ÖAMTC Logo
ÖAMTC Logo
Artikel drucken
Drucken

Private Verkehrsüberwachung

Wachpersonal mit Behördenfunktion statt privater Abkassierfirmen

Private Radarsheriffs haben in den letzten Jahren - oft auch so zu sagen mit Gewinnbeteiligung - im Gemeindeauftrag Verkehrssünder gejagt und deren Daten zwecks Bestrafung an die Behörden gemeldet. Derartiges Handeln ist gesetzwidrig, wie die Datenschutzkommission festgestellt hat.

Nun klagen viele Gemeinden darüber, dass auf Grund der Personalknappheit bei der Polizei eine konsequente Geschwindigkeitsüberwachung auf Gemeindestraßen nicht möglich ist.

Die Juristen des ÖAMTC haben einen gesetzeskonformen Lösungsvorschlag erarbeitet:

Die zuständige Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Polizeidirektion) kann geeignete Personen auf der Basis bestehender Gesetze mit Überwachungsaufgaben betrauen. Diese müssen allerdings einen Amtseid leisten, entsprechend ausgebildet sein und für diesen Aufgabenbereich die gleichen Rechte wie Polizisten bekommen.

Ein vergleichbares System hat sich bereits mit den "Parksheriffs" in einigen Landeshauptstädten bewährt, die oft auch bei privaten Firmen angestellt sind.

Der ÖAMTC ist überzeugt, dass diese Voraussetzungen dem Überwachungspersonal die Möglichkeit bieten, Schnellfahrer vor Ort anzuhalten, sie auf ihr rechtswidriges Verhalten aufmerksam zu machen und nötigenfalls Organstrafverfügungen auszustellen.

Mit dieser Lösung wäre den Interessen des Datenschutzes genüge getan. Bürger müssten sich nicht über anonyme Abzocke ärgern. Andererseits könnten die Anrainer verkehrsberuhigter Zonen damit rechnen, dass ihr Wunsch nach Ruhe und Verkehrssicherheit erfüllt wird.

Konsumentenschutz istockphoto.com/jacoblund

Thema Konsumentenschutz & Mitgliederinteressen

Der ÖAMTC vertritt Interessen von mehr als 2 Millionen ÖAMTC-Mitgliedern gegenüber der Regierung, Verwaltungsbehörden und Herstellern in Fällen von ungerechtfertigten Belastungen, Behördenschikanen oder mangelhaften Produktqualitäten.

© istockphoto.com/jacoblund
ÖAMTC Stützpunkt