ÖAMTC Ich will den Schein

… und Unfall Bei einem Unfall Bleibe ruhig, halte an und sichere die Unfallstelle. Falls notwendig, leiste Erste Hilfe und/oder rufe Hilfe. Personenschäden Leiste zunächst Erste Hilfe! Verständige anschließend in jedem Fall die Polizei. Sachschäden In folgenden Fällen muss unverzüglich die Polizei verständigt und der Schaden gemeldet werden werden: Beschädigung eines parkenden Autos, dessen Besitzer man nicht kennt und nicht verständigen kann Bei Wildunfällen oder Beschädigung der Leitschiene Bei „Streifschäden“ im Parkhaus, sofern der Betreiber nicht verständigt werden kann Achtung! Eine nicht oder zu spät erstattete Selbstanzeige ist mit Fahrerflucht gleichzusetzen! Ist ein weiterer Fahrer in den Unfall verwickelt und könnt ihr euch gegenseitig ausweisen, solltet ihr gemeinsam den Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Diesen erhältst du bei deiner Versicherung, bei jedem ÖAMTC Stützpunkt oder als Download unter www.oeamtc.at/recht. Achte darauf, immer einen Unfallbericht im Fahrzeug zu haben. Ist keiner zur Hand, notiere zumindest folgende Daten: Haftpflichtversicherungsunternehmen inkl. Polizzennummer Kfz-Kennzeichen Name, Anschrift, Führerschein-Daten und Telefonnummer des Unfallgegners Notiere Namen und Adressen von möglichen Zeugen. Mache mit deinem Handy immer folgende Fotos: Unfallstelle Unfallspuren und -schäden beim gegnerischen Auto Fixpunkte in der Umgebung, wie z.B. Verkehrsampeln, sichtbehindernde Bäume, Hecken, Baustellen, Gebäude Ist der Unfallgegner nicht eindeutig Schuld, muss der Unfall binnen einer Woche der eigenen Haftpflichtversicherung gemeldet werden. Wird bei Sachschaden die Polizei verständigt, obwohl der Daten­ austausch mit dem Unfallgegner möglich gewesen wäre, ist die sogenannte „Blaulichtseuer“ in Höhe von 36 Euro von der Person zu zahlen, die die Polizei gerufen hat. Die „Blaulichtsteuer“ wird jedoch von der Versicherung des Unfallgegners rückerstattet, sofern dieser schuld ist. 21 Ich will den Schein |

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