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Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2010

Der ÖAMTC sieht im Entwurf des Änderungsvorschlages für das Bundes-Verfassungsgesetz (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2010) einen neuen - im Grundsatz zu begrüßenden - Anlauf für die Einführung einer quasi erstinstanzlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich.

Die Eckpunkte dieser Novelle

  • Schaffung von 9 Landes- und 2 Bundesverwaltungsgerichten (davon eines für Finanzen)
  • Abschaffung der weisungsfreien Sonderbehörden des Bundes und der Länder
  • gänzlicher Entfall des administrativen Instanzenzuges mit Ausnahme jenes innerhalb der Gemeinden
  • erweitertes Ablehnungsrecht des VwGH gegenüber Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
  • Beibehaltung der Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit des VfGH
  • Beibehaltung des AsylGH und des Ausschlusses eines Rechtsmittels gegen Entscheidungen desselben an den VwGH
  • Aufgabe des Juristenmonopols im Bereich des Verwaltungsgerichts des Bundes für Finanzen
  • Möglichkeit zur Änderung der Zusammensetzung des richterlichen Gremiums des VwGH

ÖAMTC-Stellungnahme

Der ÖAMTC weist darauf hin, dass zahlreiche Bestimmungen des Entwurfes noch nicht erkennen lassen, wie die endgültige Umsetzung in diversen Materiengesetzen erfolgen soll.

Jedenfalls sollte eine solche nur unter Einbindung der Interessenvertretungen und der Fachexperten aus den bisherigen unabhängigen Verwaltungsbehörden erfolgen. Der ÖAMTC bietet hierfür bereits jetzt die entsprechende Unterstützung an.

Konsumentenschutz istockphoto.com/jacoblund

Thema Konsumentenschutz & Mitgliederinteressen

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