Artikel drucken
DruckenDer reservierte Parkplatz
ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Parkplatz „reservieren“ ist verboten!
Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Jurist
Parkplatz blockieren ist nicht erlaubt
„Soeben wollte ich einparken. Ich beginne zurückzuschieben, da stellt sich eine Frau mit Hund auf den freien Parkplatz. Als ich sie ersuche wegzugehen, sagt sie frech: ‚Reserviert!‘ Schon kommt ihr Mann mit dem Auto und fährt so knapp auf, dass ich nicht einparken kann. Dann zwängt er sein Auto in den Parkplatz.“ Die nicht jugendfreien Passagen der anschließenden Streiterei blenden wir aus.
Verboten
Das Freihalten eines Parkplatzes auf öffentlicher Verkehrsfläche ist laut StVO verboten. In § 82 Abs. 7 wird explizit das Aufstellen von Kisten, Brettern, Tafeln und dergleichen auf Parkflächen untersagt; Fußgänger wiederum dürfen gemäß § 76 den Fahrzeugverkehr nicht behindern. Eine legale Möglichkeit gibt es: Das „Reservieren“ mit einem Fahrzeug, das dann wegfährt, wenn das andere kommt.
Nötigung
Keinesfalls sollte man sich hinreißen lassen, auf die reservierende Person loszufahren. Hier steht sogar eine gerichtliche Vorstrafe wegen „Nötigung“ im Raum. Auch Beleidigungen und Drohungen können ein juristisches Nachspiel haben, Aggressivität kann zur Prüfung der Verkehrszuverlässigkeit führen.
Anzeige
Wer verbotenerweise reserviert, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann bestraft werden. Was aber, wenn keine Polizei da ist? Jeder „Private“ kann einen Verstoß gegen die StVO anzeigen. „Raten Sie mir zur Anzeige?“, fragte Frau K. wie so viele.
Abwägung
Bei jeder Privatanzeige ist einiges abzuwägen, z. B.:
- Hat man genug Beweismaterial? Etwa Zeugen, Fotos, Videos?
- Wie hoch ist der Aufwand? Man wird zunächst als Zeuge befragt und muss wohl auch in der Verhandlung in 2. Instanz aussagen.
- Muss man Angst vor Racheaktionen haben? Zu bedenken: Der Angezeigte hat volle Akteneinsicht. Zwar kann man um Schwärzung der eigenen Daten ersuchen, doch nicht immer funktioniert das.
- Letztlich philosophisch: Ist eine Anzeige unnötiges „Vernadern“ oder ganz im Gegenteil nötige Zivilcourage?
Das muss jeder Einzelne je nach Situation mit seinem Gewissen klären. Im Allgemeinen wird Deeskalieren und Nachgeben die richtige Wahl sein.
Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten
Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung. Weitere Informationen zu allen Rechtsfragen rund um Auto, Verkehr, Unfall, Reise und Freizeit unter Vorschriften & Strafen.