ÖAMTC Ich will den Schein
Ausbildungsfahrzeug Normaler Pkw oder Kombi Automatik- oder Schaltgetriebe „L17“-Schild vorne und hinten gut sichtbar angebracht Tafel mit Aufschrift „Ausbildungsfahrt“ Prüfungsfahrzeug In der Sitzreihe des Prüfers muss eine Tür sein. Achtung: Wird die Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatik- getriebe abgelegt, ist der Führerschein nur für solche Fahr- zeuge gültig! Bei Prüfung mit Schaltgetriebe gilt er für alle Getriebe. Begleitperson Eine oder zwei Personen, die einzeln oder gemeinsam die Fahrten mit dem Bewerber absolvieren. Die Person sollte dem Bewerber nahestehen (z.B. Familie). Der Begleiter darf kein Geld dafür erhalten. Handelt es sich nicht um einen Erziehungsberechtigten, muss dessen Zustimmung eingeholt werden. Der Begleiter ist der Behörde im Antrag bekannt zu geben. Der Begleiter muss seit mindestens 7 Jahren einen B-Führerschein besitzen. Er muss glaubhaft machen, seit mindestens 3 Jahren tatsächlich einen Pkw oder Kombi zu fahren. Er darf in den letzten 3 Jahren keine schwere Verkehrsüber- tretung begangen haben. Während der Begleitfahrten gilt Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille). Der Bewilligungsbescheid muss immer mitgeführt werden. Probezeit Die Probezeit dauert bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, während- dessen gilt ein Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille). Wer innerhalb der Probezeit schwere Verkehrsverstöße begeht (z.B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikte, Vorrangverletzung), muss eine kosten- pflichtige Nachschulung absolvieren. Außerdem verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr. Der „L17“ B-Führerschein gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres außer in Österreich auch in Deutschland, Großbritannien, Nordirland und Dänemark. Was ist zu beachten? 12
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