ÖAMTC Ich will den Schein

2. Ausbildungsphase (ohne Prüfung) Theorie Auch wenn du bereits einen B-Führerschein hast, musst du die Ausbildung für die Klasse A absolvieren. Bei gleichzeitigem Erwerb der Führerscheine A und B muss für beide die 2. Ausbildungsphase durchlaufen werden. Prüfungen sind nicht vorgesehen. Training E intägiges Fahrsicherheitstraining (etwa 8,5 Stunden) inkl. eines verkehrspsychologischen Gruppengesprächs und eines Gefahrenwahrnehmungstrainings in einem Zeitraum von 2 bis 12 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung P erfektionsfahrt, 4 bis 14 Monate nach Führerscheinerhalt Zwischen Fahrsicherheitstraining und Perfektionsfahrt muss ein Zeitraum von mindestens zwei Monaten liegen. Alles aus einer Hand Du kannst das Fahrsicherheitstraining und die Perfektionsfahrt in den ÖAMTC Fahrtechnik Zentren absolvieren. Österreichweite Stand- orte und Adressen findest du auf der letzten Umschlagseite. ACHTUNG! Die Ausbildung muss in dem dafür vorgesehenen Zeitraum vollständig absolviert werden! Geschieht dies nicht, verlängert sich die Probezeit. Im schlimmsten Fall wird dir der Führerschein bis zum Nachweis der Absolvierung entzogen. Die Prüfung muss innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen, sonst ist die Ausbildung zu wiederholen. Prüfungsablauf Die Theorieprüfung im Multiple-Choice-Verfahren (mit vorgegebenen Antwort­ möglichkeiten, wovon mehrere richtig sein können) findet online am PC statt. Die Praxisprüfung dauert mind. 25 Minuten. Wer einen Prüfungsteil nicht besteht, darf diesen erst nach 14 Tagen wiederholen. Mit der bestandenen Prüfung ist die 1. Ausbildungsphase abgeschlossen. Du erhältst sofort einen vorläufigen Führerschein, der für maximal 4 Wochen zum Fahren innerhalb Österreichs berechtigt. Der endgültige Scheckkarten-­ Führerschein wird innerhalb weniger Tage per Post zugestellt. Probezeit Die Probezeit dauert 3 Jahre (bei A1 bis zum vollendeten 21. Lebensjahr), währenddessen gilt ein Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille). Wer innerhalb der Probezeit schwere Verkehrsverstöße begeht (z.B. Fahrerflucht, Geschwindigkeits- delikte, Vorrangverletzung), muss eine kostenpflichtige Nachschulung absolvieren. Außerdem verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr. Aufstieg in höhere Klassen Der Aufstieg von A1 bzw. A2 in die jeweils nächsthöhere Motorradklasse ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: N ach 2 Jahren N ach Absolvierung der Mehrphasen-Ausbildung Durch ein 7-stündiges Praxistraining (in allen ÖAMTC Fahrtechnik Zentren oder einer Fahrschule) oder eine Fahrprüfung Theorie 20 Unterrichtseinheiten allgemeiner Teil und 6 Unterrichtseinheiten klassenspezifisch. Wenn gleichzeitig der Führerschein B gemacht wird, ist der allgemeine Teil für beide Führer- schein-Klassen gültig. Praxis Mind. 14 Fahrstunden (davon mindestens 10 auf Straßen mit öffentlichem Verkehr). Für Kandidaten im Alter 39+: mind. 16 Fahrstunden. Erste-Hilfe-Kurs: 6 Stunden 1. Ausbildungsphase und Prüfung 7 Ich will den Schein |

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