ÖAMTC Logo
ÖAMTC Logo
Artikel drucken
Drucken

Da bleibt die Luft weg! 

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Grenzfall: IGL-Zone ab Ortsende = höhere Strafe

Grenzfall: IGL-Zone ab Ortsende ÖAMTC
Grenzfall: IGL-Zone ab Ortsende © ÖAMTC

Ihr Recht von Mag. Gabriele Pfeiffer, ÖAMTC-Juristin

Unterschiedlich hohe Strafen nach StVO und IG-L

Was kostet es, im Ortsgebiet Wien 61 statt 50 km/h zu fahren? Per Anonymverfügung 55 Euro. Was kostet es, dieselbe Geschwindigkeit einige Meter danach, also nach der Ortstafel, auf der unverbauten Wiener Höhenstraße zu fahren, wo eine durch Verkehrszeichen kundgemachte 50 km/h-Beschränkung nach dem IG-L (Immissionsschutzgesetz-Luft) besteht? 150 Euro mittels Strafverfügung. Ein erstaunlicher Unterschied! 

Umweltschutz

Werner D., an sich ein recht braver Autofahrer, war darüber entrüstet. Dass er dabei noch Glück hatte, konnte ihn auch nicht trösten: Andere Clubmitglieder hatten gar 220 Euro Strafe für das gleiche Delikt erhalten. Halbwegs versöhnliches Ende: Die Strafe wurde schließlich auf 100 Euro reduziert. Warum der gravierende Unterschied? Der Umweltschutz wiegt mehr als die Verkehrssicherheit, sagt die Behörde. Strafen nach IG-L sind daher immer höher.

Seltsamer Doppler-Effekt 

Ebenso skurril mutet der Fall von Norbert H. an: Er war auf der Südautobahn mit 161 km/h unterwegs, zweifellos nicht tolerierbar. Dummerweise noch in einem IG-L-Bereich mit Tempo 100. Ihm wurden gleich zwei Strafverfügungen zugestellt: Einmal mit 265 Euro für den „Luft-Hunderter“ und dann noch mit 110 Euro, weil er ja auch das StVO-Limit von 130 km/h überschritten hatte.

Eine Tat, eine Strafe

Ohne Geschwindigkeitsexzesse verteidigen zu wollen: Doppelbestrafungen sollten dann unzulässig sein, wenn ein und derselbe Sachverhalt zugrunde liegt. Dies entspricht auch der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). 

Der Club argumentierte:

Der Tatbestand des IG-L ist der speziellere, daher hat eine zusätzliche Bestrafung nach der StVO zu entfallen. Die Behörde wischte das vom Tisch: Der Unrechtsgehalt der beiden Tatbestände sei jeweils ein anderer (Verkehrssicherheit und Luft), zwei Strafen seien gerechtfertigt. Der Club rief den Verfassungs- und den Verwaltungsgerichtshof an, mit ernüchternder Bilanz: Beide Gerichtshöfe spielten sich gegenseitig den Ball zu, urteilten aber nicht inhaltlich. Jetzt muss der EGMR entscheiden.

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

Beratungsgespräch mit einem Juristen bei der ÖAMTC-Rechtsberatung im Büro.

Thema Rechtsberatung

Der Unfallgegner streitet jede Schuld ab. Sie wollen sich gegen eine ungerechte Polizeistrafe wehren.  Der Gebrauchtwagenkauf wird zur großen Enttäuschung.  Der ersehnte Urlaub beginnt mit einer bösen Überraschung. Nur ein paar Beispiele, bei denen im Notfall guter Rat teuer ist. Teuer? Nicht für Sie als ÖAMTC Mitglied.

© ÖAMTC
ÖAMTC Stützpunkt