ÖAMTC-Reisen

von dem Änderungsgrund auf einem dauer - haften Datenträger (zum Beispiel auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, ver - ständlich und deutlich zu informieren. Ist PRIMA REISEN vor Beginn der Pauschal - reise gezwungen, eine der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen erheblich zu ändern, oder kann das Unternehmen die besonderen Vorgaben des Kunden nicht er - füllen, so kann der Kunde innerhalb einer von PRIMA REISEN festgelegten angemes - senen Frist • entweder die Änderung annehmen oder • unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder • die Teilnahme an einer Ersatzreise verlan - gen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber PRIMA REISEN nicht oder nicht innerhalb der gesetz - ten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Ände - rung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen. Even - tuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistun - gen mit Mängeln behaftet sind. b) Anspruch auf Ersatzleistung Der Kunde kann, wenn er von den Rück - trittsmöglichkeiten laut lit.a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung von PRIMA REI - SEN ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Er - füllung durch die Teilnahme an einer gleich - wertigen anderen Reiseveranstaltung ver - langen, sofern PRIMA REISEN zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist. c) Rücktritt mit Stornogebühr Die Stornogebühr steht in einem prozentuel - len Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reise - art. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Ent - richtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für Reisen bei denen PRIMA REISEN als Veranstalter auftritt, gel - ten generell folgende Stornogebühren: bis 120.Tag vor Reiseantritt 25% ab 119. bis 60.Tag vor Reiseantritt 35% ab 59. bis 30.Tag vor Reiseantritt 40% ab 29. bis 15.Tag vor Reiseantritt 70% ab 14. bis 8.Tag vor Reiseantritt 80% ab 7. bis 3.Tag vor Reiseantritt 85% ab dem 2.Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 100% Flugtickets nach Ausstellung 100% Reiseversicherung ab Buchung 100% Nicht refundierbare (An-)Zahlungen 100% des Reisepreises Sonderstornogebühren Grönland: bis 120.Tag vor Reiseantritt 25% ab 119. bis 61.Tag vor Reiseantritt 35% ab 60. bis 30.Tag vor Reiseantritt 65% ab 29. Tag vor Reiseantritt 100% Bei Teil-Stornierung eines Reiseteilneh - mers, der mit einem oder mehreren, anderen Reisenden in einem Doppel-, Familienzimmer od. Juniorsuite gebucht war, wird für den oder die verbleibenden Reiseteilnehmer ein Einzelzimmerzuschlag berechnet, wenn aufgrund der Teil-Stor - nierung die Doppelzimmerbelegung in eine Einzelzimmerbelegung umgebucht werden muss. Dies gilt auch, wenn die Teil-Stor - nierung erst nach Reisebeginn oder durch No-Show erfolgt. d) Gesonderte Stornobedingungen Unter gesonderte Stornobedingungen fallen alle nicht unter den Punkten 7.1. c) anwend - baren Stornosätze. Darüber hinaus gelten für Hotelunterkünfte, Linienflugreisen zu Sondertarifen besondere Bedingungen. Diese sind im jeweiligen Detailprogramm angeführt und werden Ihnen vor Vertrags - abschluss zur Kenntnis gebracht. Die Servicepauschale sowie von PRIMA REI - SEN bereits getätigte und nachweislich nicht refundierbare Ausgaben (z.B. Visa-Besor - gung, nicht refundierbare Anzahlungen für Hotels und andere Leistungen, Tickets ohne Rückerstattungsmöglichkeit etc.) sind im Falle eines Stornos in jedem Fall zur Gänze zzgl. der Stornogebühr vom Kunden zu be - gleichen. Für Hotelunterkünfte, Ferienwoh - nungen, Schiffsreisen, Bus-Eintagesfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sonder - tarifen gelten besondere Bedingungen. Die - se sind im Detailprogramm angeführt. Rücktrittserklärung Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten: Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zu - rücktritt. Die Stornierung hat per schrift - licher Erklärung mittels eingeschriebenen Briefs oder E-Mail zu erfolgen. Im Zweifelsfall hat der Kunde sich zu vergewis sern, dass der Auftragnehmer die Rücktrittserklärung erhalten hat. Der Kunde trägt das Risiko, dass Rücktritts - erklärungen per E-Mail aufgrund technischer oder sonstiger Probleme (z.B. falsche E-Mail Adresse, etc.) nicht erfolgreich zugestellt werden. Zur Fest - stellung des anwendbaren Stornosatzes wird die ehestmögliche Kenntnisnahme des Empfängers herangezogen. Demzufolge gelten für Rücktritts - erklärungen außerhalb der Öffnungszeiten (Mon - tag bis Freitag 09:00 – 18:00h) zur Feststellung der Tage vor Reiseantritt nicht der Zeitpunkt des Absendens, sondern der Zeitpunkt der ehestmögli - chen Kenntnisnahme (z.B. Montag 09:00h bei Ver - senden der Erklärung im Zeitraum Freitag 18:01h bis Sonntag 24:00h). e) No-show No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm un - terlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klarge - stellt, dass der Kunde die verbleibende Reiseleis - tung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er 100 Prozent zu bezahlen. 7.2. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Rei - se PRIMA REISEN wird von der Vertragserfüllung iSd § 10 (3) PRG befreit, wenn a) eine in der Ausschreibung von vornherein be - stimmter Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde: - bis zum 20.Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen, - bis zum 7.Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen, - bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten. b) Die Stornierung/Rücktritt erfolgt aufgrund un - vermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorher - sehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatast - rophen usw. 7.3. Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört und somit eine wei - tere Durchführung der Reise für PRIMA REISEN bzw. allen übrigen Reisenden nicht mehr zumutbar ist. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Ver - schulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet. 8. Änderungen des Vertrages 8.1. Preisänderungen PRIMA REISEN behält sich vor, den mit der Bu - chung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhö - hen. Derartige Gründe sind u.a. die Änderung der Beförderungskosten - etwa der Treibstoffkos - ten - der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flug - häfen oder die für die betreffende Reiseveranstal - tung anzuwendenden Wechselkurse. Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hierfür bei der Buchung im Einzelnen ausgehan - delt und am Buchungsschein vermerkt wurden. Ab dem 20.Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung. Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbar - ten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Um - stände unverzüglich zu erklären. Bei Änderung des Reisepreises um mehr als 8 Prozent ist ein Rück - tritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 7.1.a). 8.1.1. Kleingruppenzuschlag Bei Nichterreichen der im Katalog bzw. einer Ausschreibung fest geschriebenen Mindestteil - nehmerzahl steht es PRIMA REISEN frei, einen Kleingruppenzuschlag zu erheben. Der Kleingrup - penzuschlag berechtigt nicht zum kostenlosen Rücktritt von der Reise, wenn diese in der kleinen Gruppe auch tatsächlich gemäß der Katalogaus - schreibung durchgeführt wird. 8.2. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise • Bei Änderungen, die PRIMA REISEN zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dar - gestellt sind. • Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheb - licher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat PRIMA REISEN ohne zusätzliches Ent - gelt angemessene Vorkehrungen iSd § 11 (5) PRG zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vor - kehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht ak - zeptiert, so hat PRIMA REISEN ohne zusätzliches Entgelt nach Möglichkeit für eine qualitativ gleich - wertige oder höherwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort beför - dert wird (iSd § 11 (6) (7) PRG). Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräf - ten Hilfe zu leisten. • Für Leistungsänderungen ohne Verschulden von PRIMA REISEN die - auf unvermeidbare und außergewöhnliche Um - stände zurückzuführen sind (z.B. staatliche Anord - nungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustän - de, Epidemien, Naturkatastrophen usw.) - einem Dritten zuzurechnen sind, der an der Er - bringung der vom Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen nicht beteiligt ist, und die Vertragswidrigkeit weder vorhersehbar noch vermeidbar war - dem Kunden zuzurechnen sind besteht kein Anspruch auf Ersatz. 8.3. Flugzeitenänderungen PRIMA REISEN erklärt, dass es sich bei den ange - führten Flugzeiten der Pauschalreise lt. Buchungs - bestätigung ausschließlich um voraussichtliche Flugzeiten handelt. Die endgültigen Flugzeiten werden im Zuge der Reiseunterlagen mitgeteilt. PRIMA REISEN behält sich vor, die mit den Reiseun - terlagen bestätigten Flugzeiten aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu ändern, sofern die Flugzeitenänderung zumutbar und un - erheblich ist. In Anlehnung an die Fluggastrecht VO 261/2004/EG und unter Einhaltung der im PRG un - ter § 9. (1) Abs. 3. festgelegten Informationspflicht, entspricht eine unerhebliche Flugzeitenänderung um mind. 2 Stunden für einen Flug über eine Ent - fernung von unter 1500 km sowie um die 3 Stun - den für einen Flug von 1500 km bis 3500 km. 9. Auskunftserteilung an Dritte Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben. 10. Sonstige Bestimmungen Die nachstehenden Punkte sind integrierender Be - standteil des Reisevertrages. Der Kunde akzeptiert mit seiner Buchung ausdrücklich diese Punkte und sind diese Geschäftsgrundlage des abgeschlosse - nen Reisevertrags. 10.1. Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität Wenn PRIMA REISEN nicht ausdrücklich darauf hinweist, dann sind unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Fra - gen Sie im Reisebüro nach Möglichkeiten. 10.2. Alleinreisende Minderjährige Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass PRIMA REISEN keinen Vertrag mit einem minderjährigen Kunden, der nicht von einem Elternteil oder einer mit seiner Pflege und Erziehung betrauten oder damit beauftragten Person begleitet wird, schließt. 10.3. Änderungen im Programmablauf Programmabläufe können sich aus verschiedenen Gründen ändern. Speziell bei Rundreisen- und Standortrundreisen kann es, z.B. aufgrund von Flugzeitenänderungen, Wetter- und Umweltein - flüssen oder Veranstaltungen vor Ort usw. zu Än - derungen im Programmablauf kommen. PRIMA REISEN oder ein örtlicher Vertreter informieren den Kunden unverzüglich über Änderungen die aus einem der genannten Gründe notwendig werden. Im Fall von Änderungen wird sich PRIMA REISEN bemühen, gleichwertige Alternativen an - zubieten bzw. allenfalls entfallene Teile an anderer Stelle nachzuholen. Geringfügige Änderungen der Abfolge von Reiseroute, Zeitplan und Besichtigun - gen, die den Charakter der Reise nicht beeinflus - sen, berechtigen nicht zu Reiserücktritt oder Scha - denersatzforderung. 10.4. Ausflüge vor Ort PRIMA REISEN haftet iSd Pauschalreisegesetzes nur für Leistungen, welche im Zuge der Pauschal - reise besorgt werden. Für Ausflüge, Eintritte od. ähnliche vor Ort gebuchte Leistungen die nicht ausdrücklich von PRIMA REISEN veranstaltet und angeboten werden, übernimmt PRIMA REISEN weder für die Durchführung der Programme bzw. eventuelle Folgen Haftung. Für Risiken die sich aus Aktivitäten gem. AGB 4. ergeben, haftet PRIMA REISEN nicht. 10.5. Wechsel von Fluglinien Sofern durch Änderung der Flugzeiten, der Kon - ditionen oder der wirtschaftlichen Situation einer Fluglinie ein Wechsel der Fluggesellschaft oder der Flugroute als ratsam oder notwendig erscheint, behält sich PRIMA REISEN einen derartigen Wech - sel vor, ohne dass daraus für den Kunden ein Rücktrittsrecht oder ein Recht auf Schadenersatz entsteht, sofern es sich nicht um eine wesentliche bzw. erhebliche Änderung handelt, die den Cha - rakter der Reise beeinflusst und ändert. 10.6. Gepäcksbeschädigung bei Flugreisen; beson - dere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Ge - päcksverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftver - kehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadenanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzei - gen sind. Fluggesellschaft und Reiseveranstalter können die Erstattung aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadenanzei - ge nicht ausgefüllt ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspä - tung innerhalb von 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. 10.7. Mindest- & Maximalteilnehmerzahl bei Gruppenreisen Zur Durchführung unserer Rundreisen und Stand - ortrundreisen ist eine Mindestteilnehmerzahl notwendig. Bei Nichterreichen der Mindestteil - nehmerzahl ist PRIMA REISEN iSd Punktes 7.2 a) von der Vertragserfüllung befreit. In manchen Fäl - len, jedoch nur gegen Aufpreis iSd Punktes 8.1.1 und sofern dies speziell ausgewiesen ist, ist eine Durchführung auch mit einer geringeren Teilneh - merzahl möglich. Die jeweilige Höhe des Aufprei - ses entnehmen Sie zusammen mit der geforderten Mindestteilnehmerzahl der Reisebeschreibung auf der jeweiligen Katalog Seite bzw. online über www. primareisen.com. Darüber hinaus sind sämtliche Regelungen bzgl. einer festgelegten Mindestteil - nehmerzahl in den vorvertraglichen Informationen iSd § 4 PRG dargestellt. Die Gruppengröße wird mit einer maximalen Teil - nehmerzahl, sofern angeführt, begrenzt. In Aus - nahmefällen kann die tatsächliche Teilnehmerzahl der Gruppengröße die dargestellte maximale Teil - nehmerzahl übersteigen. 10.8. Zahlungsleistungen des Kunden nach Reise - beginn (vor Ort) Für Aufzahlungen geänderter Leistungen, Ergän - zungen oder Umbuchungen, die auf Wunsch des Reisenden und ohne Zustimmung bzw. Informati - on an PRIMA REISEN während der Reise (vor Ort) vom Kunden selbstständig getätigt wurden, be - steht nach Rückkehr der Reise kein Anspruch auf Ersatz. 10.9. Visum-, Einreise- und Sicherheitsbestimmun - gen Die im Katalog sowie in Ausschreibungen ange - führten Hinweise für Visum und Einreise gelten nur für österreichische Staatsbürger und sind zum Zeitpunkt der Drucklegung gültig. Da sich sowohl die Einreise- und Zollbestimmungen als auch die Sicherheitsrichtlinien (z.B. fur Handgepäck auf Flügen etc.) laufend ändern, empfehlen wir allen Kunden, sich unmittelbar vor Reiseantritt noch - mals beim Reisebüro, bei Behörden oder im Inter - net über die jeweils aktuellen Bestimmungen zu informieren. 10.10. Anzahlung und Restzahlung Entsprechend der Pauschalreiseverordnung (PRV) ist die PRIMA REISEN GMBH im Gewerbeinforma - tionssystem Austria sowie im Reiseinsolvenabsi - cherungsverzeichnis mit der GISA Zahl 23374829 eingetragen. Die PRIMA REISEN GmbH ist gem. Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 mittels Bankgarantie bei der Raiffeisenbank Schilcherland eGen, Raiffeisenstraße 1, 8530 Deutschlandsberg abgesichert. Als Abwickler fungiert die Europäi - sche Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Notfallnummer: +43 1 317 25 00. Bei Buchung über einen Reisevermittler, bzw. PRI - MA REISEN Partnerreisebüro (frühestens aber 11 Monate vor dem Ende der Reise) ist eine Anzah - lung von 10% zu leisten. Bei Buchung direkt bei PRIMA REISEN (PRIMA REISEN GmbH ist sowohl Reisevermittler, als auch Reiseveranstalter) ist eine Anzahlung von 20% zu leisten. Die Restzahlung ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig. 10.11. Regelung über Schiedsklausel PRIMA REISEN weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass das Unternehmen nicht an einer freiwilligen Ver - braucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für PRIMA REISEN ver - pflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. PRIMA REISEN weist für alle Reiseverträge, die im elekt - ronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische online Streitbeilegungsplattform ec.europa.eu hin. Satz- und Druckfehler vorbehalten. Gültigkeit des Kataloges: 01.04.2024 - 31.10.2024 Alle Preise - sofern nicht anders angegeben - in EUR und pro Person. Änderungen, Druckfehler und Verfügbarkeiten vorbehalten. Impressum Reiseveranstalter: PRIMA REISEN GmbH, 1040 Wien | Artdirection: Jina-Winkler, Druck: marke - tingfabrik.at |E. & F. Gabner GmbH, 1030 Wien Fotos: PRIMA REISEN Bilderdatenbank, visitnor - way, iceland.is , istockphoto, shutterstock, pixabay, visitgreenland, sowie von unseren Partnern Drucklegung: 23.10.2023 Vollständige Geschäftsbedingungen unter prima - reisen.com/agb 39

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