ÖAMTC Ich will den Schein
Gebrauchtwagen Was du vor Abschluss des Kaufvertrags beachten solltest Erste Infos erhältst du in der Gebrauchtwagenkauf-Checkliste und beim online Autokauf-Berater auf www.oeamtc.at/auto. Lass den Zustand des Fahrzeugs z.B. durch eine Kaufüber- prüfung beim ÖAMTC feststellen. Nur so kannst du dich vor unliebsamen Überraschungen schützen. Eine gültige Begutachtungsplakette („Pickerl“) am Fahrzeug ist noch lange kein Beweis für den guten Zustand des Autos. Bei der Pickerl-Überprüfung werden nur sicherheitsrelevante Teile geprüft. Das „Pickerl“ gibt daher lediglich Auskunft, ob das Fahrzeug zum Überprüfungszeitpunkt die Anforderungen erfüllt hat (das kann allerdings schon Monate her sein). Erkundige dich vor dem Kauf beim ÖAMTC, ob der Preis ange messen ist (z.B. durch Kaufüberprüfung, Marktwert-Ermittlung). Lies unbedingt vor dem Kaufabschluss den Vertrag – insbesondere das Kleingedruckte. Privatkauf: Verwende das von den ÖAMTC Juristen empfohlene Kaufvertragsformular. Einfach unter www.oeamtc.at/recht/kaufvertrag downloaden. Kauf vom Händler: Auch in dem Fall gibt es Kaufvertragsformulare, die vom Bundesministerium für Justiz und vom ÖAMTC empfohlen werden. Was du beim Abschluss beachten solltest Unterschreibe niemals einen Blankovertrag. Prüfe, wer als Verkäufer im Kaufvertrag aufscheint, und ob Vertrag und mündliche Vereinbarung übereinstimmen. Bezahle nur gegen die gleichzeitige Aushändigung des Typenscheins. Lass dir die Zahlung des Kaufpreises quittieren. Verlange das letzte „Pickerl-Gutachten“, es wird bei der Zulassung des Fahrzeugs benötigt. Was du nach dem Vertragsabschluss beachten solltest Tritt ein Schaden ein oder wird ein Mangel offenkundig, reklamiere zunächst beim Autohändler/Verkäufer, damit dieser die Mängel behebt. Grundsätzlich gilt: Auf keinen Fall eine fremde Werkstatt mit der Schadenreparatur beauftragen, ohne den Verkäufer über den Schaden zu informieren. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung bzw. zur Behebung der Mängel, lass diese – soweit möglich – von einem Techniker des ÖAMTC feststellen. Ist eine Feststellung der Schäden durch den ÖAMTC nicht möglich, muss ein Sachverständiger mit der Schadenfeststellung beauftragt werden. Die Kosten für ein solches Gutachten sind jedoch sehr hoch und müssen in der Regel zunächst von dir getragen werden. Lass daher vorab die Erfolgsaussichten überprüfen. Lass dich vor einem Rechtsstreit von der Rechtsabteilung bzw. vom örtlich zuständigen Vertrauensanwalt des ÖAMTC beraten. Gewährleistung Das ist die Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel, die das Fahr- zeug – vereinbarungswidrig – zum Zeitpunkt der Übergabe aufweist, einzustehen. Während beim Kauf von Neuwagen eine Gewährleis- tungsfrist von 2 Jahren gilt, können bei Gebrauchtwagen Händler und Käufer ab dem 13. Zulassungsmonat vereinbaren, dass diese Frist bis auf ein Jahr reduziert wird. In jedem Fall muss der Verkäufer in den ersten 6 Monaten beweisen können, dass der Mangel nicht schon zum Übergabezeitpunkt vorlag. Beim Verkauf von privat zu privat ist es möglich, die Gewähr- leistung durch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung auszu- schließen. Dennoch umfasst ein solcher Vertrag die Haftung des Verkäufers für die Verkehrs- und Betriebssicherheit – außer es wurde etwas anderes vereinbart. 17
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