Albanien
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 40 km/h, Gespanne und Wohnmobile 35 km/h
Fahrzeug | außerorts | Autobahn |
Motorrad, Pkw | 80-90 km/h | 110 km/h |
Gespann, Wohnmobil bis 3,5 t | 70 km/h | 80 km/h |
Kindersicherung
Kinder unter 4 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz befördert werden und benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz.
Kinder unter 12 Jahren dürfen auf dem Beifahrer- oder Rücksitz in einer geeigneten Rückhalteeinrichtung befördert werden.
Mitführpflichten
- Pkw: Verbandszeug, Warndreieck, Warnweste
- Motorrad: Verbandszeug, Warnweste
Parken
- Parkverbotszonen sind durch Schilder gekennzeichnet.
- Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Reisende sind auf öffentlichen Parkplätzen gekennzeichnet.
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
0,1 Promille
Wenn der Verdacht besteht, dass ein Fahrzeuglenker unter Alkoholeinfluss steht, muss er sich einem Atemtest unterziehen. Bei Weigerung kann eine Geldstrafe von 5.000 bis 20.000 ALL verhängt werden.
Radfahrer
Es besteht Helmpflicht für alle Radfahrer.
Winterausrüstung
Winterreifen: Keine generelle Winterreifenpflicht
Schneeketten: Zwischen 1. November und 30. April müssen Schneeketten mitgeführt werden.
Zusätzliche Infos
- Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer: Das auf den Straßen Albaniens vorherrschende Fahrverhalten ist im Allgemeinen aufgrund einer höheren Risikobereitschaft der Straßenverkehrsteilnehmer mit demjenigen in Österreich nicht vergleichbar. Umsichtiges Verhalten und defensives Fahren ist daher dringend angeraten.
- Straßensituation: Die Hauptverbindungsstrecken sind in der Regel gut ausgebaut. Abseits davon ist der Straßenzustand teilweise unbefriedigend. Es muss mit unzureichend gesicherten bzw. gar nicht beschilderten Baustellen gerechnet werden. Auch die Beschilderung über Land ist häufig unzureichend. Wegen der Gefahren durch unbeleuchtete Fahrzeuge und Fuhrwerke sowie teils sehr tiefen Schlaglöchern, unbefestigte Randstreifen und Baustellen ist erhöhte Vorsicht geboten.
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
- Verhalten beim Unfall: Unfälle müssen unabhängig vom Ausmaß des Schadens der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadenbestätigung das Land verlassen.
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.