ÖAMTC Ich will den Schein

T Schneller, breiter, tiefer – Tuning ist immer eine Frage des Geschmacks. Wer sein Auto optisch und leistungs- bezogen optimieren möchte, sollte jedoch Folgendes nicht vergessen: Jeder Umbau kann Auswirkungen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs haben und die Unfallgefahr erhöhen. Nicht alles, was gut aussieht, darf bedenkenlos verwen- det oder montiert werden. Wer unerlaubte Umbauten am Fahrzeug vornimmt, muss mit einer Strafe oder sogar mit der Abnahme des Kennzeichens rechnen. Manche Änderungen, welche die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht beeinflussen, dürfen jedoch ohne Erlaubnis der Behörde durchgeführt werden. uning Genehmigungsunterlagen und Prüfstellen Herstellerfreigabe/Unbedenklichkeitserklärung: Bestätigung des Fahrzeugherstellers, dass ein bestimmtes Bauteil am Fahrzeug ohne Bedenken montiert werden darf. ABE: Gibt es bisher nur in Deutschland, kann in Österreich unter Umständen als Herstellerfreigabe/Unbedenklichkeitserklärung gelten (Kann in Österreich aber von der Behörde für die Eintragung anerkannt werden). TÜV-Gutachten/Ziviltechniker-Gutachten: Basis der Typisierung – wird speziell für ein umgebautes Fahrzeug erstellt bzw. bei vielen Zubehörteilen bereits vom Hersteller mitgeliefert (z.B. bei Alufelgen) Landesprüfstelle: Sie überprüft und genehmigt Fahrzeugumbauten und nimmt die Eintragung in das Genehmigungsdokument bzw. in die Genehmigungsdatenbank vor. Konsequenzen bei nicht genehmigten Umbauten: Lässt du anzeigepflichtige Umbauten nicht eintragen, riskierst du Verwaltungsstrafen von bis zu 5.000 Euro. Außerdem ist die Polizei berechtigt, dir bei „Gefahr in Verzug“ das Nummernschild abzu­ nehmen. Sollten nicht genehmigte Umbauten zum Unfall führen, musst du damit rechnen, dass Haftpflicht- und Kaskoversicherung die entstandenen Kosten nicht vollständig oder gar nicht übernehmen. Good to know Lass dir beim Kauf schriftlich vom Händler bestätigen, dass die Tuning-Teile erlaubt sind und somit auch von der Behörde genehmigt werden. Bei Verweigerung kannst du den Kauf rückgängig machen. Wurden an einem Gebrauchtfahrzeug Teile geändert, verlange vom Besitzer oder Händler die entsprechenden Genehmigungen. Ab dem Zeitpunkt der Zu­ lassung bist du für den gesetzmäßigen Zustand verantwortlich! Suche in jedem Fall vor dem Tuning Rat bei den Spezialisten des Clubs. www.oeamtc.at/tuning 22

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