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DruckenTempo 30 im Ortsgebiet
ÖAMTC-Position zu „Tempo 30“.
In Österreich gilt im Ortsgebiet gemäß §20 StVO eine höchstzulässige Geschwindigkeit von 50 km/h, sofern die Behörde nicht eine andere Geschwindigkeit oder eine Art der Verkehrsberuhigung verordnet. In Wien und Salzburg sind bspw. bereits mehr als 70% der Straßen verkehrsberuhigt, in Graz gilt mit Ausnahme von Vorrangstraßen generell Tempo 30. Die meisten Wohngebiete liegen bereits in verkehrsberuhigten Zonen. Straßen mit Tempo 50 sind überwiegend Hauptverbindungen sowie Strecken von Straßenbahn- und Buslinien.
Die Festlegung des jeweiligen Tempolimits erfolgt nicht nur nach Kriterien der Verkehrssicherheit, sondern wird auch nach der Funktion der Straße im Wegenetz (Verbindungs- oder Erschließungsfunktion) und der Erreichbarkeit von Reisezielen beurteilt. Eine pauschale Reduktion von Tempo 50 auf 30 ist nur dann sinnvoll, wenn begründbare Defizite vorliegen.
ÖAMTC-Umfrage: Klare Mehrheit gegen flächendeckendes Tempo 30 im Ortsgebiet
Der Mobilitätsclub hat im Rahmen einer von Spectra durchgeführten repräsentativen Umfrage ein aktuelles Stimmungsbild eingefangen. Das Ergebnis: Über 80 Prozent beurteilen Tempo 50 im Ortsgebiet als angemessen, lediglich 14 Prozent finden das zu schnell und 4 Prozent zu langsam. Auf Nachfrage halten knapp zwei Drittel (65 Prozent) der Österreicher:innen eine mögliche generelle Absenkung auf Tempo 30 für eine schlechte oder sehr schlechte Idee. Lediglich 23 Prozent könnten sich dafür erwärmen. Interessant: In der Einstellung zu Tempo 30 ist die Meinung der Autofahrer:innen praktisch ident mit jener der Gesamtbevölkerung.
Einsatz von Tempo 30 in sensiblen Ortsbereichen ja, aber ohne Aktionismus!
"Selbstverständlich ist eine Verkehrsberuhigung in sensiblen Ortsbereichen wie in direkter Nähe von Kindergärten und Schulen sinnvoll. Den flächendeckenden Einsatz von Tempo 30 halten wir allerdings für aktionistisch", so Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung. Behörden müssen vor der Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung ein Ermittlungsverfahren durchführen. Leider zeigt die Praxis, dass dies nicht immer im gebotenen Umfang erfolgt. Wiesinger: "Wir fordern, dass vor Verordnung von Tempo 30 stets ein verkehrstechnisches Gutachten erstellt wird. Und: Im Sinne der Transparenz wäre es wünschenswert, dass derartige Verordnungsakte öffentlich einsehbar sind - diese Möglichkeit haben bislang praktisch nur die Gerichte."
Bestätigt sieht sich der ÖAMTC in seiner Forderung vom Stimmungsbild der Bevölkerung. So stimmen laut Umfrage ein Drittel aller Befragten der Aussage zu, dass Tempo 30 hauptsächlich der Einnahmen-Aufbesserung von Gemeinden oder Städten diene. Wiesinger: "Bei so viel Skepsis ist es dringend notwendig, dass die zuständigen Behörden mehr Transparenz schaffen."
Links zum Thema
Die Position des ÖAMTC zu Tempo 30 als höchstzulässige Geschwindigkeit in Ortsgebieten finden Sie hier.