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Das fortgesetzte Delikt - Doppelte Strafe?

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Kann man für ein und dieselbe Übertretung doppelt bestraft werden? Solche Anfragen erreichen die ÖAMTC-Rechtsberatung immer wieder.

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Radar © ÖAMTC

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Jurist

Stets ist zu prüfen, ob es sich bei einer Verkehrsübertretung um mehrere Einzeldelikte oder um ein fortgesetztes Delikt bzw. ein Dauerdelikt handelt.

Abgelaufenes Pickerl.

"Ich hab leider mein Pickerl vergessen", schildert Herr F. am Telefon. "Erst durch ein Strafmandat hinterm Scheibenwischer bin ich draufgekommen und gleich zur Werkstatt gefahren. Aber jetzt krieg ich noch zwei Anonymverfügungen für die Tage vorher! Muss ich zahlen?"

Antwort: Wurde das Fahrzeug nicht bewegt, liegt ein Dauerdelikt vor. Wurde das Fahrzeug hingegen gefahren, ist jedes Mal ein neues Delikt verwirklicht.

Halteverbot und Kurzparkzone.

Ganz ähnlich die Lage, wenn ein Fahrzeug im Halteverbot steht. Ist einmal ein Strafmandat verhängt, darf keine zweite Strafe folgen. Anders jedoch, wenn das Halteverbot nur für bestimmte Stunden gilt und das Fahrzeug mehrere Tage steht: Dann wird das Delikt täglich neu begangen, nämlich durch Unterlassung (des Wegfahrens). So auch bei jenen Kurzparkzonen, die täglich neu beginnen. Wer auf Urlaub fährt und das Fahrzeug in der Kurzparkzone "vergisst", zahlt eine Strafe pro Tag. Zu allem Unglück wird meist auch noch die Parkgebühr nachverrechnet.

Schnellfahren.

"Ich bin zwei Mal geblitzt worden, zugegeben mit 70 statt 50 km/h", schreibt uns Herr M. "Zuerst kurz nach dem Ortsanfang, dann vor dem Ortsende, Zeitdifferenz eine Minute. Muss ich zwei Mal zahlen?"

Hier gelang es nachzuweisen, dass Herr M. wirklich konstant 70 gefahren war. Somit lag ein fortgesetztes Delikt vor; nur eine Bestrafung war zulässig. Anders natürlich, wenn dazwischen eine andere Höchstgeschwindigkeit, etwa 30, beschildert gewesen wäre oder Herr M. abgebremst hätte.

Mühsam von einem Einspruch abhalten konnten wir jenen Lenker, der von Wien bis Kärnten drei Mal geblitzt wurde. Er behauptete, er wäre mit 160 "durchgefahren" und habe somit ein fortgesetztes Delikt begangen. Originell, aber aussichtslos!

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Thema Rechtsberatung

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