ÖAMTC Ich will den Schein
Neuwagen Verhandlung & Vertrag Nach Vertragsschluss sind Verhandlungen nicht mehr möglich. Soll- test du mündliche Zusatzvereinbarungen getroffen haben, bestehe darauf, dass diese im Vertrag schriftlich festgehalten werden! Sobald du den Vertrag unterschreibst, ist er verbindlich. Es gibt kein allgemeines Rücktrittsrecht! Lies dir den Vertrag sorgfältig durch und lass dich nicht zu einem übereilten Kauf oder einer Blankounterschrift drängen! Preisbindung Der Händler muss für 2 Monate eine Preisbindung gewährleisten (das Auto darf nicht teurer werden als im Vertrag vereinbart). Achte nach dem Konsumentenschutzgesetz daher darauf, dass die Liefer- frist nicht mehr als 2 Monate beträgt. Lieferfrist Kann der Händler zum vereinbarten Termin nicht liefern, kannst du – falls du nicht auf Erfüllung des Vertrages bestehen willst – unter Setzung einer angemessenen Nachfrist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfristsetzung sollte nachweislich schriftlich erfolgen und auch den möglichen Rücktritt vom Vertrag beinhalten. Das vom Bundesministerium für Justiz empfohlene Kaufvertrags formular für Neufahrzeuge enthält folgende Bestimmungen: Der Verkäufer kann den Liefertermin um 2 Wochen überschreiten, ohne in Verzug zu geraten – allerdings gibt es Verträge, in denen zwischen Fahrzeugen mit Serienausstattung und mit Sonderaus- führung unterschieden wird: Bei Lieferung eines Fahrzeugs mit Serienausstattung ist eine Überschreitung von 2 Wochen möglich, bei Fahrzeugen mit Sonderausführungen sogar eine Überschrei- tung von 2 Monaten. Befindet sich der Verkäufer in Verzug, so kann der Käufer unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen kostenfrei vom Vertrag zu- rücktreten. Auch dies sollte zu Beweiszwecken schriftlich erfolgen. Solltest du dein Fahrzeug zu einem bestimmten Termin benötigen, kannst du ein „Fixgeschäft“ vereinbaren. Ist im Vertrag bei der Lieferfrist „Fixgeschäft bei sonstigem Rücktritt“ eingetragen, ist der Vertrag bei nicht rechtzeitiger Lieferung hinfällig – es sei denn, du teilst dem Händler unverzüglich mit, dass du trotzdem auf die Lieferung bestehst. Fahrzeugbeschreibung Achte darauf, dass das Fahrzeug im Kaufvertrag eindeutig beschrieben ist (Farbe, Marke, PS/kW, Ausstattung). Fahrzeugübergabe Nimm dir bei der Übergabe genug Zeit für eine genaue Fahrzeug- überprüfung. Du musst das Auto nicht übernehmen, wenn Mängel zum Vorschein kommen, z.B. Reparaturspuren wie Nachlackierungen (häufig an überlackierten Gummidichtungen, Chromleisten etc. zu erkennen). Garantien Lies dir die Garantiebedingungen hinsichtlich folgender Punkte sorgfältig durch: Dauer Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung Leistungsumfang Kosten einzelner Garantieleistungen (etwaiger Selbstbehalt etc.) Besonders zu beachten Fabriksneue Fahrzeuge müssen ebenfalls eine Begutachtungs plakette („Pickerl“) haben. Achte daher auch beim Neuwagenkauf darauf, dass von der Zulassungsstelle bei der Anmeldung ein „Pickerl“ am Fahrzeug angebracht wird! 16
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