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Spanien

Weiterführende Infos

Barcelona Madrid

Gut zu wissen

Das Tragen einer  Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.

Parken
  • Gelbe Markierungen: Halte- und Parkverbot bei durchgängiger Linie; Parkverbot bei unterbrochener Linie
  • Blaue Markierungen: gebührenpflichtige oder zeitlich begrenzte Parkzonen
  • Grüne oder orange Markierungen: Anwohnerparken
  • Weiße Markierungen: kostenfreie Parkplätze

Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos
über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende 

Promillegrenze

  • 0,5 Promille
  • 0,3 Promille bei Führerscheinbesitz kürzer als 2 Jahre

Radfahrer

Es besteht Helmpflicht für alle Radfahrer außerhalb des Ortsgebietes.

Winterausrüstung

Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Auf schneebedeckten Straßen dürfen Schneeketten verwendet werden (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h).
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Gut zu wissen: Bei starkem Schneefall (besonders auf Gebirgspässen) kann die Verwendung von Winterreifen oder Schneeketten durch entsprechende Schilder angeordnet werden.

Zusätzliche Infos

  • Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten.
  • Navigationsgerät: Das Bedienen eines Navigationsgerätes während der Fahrt ist verboten.
  • Überholen von einspurigen Fahrzeugen: Auf mehrspurigen Straßen ist ein vollständiger Spurwechsel vorgeschrieben, auf einspurigen Straßen gilt ein Mindestabstand von 1,5m.
  • Überstehende Ladung: Bei einem Pkw darf die Ladung bis maximal 10 % ihrer Länge (bei unteilbaren Gegenständen max. 15%) über das Heck hinausragen und muss mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß diagonal schraffierten Warntafel (drei rote Streifen) gekennzeichnet werden. Nimmt die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen 2 Warntafeln so angebracht werden, dass die Schraffierung ein umgedrehtes "V" ergibt.   
  • Gespanne und Wohnmobile: Bei einer Länge von über 12 m muss am Heck eine 130 x 25 cm große reflektierende Tafel (alternativ 2 Tafeln je 50 x 25 cm) angebracht werden. Die Tafeln (gelb mit roter Umrandung) müssen in einem Abstand von 50 - 150 cm zum Boden befestigt werden.
  • Radarwarngeräte: Die Einfuhr, Verwendung und bloße Mitfuhr von Radarwarngeräten ist verboten.
  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto

Besondere Verkehrsschilder

  • Alto = Halt
  • Atencion, Cuidado = Achtung, Vorsicht
  • Viraje peligroso = gefährliche Kurve
  • Ceda el paso = Vorfahrt beachten
  • Paso prohibido = Durchfahrt verboten
  • Prohibido aparcar = Parkverbot
  • Llevar la derecha (izquierda) = rechts (links) fahren

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

Gut zu wissen

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  • Weiße Markierungen: kostenfreie Parkplätze

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Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
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Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Gut zu wissen: Bei starkem Schneefall (besonders auf Gebirgspässen) kann die Verwendung von Winterreifen oder Schneeketten durch entsprechende Schilder angeordnet werden.

Zusätzliche Infos

  • Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten.
  • Navigationsgerät: Das Bedienen eines Navigationsgerätes während der Fahrt ist verboten.
  • Überholen von einspurigen Fahrzeugen: Auf mehrspurigen Straßen ist ein vollständiger Spurwechsel vorgeschrieben, auf einspurigen Straßen gilt ein Mindestabstand von 1,5m.
  • Überstehende Ladung: Bei einem Pkw darf die Ladung bis maximal 10 % ihrer Länge (bei unteilbaren Gegenständen max. 15%) über das Heck hinausragen und muss mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß diagonal schraffierten Warntafel (drei rote Streifen) gekennzeichnet werden. Nimmt die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen 2 Warntafeln so angebracht werden, dass die Schraffierung ein umgedrehtes "V" ergibt.   
  • Gespanne und Wohnmobile: Bei einer Länge von über 12 m muss am Heck eine 130 x 25 cm große reflektierende Tafel (alternativ 2 Tafeln je 50 x 25 cm) angebracht werden. Die Tafeln (gelb mit roter Umrandung) müssen in einem Abstand von 50 - 150 cm zum Boden befestigt werden.
  • Radarwarngeräte: Die Einfuhr, Verwendung und bloße Mitfuhr von Radarwarngeräten ist verboten.
  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto

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Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Gut zu wissen: Bei starkem Schneefall (besonders auf Gebirgspässen) kann die Verwendung von Winterreifen oder Schneeketten durch entsprechende Schilder angeordnet werden.

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  • Navigationsgerät: Das Bedienen eines Navigationsgerätes während der Fahrt ist verboten.
  • Überholen von einspurigen Fahrzeugen: Auf mehrspurigen Straßen ist ein vollständiger Spurwechsel vorgeschrieben, auf einspurigen Straßen gilt ein Mindestabstand von 1,5m.
  • Überstehende Ladung: Bei einem Pkw darf die Ladung bis maximal 10 % ihrer Länge (bei unteilbaren Gegenständen max. 15%) über das Heck hinausragen und muss mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß diagonal schraffierten Warntafel (drei rote Streifen) gekennzeichnet werden. Nimmt die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen 2 Warntafeln so angebracht werden, dass die Schraffierung ein umgedrehtes "V" ergibt.   
  • Gespanne und Wohnmobile: Bei einer Länge von über 12 m muss am Heck eine 130 x 25 cm große reflektierende Tafel (alternativ 2 Tafeln je 50 x 25 cm) angebracht werden. Die Tafeln (gelb mit roter Umrandung) müssen in einem Abstand von 50 - 150 cm zum Boden befestigt werden.
  • Radarwarngeräte: Die Einfuhr, Verwendung und bloße Mitfuhr von Radarwarngeräten ist verboten.
  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto

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Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Auf schneebedeckten Straßen dürfen Schneeketten verwendet werden (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h).
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Gut zu wissen: Bei starkem Schneefall (besonders auf Gebirgspässen) kann die Verwendung von Winterreifen oder Schneeketten durch entsprechende Schilder angeordnet werden.

Zusätzliche Infos

  • Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten.
  • Navigationsgerät: Das Bedienen eines Navigationsgerätes während der Fahrt ist verboten.
  • Überholen von einspurigen Fahrzeugen: Auf mehrspurigen Straßen ist ein vollständiger Spurwechsel vorgeschrieben, auf einspurigen Straßen gilt ein Mindestabstand von 1,5m.
  • Überstehende Ladung: Bei einem Pkw darf die Ladung bis maximal 10 % ihrer Länge (bei unteilbaren Gegenständen max. 15%) über das Heck hinausragen und muss mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß diagonal schraffierten Warntafel (drei rote Streifen) gekennzeichnet werden. Nimmt die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen 2 Warntafeln so angebracht werden, dass die Schraffierung ein umgedrehtes "V" ergibt.   
  • Gespanne und Wohnmobile: Bei einer Länge von über 12 m muss am Heck eine 130 x 25 cm große reflektierende Tafel (alternativ 2 Tafeln je 50 x 25 cm) angebracht werden. Die Tafeln (gelb mit roter Umrandung) müssen in einem Abstand von 50 - 150 cm zum Boden befestigt werden.
  • Radarwarngeräte: Die Einfuhr, Verwendung und bloße Mitfuhr von Radarwarngeräten ist verboten.
  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto

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Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Auf schneebedeckten Straßen dürfen Schneeketten verwendet werden (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h).
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  • Überstehende Ladung: Bei einem Pkw darf die Ladung bis maximal 10 % ihrer Länge (bei unteilbaren Gegenständen max. 15%) über das Heck hinausragen und muss mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß diagonal schraffierten Warntafel (drei rote Streifen) gekennzeichnet werden. Nimmt die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen 2 Warntafeln so angebracht werden, dass die Schraffierung ein umgedrehtes "V" ergibt.   
  • Gespanne und Wohnmobile: Bei einer Länge von über 12 m muss am Heck eine 130 x 25 cm große reflektierende Tafel (alternativ 2 Tafeln je 50 x 25 cm) angebracht werden. Die Tafeln (gelb mit roter Umrandung) müssen in einem Abstand von 50 - 150 cm zum Boden befestigt werden.
  • Radarwarngeräte: Die Einfuhr, Verwendung und bloße Mitfuhr von Radarwarngeräten ist verboten.
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