Spanien
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet gelten folgende Tempolimits | |
Straßen mit einer einzigen Fahrbahn für beide Fahrtrichtungen (Gehsteig auf gleichem Niveau) | 20 km/h |
Straßen mit jeweils einer Fahrbahn für jede Fahrtrichtung | 30 km/h |
Straßen mit 2 oder mehr Fahrbahnen für jede Fahrtrichtung | 50 km/h |
Fahrzeug | außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
Motorrad, Pkw | 90 km/h | 100 km/h | 120 km/h |
Gespann mit Anhänger bis 750 kg* | 70 km/h | 80 km/h | 90 km/h |
Wohnmobil bis 3,5 t | 80 km/h | 90 km/h | 120 km/h |
Wohnmobil über 3,5 t | 80 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
*Für Gespanne mit Anhänger über 750 kg gilt auf Autobahnen 80 km/h.
Kindersicherung
Kinder bis zu einer Körpergröße von 135 cm benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz und dürfen bis auf wenige Ausnahmen nur auf dem Rücksitz befördert werden. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.
Mehr Infos: ÖAMTC Reisen mit Kind
Licht am Tag
Motorräder müssen ganzjährig mit Abblendlicht fahren.
Mitführpflichten
Pkw: Warnweste, Warndreieck (in Spanien registrierte Fahrzeuge, z.B. Mietwagen: 2 Warndreiecke), Reservereifen od. Reparaturset/-spray
Gut zu wissen
Das Tragen einer Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.
- Gelbe Markierungen: Halte- und Parkverbot bei durchgängiger Linie; Parkverbot bei unterbrochener Linie
- Blaue Markierungen: gebührenpflichtige oder zeitlich begrenzte Parkzonen
- Grüne oder orange Markierungen: Anwohnerparken
- Weiße Markierungen: kostenfreie Parkplätze
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über
Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
- 0,5 Promille
- 0,3 Promille bei Führerscheinbesitz kürzer als 2 Jahre
Radfahrer
Es besteht Helmpflicht für alle Radfahrer außerhalb des Ortsgebietes.
Winterausrüstung
Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Auf schneebedeckten Straßen dürfen Schneeketten verwendet werden (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h).
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Gut zu wissen: Bei starkem Schneefall (besonders auf Gebirgspässen) kann die Verwendung von Winterreifen oder Schneeketten durch entsprechende Schilder angeordnet werden.
Zusätzliche Infos
- Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten.
- Navigationsgerät: Das Bedienen eines Navigationsgerätes während der Fahrt ist verboten.
- Überholen von einspurigen Fahrzeugen: Auf mehrspurigen Straßen ist ein vollständiger Spurwechsel vorgeschrieben, auf einspurigen Straßen gilt ein Mindestabstand von 1,5m.
- Überstehende Ladung: Bei einem Pkw darf die Ladung bis maximal 10 % ihrer Länge (bei unteilbaren Gegenständen max. 15%) über das Heck hinausragen und muss mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß diagonal schraffierten Warntafel (drei rote Streifen) gekennzeichnet werden. Nimmt die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen 2 Warntafeln so angebracht werden, dass die Schraffierung ein umgedrehtes "V" ergibt.
- Gespanne und Wohnmobile: Bei einer Länge von über 12 m muss am Heck eine 130 x 25 cm große reflektierende Tafel (alternativ 2 Tafeln je 50 x 25 cm) angebracht werden. Die Tafeln (gelb mit roter Umrandung) müssen in einem Abstand von 50 - 150 cm zum Boden befestigt werden.
- Radarwarngeräte: Die Einfuhr, Verwendung und bloße Mitfuhr von Radarwarngeräten ist verboten.
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
Besondere Verkehrsschilder
- Alto = Halt
- Atencion, Cuidado = Achtung, Vorsicht
- Viraje peligroso = gefährliche Kurve
- Ceda el paso = Vorfahrt beachten
- Paso prohibido = Durchfahrt verboten
- Prohibido aparcar = Parkverbot
- Llevar la derecha (izquierda) = rechts (links) fahren
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Gut zu wissen
Das Tragen einer Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.
- Gelbe Markierungen: Halte- und Parkverbot bei durchgängiger Linie; Parkverbot bei unterbrochener Linie
- Blaue Markierungen: gebührenpflichtige oder zeitlich begrenzte Parkzonen
- Grüne oder orange Markierungen: Anwohnerparken
- Weiße Markierungen: kostenfreie Parkplätze
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über
Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
- 0,5 Promille
- 0,3 Promille bei Führerscheinbesitz kürzer als 2 Jahre
Radfahrer
Es besteht Helmpflicht für alle Radfahrer außerhalb des Ortsgebietes.
Winterausrüstung
Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Auf schneebedeckten Straßen dürfen Schneeketten verwendet werden (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h).
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Gut zu wissen: Bei starkem Schneefall (besonders auf Gebirgspässen) kann die Verwendung von Winterreifen oder Schneeketten durch entsprechende Schilder angeordnet werden.
Zusätzliche Infos
- Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten.
- Navigationsgerät: Das Bedienen eines Navigationsgerätes während der Fahrt ist verboten.
- Überholen von einspurigen Fahrzeugen: Auf mehrspurigen Straßen ist ein vollständiger Spurwechsel vorgeschrieben, auf einspurigen Straßen gilt ein Mindestabstand von 1,5m.
- Überstehende Ladung: Bei einem Pkw darf die Ladung bis maximal 10 % ihrer Länge (bei unteilbaren Gegenständen max. 15%) über das Heck hinausragen und muss mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß diagonal schraffierten Warntafel (drei rote Streifen) gekennzeichnet werden. Nimmt die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen 2 Warntafeln so angebracht werden, dass die Schraffierung ein umgedrehtes "V" ergibt.
- Gespanne und Wohnmobile: Bei einer Länge von über 12 m muss am Heck eine 130 x 25 cm große reflektierende Tafel (alternativ 2 Tafeln je 50 x 25 cm) angebracht werden. Die Tafeln (gelb mit roter Umrandung) müssen in einem Abstand von 50 - 150 cm zum Boden befestigt werden.
- Radarwarngeräte: Die Einfuhr, Verwendung und bloße Mitfuhr von Radarwarngeräten ist verboten.
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
Besondere Verkehrsschilder
- Alto = Halt
- Atencion, Cuidado = Achtung, Vorsicht
- Viraje peligroso = gefährliche Kurve
- Ceda el paso = Vorfahrt beachten
- Paso prohibido = Durchfahrt verboten
- Prohibido aparcar = Parkverbot
- Llevar la derecha (izquierda) = rechts (links) fahren
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
- Gelbe Markierungen: Halte- und Parkverbot bei durchgängiger Linie; Parkverbot bei unterbrochener Linie
- Blaue Markierungen: gebührenpflichtige oder zeitlich begrenzte Parkzonen
- Grüne oder orange Markierungen: Anwohnerparken
- Weiße Markierungen: kostenfreie Parkplätze
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über
Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
- 0,5 Promille
- 0,3 Promille bei Führerscheinbesitz kürzer als 2 Jahre
Radfahrer
Es besteht Helmpflicht für alle Radfahrer außerhalb des Ortsgebietes.
Winterausrüstung
Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Auf schneebedeckten Straßen dürfen Schneeketten verwendet werden (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h).
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Gut zu wissen: Bei starkem Schneefall (besonders auf Gebirgspässen) kann die Verwendung von Winterreifen oder Schneeketten durch entsprechende Schilder angeordnet werden.
Zusätzliche Infos
- Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten.
- Navigationsgerät: Das Bedienen eines Navigationsgerätes während der Fahrt ist verboten.
- Überholen von einspurigen Fahrzeugen: Auf mehrspurigen Straßen ist ein vollständiger Spurwechsel vorgeschrieben, auf einspurigen Straßen gilt ein Mindestabstand von 1,5m.
- Überstehende Ladung: Bei einem Pkw darf die Ladung bis maximal 10 % ihrer Länge (bei unteilbaren Gegenständen max. 15%) über das Heck hinausragen und muss mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß diagonal schraffierten Warntafel (drei rote Streifen) gekennzeichnet werden. Nimmt die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen 2 Warntafeln so angebracht werden, dass die Schraffierung ein umgedrehtes "V" ergibt.
- Gespanne und Wohnmobile: Bei einer Länge von über 12 m muss am Heck eine 130 x 25 cm große reflektierende Tafel (alternativ 2 Tafeln je 50 x 25 cm) angebracht werden. Die Tafeln (gelb mit roter Umrandung) müssen in einem Abstand von 50 - 150 cm zum Boden befestigt werden.
- Radarwarngeräte: Die Einfuhr, Verwendung und bloße Mitfuhr von Radarwarngeräten ist verboten.
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
Besondere Verkehrsschilder
- Alto = Halt
- Atencion, Cuidado = Achtung, Vorsicht
- Viraje peligroso = gefährliche Kurve
- Ceda el paso = Vorfahrt beachten
- Paso prohibido = Durchfahrt verboten
- Prohibido aparcar = Parkverbot
- Llevar la derecha (izquierda) = rechts (links) fahren
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über
Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
- 0,5 Promille
- 0,3 Promille bei Führerscheinbesitz kürzer als 2 Jahre
Radfahrer
Es besteht Helmpflicht für alle Radfahrer außerhalb des Ortsgebietes.
Winterausrüstung
Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Auf schneebedeckten Straßen dürfen Schneeketten verwendet werden (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h).
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Gut zu wissen: Bei starkem Schneefall (besonders auf Gebirgspässen) kann die Verwendung von Winterreifen oder Schneeketten durch entsprechende Schilder angeordnet werden.
Zusätzliche Infos
- Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten.
- Navigationsgerät: Das Bedienen eines Navigationsgerätes während der Fahrt ist verboten.
- Überholen von einspurigen Fahrzeugen: Auf mehrspurigen Straßen ist ein vollständiger Spurwechsel vorgeschrieben, auf einspurigen Straßen gilt ein Mindestabstand von 1,5m.
- Überstehende Ladung: Bei einem Pkw darf die Ladung bis maximal 10 % ihrer Länge (bei unteilbaren Gegenständen max. 15%) über das Heck hinausragen und muss mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß diagonal schraffierten Warntafel (drei rote Streifen) gekennzeichnet werden. Nimmt die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen 2 Warntafeln so angebracht werden, dass die Schraffierung ein umgedrehtes "V" ergibt.
- Gespanne und Wohnmobile: Bei einer Länge von über 12 m muss am Heck eine 130 x 25 cm große reflektierende Tafel (alternativ 2 Tafeln je 50 x 25 cm) angebracht werden. Die Tafeln (gelb mit roter Umrandung) müssen in einem Abstand von 50 - 150 cm zum Boden befestigt werden.
- Radarwarngeräte: Die Einfuhr, Verwendung und bloße Mitfuhr von Radarwarngeräten ist verboten.
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
Besondere Verkehrsschilder
- Alto = Halt
- Atencion, Cuidado = Achtung, Vorsicht
- Viraje peligroso = gefährliche Kurve
- Ceda el paso = Vorfahrt beachten
- Paso prohibido = Durchfahrt verboten
- Prohibido aparcar = Parkverbot
- Llevar la derecha (izquierda) = rechts (links) fahren
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Promillegrenze
- 0,5 Promille
- 0,3 Promille bei Führerscheinbesitz kürzer als 2 Jahre
Radfahrer
Es besteht Helmpflicht für alle Radfahrer außerhalb des Ortsgebietes.
Winterausrüstung
Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Auf schneebedeckten Straßen dürfen Schneeketten verwendet werden (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h).
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Gut zu wissen: Bei starkem Schneefall (besonders auf Gebirgspässen) kann die Verwendung von Winterreifen oder Schneeketten durch entsprechende Schilder angeordnet werden.
Zusätzliche Infos
- Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten.
- Navigationsgerät: Das Bedienen eines Navigationsgerätes während der Fahrt ist verboten.
- Überholen von einspurigen Fahrzeugen: Auf mehrspurigen Straßen ist ein vollständiger Spurwechsel vorgeschrieben, auf einspurigen Straßen gilt ein Mindestabstand von 1,5m.
- Überstehende Ladung: Bei einem Pkw darf die Ladung bis maximal 10 % ihrer Länge (bei unteilbaren Gegenständen max. 15%) über das Heck hinausragen und muss mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß diagonal schraffierten Warntafel (drei rote Streifen) gekennzeichnet werden. Nimmt die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen 2 Warntafeln so angebracht werden, dass die Schraffierung ein umgedrehtes "V" ergibt.
- Gespanne und Wohnmobile: Bei einer Länge von über 12 m muss am Heck eine 130 x 25 cm große reflektierende Tafel (alternativ 2 Tafeln je 50 x 25 cm) angebracht werden. Die Tafeln (gelb mit roter Umrandung) müssen in einem Abstand von 50 - 150 cm zum Boden befestigt werden.
- Radarwarngeräte: Die Einfuhr, Verwendung und bloße Mitfuhr von Radarwarngeräten ist verboten.
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
Besondere Verkehrsschilder
- Alto = Halt
- Atencion, Cuidado = Achtung, Vorsicht
- Viraje peligroso = gefährliche Kurve
- Ceda el paso = Vorfahrt beachten
- Paso prohibido = Durchfahrt verboten
- Prohibido aparcar = Parkverbot
- Llevar la derecha (izquierda) = rechts (links) fahren
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.