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DruckenDie Anonymverfügung und ihre Tücken
ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Ein Dauerbrenner in der ÖAMTC-Rechtsberatung: die Anonymverfügung. Kaum jemand ist ihr bisher entkommen.
Ihr Recht von Mag. Gabriele Pfeiffer, ÖAMTC-Juristin
Anonymverfügung - Strafzettel in der Post
Viele glauben, dass die Anonymverfügung so heißt, weil der Anzeiger anonym bleiben will. Nein, anonym bleibt der Täter! Denn die Strafe ergeht an den Zulassungsbesitzer, ohne dass gefragt wird, ob er selbst gelenkt hat. Dafür erfolgt kein Eintrag ins Verwaltungsstrafregister. Ein Rechtsmittel gegen die Anonymverfügung gibt es nicht; Kontaktaufnahme mit der Behörde wäre zu früh.
Zahlen oder abwarten.
Wenn der Vorwurf einigermaßen stimmt, empfiehlt sich die Zahlung. Das spart Zeit und Geld. Ansonsten einfach die Zahlungsfrist ablaufen lassen, dann wird automatisch das „ordentliche Verfahren“ eingeleitet. Nun kann man sich wehren. Doch mit der Anonymität ist es vorbei, und die Strafe fällt - wenn man letztlich mit seinen Argumenten scheitert - höher aus.
Vorsicht Frist!
Viele Mitglieder, die eine Anonymverfügung eingezahlt haben, wundern sich, wenn sie trotzdem eine Strafverfügung bekommen. Das passiert, wenn man zu spät gezahlt oder bei der Überweisung Fehler gemacht hat.
Muss man nun gar doppelt zahlen?
Nein! Manchmal wird der eingezahlte Betrag ohnehin angerechnet, sodass nur mehr die Differenz zwischen Anonymverfügung und Strafverfügung aufzuzahlen ist. Ansonsten selbst die Differenz ausrechnen, überweisen und die Behörde schriftlich informieren!
Genauigkeit erforderlich!
Nicht jeder hat das Glück von Herrn W. Dieser zahlte die 48 Euro statt mit dem Originalerlagschein per Online-Banking, vergaß jedoch, das Aktenzeichen zu vermerken. Die Behörde konnte den Strafbetrag nicht zuordnen, leitete das Strafverfahren ein und schickte eine Strafverfügung über 68 Euro.
Herr W. erhob Einspruch und erklärte das Versehen.
Zwei Monate später erhielt er einen Bescheid über 38 Euro plus 10 Euro Kosten, zusammen also wieder 48 Euro. Dem reuigen Verkehrssünder entstand kein Nachteil aus seinem Fehler - eine ungewöhnlich humane Behörde!
Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Anonymverfügung einzahlen sollen oder nicht, fragen Sie die ÖAMTC-Rechtsberatung. Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.
Lesen Sie hier weiters mehr zu den Strafverfahren und darüber, auf welche Fristen man achten muss.
Verwaltungsstrafverfahren
Vergessener Strafzettel in …
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„Nein, meine Strafe zahl ich nicht!“
Autoren: Gabriele Pfeiffer/Martin Stichlberger
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