxe, Protestanten, Altkatholiken und Juden.
Sitten & Gebräuche
Umgangsformen: Es gibt große Unterschiede zwischen dem Stadt- und Landleben: Die Landbevölkerung ist sehr gläubig und ihr Lebensstil ist traditioneller als in der Stadt. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand, Frauen werden mit Handkuss begrüßt. Die üblichen Höflichkeitsformen werden erwartet und Gastgeber freuen sich über einen Blumenstrauß.
Kleidung sollte zurückhaltend, aber leger sein. In guten Restaurants oder zu besonderen Anlässen wird elegantere Kleidung erwartet.
Rauchen: In öffentlichen Gebäuden (z. B. in Bahnhöfen, Bushaltestellen, in Bars, Cafés, Diskotheken, in kleineren Restaurants ohne abgegrenzten Raucherbereich) sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten. Restaurants, die größer als 100 qm groß sind, dürfen räumlich abgegrenzte Raucherbereiche einrichten.
Fotografieren: Militärische Anlagen, Industriegebäude und Verkehrsknotenpunkte, die mit einer durchgestrichenen Kamera gekennzeichnet sind, dürfen nicht fotografiert werden.
Trinkgeld: Die Service-Gebühr ist nicht in der Rechnung enthalten, ca. 10-15% Trinkgeld werden erwartet.
Straßennetz
Das polnische Straßennetz verfügt über 776, zum Teil gebührenpflichtige, Autobahnkilometer.
Autofahren im Land
Die zahlreichen Ortsdurchfahrten und Kreuzungen lassen auch bei zügiger Fahrweise kaum mehr als ein Durchschnittstempo zwischen 60 und 70 km/h zu. Eine grüne Tafel mit dem Namen des jeweiligen Ortes dient nur der Information über die Gemeinde, erst eine weiße Tafel mit der Silhouette einer Stadt signalisiert den Beginn der Tempobeschränkung im Ortsgebiet. Dasselbe gilt auch für die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung. Bei großen Städten sind beide Tafeln auf einem Ständer ausgeschildert.
Aktuelle Verkehrsinfo-Webseiten
- Verkehrsinformationen für die Autostrada A1
- Verkehrsinformationen für die Autostrada A2
- Verkehrsinformationen für die Autostrada A4
- Informationen zu den Straßen in Polen (polnisch)
Telefon & Internet
Die Landesvorwahl ist 0048. Telefonkarten für öffentliche Telefone können in Tankstellen und am Kiosk erworben werden. Notfallnummern: Polizei 997, Notruf 112 und Feuerwehr 998.
Mobiltelefon
GSM 900/1800 und 3G 2100. Mobilfunkgesellschaften (alle Dualband 900/1800) sind u.a. Plus, t-mobile und Orange. Internationale Roaming-Abkommen bestehen. Die Netzabdeckung ist fast flächendeckend. U.u. lohnt sich der Kauf einer lokalen Prepaid-Karte.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen lohnt sich dennoch der Kauf einer lokalen Prepaid-Karte.
Internet
Internetanbieter sind u.a. SuperMedia und T-Mobile Biznes Polska.
Internet-Cafés gibt es in größeren Städten. Kostenlosen Zugang zum Internet bieten viele Cafés, Restaurants, Hotels, Flughäfen, Bahnhöfe und andere öffentliche Plätze entweder drahtlos via Wi-Fi oder an einem festen Internet-Terminal. In Krakau und in allen anderen größeren Städten ist drahtloses Surfen dank WiFi-Routern in der ganzen Stadt möglich. Einige Städte und Ferienorte verfügen über Plätze mit kostenlosen Wi-Fi-Hotspots. Mobiles Surfen im Internet ermöglichen u.a. kostenpflichtige Wi-Fi-Hotspots von Goodspeed.
Wichtige Adressen
Botschaften
Polnische Botschaft in Österreich
Hietzinger Hauptstraße 42c
1130 Wien
+43 (0)1 870 15 100
wieden.amb.sekretariat@msz.gov.pl
www.gov.pl/web/oesterreich
Österreichische Botschaft in Polen
ul. Gagarina 34
PL-00-748 Warschau
+48 (0)22 841 00 81
warschau-ob@bmeia.gv.at
www.bmeia.gv.at/oeb-warschau/
Die Kontaktdaten der Honorar- und Generalkonsulate erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Botschaft.
Notrufnummer des österreichischen Außenministeriums
Tel. +43 190 115 4411
Partnerclub des ÖAMTC
Polski Zwiazek Motorowy (PZM)
www.pzm.pl
Tourismusvertretung
Polnisches Fremdenverkehrsamt
www.polen.travel
Service für Unternehmer
Wirtschaftsservice - Außenwirtschaftsservice
www.wko.at/awo
Bei geschäftlichen Interessen stehen die österreichischen Außenwirtschafts Center heimischen Firmen zur Verfügung.
Sehenswertes
Mit kulturellem Reichtum und landschaftlicher Schönheit überzeugt Polen seine Besucher. Krakau, die ehemalige Königsstadt, begeistert mit dem Wawel-Schloss und dem Marktplatz. Die historische Stadt Danzig an der Ostseeküste lockt mit gotischer Architektur und dem Langen Markt. Der Białowieża-Nationalpark in Ostpolen ist ein UNESCO-Weltnaturerbe und der letzte Urwald Europas. Malerische Wandermöglichkeiten bieten die Berge der Tatra. Die Salzmine Wieliczka und das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau sind bedeutende historische Stätten.