ÖAMTC Logo
ÖAMTC Logo
Artikel drucken
Drucken

Ausgenommen Ladetätigkeit 

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Grenzen der erlaubten Ladetätigkeit: Worauf ist zu achten?

Eine Frau und ein Mann stehen lächelnd vor einem roten Auto und halten einen großen Karton.
Ladetätigkeit © iStock

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger

Halteverbot außer Ladetätigkeit auto touring / HE

Halte- und Parkverbot ausgenommen Ladetätigkeit

Wer in einer Ladezone sein Fahrzeug länger als für die ununterbrochene Dauer der Ladetätigkeit abstellt, riskiert eine Verwaltungsstrafe sowie die Abschleppung. Ebenfalls berechtigt das Ausladen geringfügiger Gegenstände nicht die Benutzung einer Ladezone.

Was ist Ladetätigkeit?

Verzweifelt auf der Suche nach einem Parkplatz, doch alles ist besetzt. Eine völlig freie Ladezone entwickelt da eine besondere ­magnetische Anziehungskraft – also ein Halteverbot „ausgenommen Ladetätigkeit von/bis“; da würden mindestens fünf Pkw hineinpassen. „Laut Zusatztafel nicht einmal auf Lkw beschränkt. Ich muss ja ohnehin nur schnell zwei Kartons mit Sandwiches abholen“, denkt man optimistisch. „Das ist doch eine Ladetätigkeit!“ 

Ist es? Riskieren Sie Strafmandat oder gar Abschleppung? Wie groß muss das Ladegut sein, damit Ladetätigkeit vorliegt? 

Gewisse Größe. 

Kleinstmengen gelten nicht als Ladung. Briefe, Aktentaschen oder Einkaufs­sackerln, die in der Hand getragen werden können, reichen nicht zur Ladetätigkeit. Auch ein Paket Hemden aus der Wäscherei ist zu wenig, sagt der Verwaltungsgerichtshof. So mit Sicherheit auch die Kartons mit Sandwiches.

Überlänge.

In die „Zeit-Falle“ tappte Herr Wilfried W. Er wollte zahlreiche Dreier-Kartons Wein in eine Firma bringen und parkte in der Ladezone – durchaus zulässig. Er pilgerte von Büro zu Büro, wobei oft mehr als 20 Minuten vergingen, bevor er die nächsten Kartons holte. Beim dritten Mal sah er sein Auto auf einem Abschleppwagen davonfahren, Rechnung und Polizeistrafe folgten! Wir konnten Herrn W. nicht helfen. Laut Judikatur muss die Ladetätigkeit ununterbrochen vorgenommen werden und direkt beim Fahrzeug stattfinden. Zwar ist auch der Weg zu berücksichtigen, doch 20 Minuten, ohne dass sich beim Fahrzeug etwas tut, sind laut VwGH jedenfalls zu lang. Auch Vorbereitungshandlungen (Zusammenstellen von Waren) sind nicht Teil der Ladetätigkeit. Der strenge VwGH erlaubt nicht einmal, in der Ladezone zu halten, um jemanden aus der Wohnung zu holen, damit er beim Ausladen hilft. 

Zeit-Weg-Diagramm. 

Helfen konnten wir dafür Herrn S., der eine 100-Euro-Strafe bekam, da bei seinem Fahrzeug 10 Minuten lang keine Ladetätigkeit festzustellen war. Im Verfahren konnte er glaubhaft machen, dass er ohne Unterbrechung Gegenstände zum Fahrzeug getragen hatte. Durch Zeugen und ein Zeit-Weg-Diagramm konnte erklärt werden, warum es nicht schneller möglich war.

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten.

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

Beratungsgespräch mit einem Juristen bei der ÖAMTC-Rechtsberatung im Büro.

Thema Rechtsberatung

Der Unfallgegner streitet jede Schuld ab. Sie wollen sich gegen eine ungerechte Polizeistrafe wehren.  Der Gebrauchtwagenkauf wird zur großen Enttäuschung.  Der ersehnte Urlaub beginnt mit einer bösen Überraschung. Nur ein paar Beispiele, bei denen im Notfall guter Rat teuer ist. Teuer? Nicht für Sie als ÖAMTC Mitglied.

© ÖAMTC
ÖAMTC Stützpunkt