Kroatien
Hunde & Katzen
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip/Tätowierung) und gültiger Tollwutimpfung ist erforderlich. Bei Einreise über Nicht EU-Länder mit vermindertem Tollwutstatus (z. B. Serbien) ist ein zusätzlicher Tollwut-Antikörpertest nötig, der rechtzeitig vor der Reise (3 - 4 Wochen) durchgeführt werden muss.
Mehr Infos: www.ages.at
Die Einreise mit Hunden der Rasse Bullterrier und ihrer Mischlinge ist verboten, wenn sie nicht im Zuchtregister gelistet sind. Verbindliche Auskünfte erteilt das kroatische Landwirtschaftsministerium sowie der kroatische Kynologenverband. An öffentlichen Plätzen besteht Leinen-, für Kampfhunde auch Maulkorbpflicht. Hunde dürfen nur an gekennzeichneten Stellen einen Strand betreten. Kommunale Verordnungen können die Beseitigung des Hundekots an öffentlichen Orten vorschreiben.
Mehr Infos: Kroatisches Landwirtschaftsministerium, Kroatische Zentrale für Tourismus.
Gut zu wissen: An öffentlichen Plätzen besteht Leinen-, für gefährliche Hunderassen (z. B. Kampfhunde) auch Maulkorbpflicht. Hunde dürfen nur an gekennzeichneten Stellen einen Strand betreten. Kommunale Verordnungen können die Beseitigung des Hundekots an öffentlichen Orten vorschreiben.