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Der vergessene Paragraph

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Anhalten bedeutet Vorrang-Verzicht.

Dashcam mit Monitor im Auto, die das Verkehrsgeschehen auf der Straße zeigt.
Dashcam im Auto © AdobeStock_926593807

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Jurist

Wann verzichtet man auf Vorrang?

Der Clubjurist staunte nicht schlecht, als ein Mitglied mitten in der Rechtsberatung ein Notebook zückte: „Schauen Sie sich den Unfall auf Video an. Wer ist schuld?“ Herr F. hatte, wohl unzulässigerweise, eine sogenannte Dashcam ver­wendet; dies ist aus Datenschutzgründen nur sehr eingeschränkt ­erlaubt (Details siehe www.oeamtc.at/dashcams).

Videobeweis

Ideal jedoch für die Rechtsberatung, denn der Hergang war klar zu sehen: Herr F. hatte vor einer Kreuzung eine Nachrangtafel zu beachten. Von rechts kam ein bevorrangter Pkw, dessen Lenker hielt jedoch etwa zwei Meter vor der Kreuzung an, um eine Fußgängerin passieren zu lassen. Dann fuhr er los und stieß in Kreuzungsmitte gegen den Pkw von Herrn F., der ohne Anhalten durchgefahren war.

Wer ist schuld?

Der Gegner pochte sofort auf seinen Vorrang – zu Unrecht! Die StVO besagt: „Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, aus welchem Grund immer, gilt als ­Verzicht auf den Vorrang.“ Einzige Ausnahme: Schienenfahrzeuge in Haltestellen.

Daran denkt im Verkehrsalltag kaum jemand! Halten beide Fahrzeuge an, hat beim Wiederanfahren nicht etwa das ursprünglich bevorrangte Vorrang; die Lenker:innen müssen vielmehr Kontakt aufnehmen und klären, wer zuerst fahren darf. Unterbleibt dies, wird das Verschulden 1:1 geteilt.

Zwickmühle

Herrn F. stand eine schwere Entscheidung ­bevor: Sollte er das (unerlaubte) Video bei Gericht als Beweismittel nutzen (das wäre grundsätzlich zulässig) und dafür die Strafe nach dem Datenschutzgesetz riskieren? Doch es kam anders: Der Unfallgegner war dermaßen von seinem Vorrang überzeugt, dass er seiner Versicherung den Ablauf korrekt schilderte. Für den ÖAMTC war es damit ein Leichtes, Herrn F. bereits außergerichtlich zu Schadenersatz zu verhelfen.

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Thema Rechtsberatung

Der Unfallgegner streitet jede Schuld ab. Sie wollen sich gegen eine ungerechte Polizeistrafe wehren.  Der Gebrauchtwagenkauf wird zur großen Enttäuschung.  Der ersehnte Urlaub beginnt mit einer bösen Überraschung. Nur ein paar Beispiele, bei denen im Notfall guter Rat teuer ist. Teuer? Nicht für Sie als ÖAMTC Mitglied.

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