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DruckenDer falsche Tag
ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Es kann durchaus sinnvoll sein, inhaltlich unrichtige Organmandate oder Anonymverfügungen zu zahlen.
Ihr Recht von Mag. Gabriele Pfeiffer, ÖAMTC-Juristin
Inhaltlich unrichtige Anonymverfügungen oder Organmandate
Strafverfügung!
Herr Ludwig M. soll trotz Sichtbehinderung durch starken Regen kein Abblendlicht verwendet haben, Frau Hermine W. ihr Fahrzeug in einem Halteverbot abgestellt haben. Beide Fälle, die nach monatelangem Verfahren mithilfe des ÖAMTC gewonnen wurden, hatten eines gemeinsam: Der jeweilige Vorwurf war zwar richtig, aber die Übertretung wurde an einem anderen Tag begangen, als in der Strafverfügung behauptet wurde. Ob Irrtum, Tippfehler oder Computerpanne - egal. Doch wie geht man nun vor?
Ehrlich währt am längsten?
Den Fehler aufzuklären, führt unweigerlich dazu, dass eine neue Strafverfügung mit dem richtigen Tatzeitpunkt ausgestellt wird. Die Behörde dankt, der „Täter“ muss zahlen.
Katz und Maus.
Wer kämpferisch ist und viel Zeit hat, wird die Strafe beeinspruchen, aber den wahren Grund verschweigen. Es gilt, die Behörde so lange im Unklaren zu lassen, bis die sogenannte Verfolgungsverjährung eingetreten ist. Danach kann die Behörde nämlich den Tatvorwurf – und dazu gehören auch Tatort und Tatzeit – nicht mehr korrigieren.
Gesetzgeber greift ein.
Diese Verjährungsfrist betrug bisher sechs Monate, mit 1.7.2013 wurde sie nun auf ein Jahr verlängert. Damit wird es natürlich schwieriger, die Behörde so lange mit anderen Argumenten hinzuhalten. Spätestens in der zweiten Instanz muss man nämlich mit der Sprache rausrücken, nach dem Berufungsbescheid ist es zu spät!
Tipp!
Die Behörde darf also ein Jahr lang „richtigstellen“. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, zwar inhaltlich unrichtige, aber „preisgünstige“ Organmandate oder Anonymverfügungen einzuzahlen, um höheren Strafen zu entgehen. Anders gelagert sind die gar nicht selten vorkommenden Fehler beim Ablesen des Kennzeichens. Unschuldige haben hier – geeignete Beweise vorausgesetzt - gute Chancen auf Einstellung. Fragen Sie die ÖAMTC-Rechtsabteilung - wir können Ihre Erfolgschancen abschätzen!
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