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Die Anonymverfügung und ihre Tücken

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Ein Dauerbrenner in der ÖAMTC-Rechtsberatung: die Anonymverfügung. Kaum jemand ist ihr bisher entkommen.

Behördenschreiben über eine Anonymverfügung mit Zahlungsanweisung.
Anonymverfügung - Strafzettel in der Post © ÖAMTC

Ihr Recht von Mag. Gabriele Pfeiffer, ÖAMTC-Juristin

Anonymverfügung - Strafzettel in der Post

Viele glauben, dass die Anonymverfügung so heißt, weil der Anzeiger anonym bleiben will. Nein, anonym bleibt der Täter! Denn die Strafe ergeht an den Zulassungsbesitzer, ohne dass gefragt wird, ob er selbst gelenkt hat. Dafür erfolgt kein Eintrag ins Verwaltungsstrafregister. Ein Rechtsmittel gegen die Anonymverfügung gibt es nicht; Kontaktaufnahme mit der Behörde wäre zu früh. 

Zahlen oder abwarten.

Wenn der Vorwurf einigermaßen stimmt, empfiehlt sich die Zahlung. Das spart Zeit und Geld. Ansonsten einfach die Zahlungsfrist ablaufen lassen, dann wird automatisch das „ordentliche Verfahren“ eingeleitet. Nun kann man sich wehren. Doch mit der Anonymität ist es vorbei, und die Strafe fällt - wenn man letztlich mit seinen Argumenten scheitert - höher aus. 

Vorsicht Frist!

Viele Mitglieder, die eine Anonymverfügung eingezahlt haben, wundern sich, wenn sie trotzdem eine Strafverfügung bekommen. Das passiert, wenn man zu spät gezahlt oder bei der Überweisung Fehler gemacht hat. 

Muss man nun gar doppelt zahlen?

Nein! Manchmal wird der eingezahlte Betrag ohnehin angerechnet, sodass nur mehr die Differenz zwischen Anonymverfügung und Strafverfügung aufzuzahlen ist. Ansonsten selbst die Differenz ausrechnen, überweisen und die Behörde schriftlich informieren! 

Genauigkeit erforderlich!

Nicht jeder hat das Glück von Herrn W. Dieser zahlte die 48 Euro statt mit dem Originalerlagschein per Online-Banking, vergaß jedoch, das Aktenzeichen zu vermerken. Die Behörde konnte den Strafbetrag nicht zuordnen, leitete das Strafverfahren ein und schickte eine Strafverfügung über 68 Euro. 

Herr W. erhob Einspruch und erklärte das Versehen.

Zwei Monate später erhielt er einen Bescheid über 38 Euro plus 10 Euro Kosten, zusammen also wieder 48 Euro. Dem reuigen Verkehrssünder entstand kein Nachteil aus seinem Fehler - eine ungewöhnlich humane Behörde!

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Anonymverfügung einzahlen sollen oder nicht, fragen Sie die ÖAMTC-Rechtsberatung. Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter  ÖAMTC-Rechtsberatung.

Lesen Sie hier weiters mehr zu den Strafverfahren und darüber, auf welche Fristen man achten muss.

Buchtipp

Buchcover von „Nein, meine Strafe zahl ich nicht!“ Auf dem Cover ist eine Zeichnung von einem Mann, der vor seinem geparkten Auto steht und einen Strafzettel zerreißt.

Direkt aus der täglichen Rechtsberatungs-Praxis erfährt man die besten Tipps für Autolenker, Zweiradfahrer, Fußgänger, Gebrauchtwagenkäufer, Strafmandat-Empfänger, Abschlepp-Opfer, Schmerzengeld-Begehrer, Reisemangel-Reklamierer etc.

„Nein, meine Strafe zahl ich nicht!“

Autoren: Gabriele Pfeiffer/Martin Stichlberger
(216 Seiten, 22 Zeichnungen; EUR 16,80)

Erhältlich im Buchhandel oder direkt beim Verlag: auto@guthmann-peterson.at

Mehr Infos

Beratungsgespräch mit einem Juristen bei der ÖAMTC-Rechtsberatung im Büro.

Thema Rechtsberatung

Der Unfallgegner streitet jede Schuld ab. Sie wollen sich gegen eine ungerechte Polizeistrafe wehren.  Der Gebrauchtwagenkauf wird zur großen Enttäuschung.  Der ersehnte Urlaub beginnt mit einer bösen Überraschung. Nur ein paar Beispiele, bei denen im Notfall guter Rat teuer ist. Teuer? Nicht für Sie als ÖAMTC Mitglied.

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