Führerscheinbefristung - Rosa Schein mit Ablaufdatum
ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Eine Führerscheinbefristung ist nur möglich, wenn eine Krankheit vorliegt, die sich ihrer Natur nach verschlechtern kann.
Ihr Recht von Mag. Gabriele Pfeiffer, ÖAMTC-Juristin
Befristungs-Zirkus
Der Termin beim Amtsarzt dauerte nur kurz. Lang wirkte aber noch der Zorn bei Herrn Kurt D. nach. In fünf Jahren müsse er wieder zur Behörde. Ärger und Kosten prolongiert...
Seit einem Arbeitsunfall vor mehr als 15 Jahren kämpfte Herr D. mit der Führerscheinbehörde. Er erlitt damals eine schwere Wirbelverletzung, bei der eine teilweise Lähmung des linken Beines zurückblieb. Unter der Auflage einer automatischen Kupplung beließ man ihm zwar die Lenkberechtigung, befristete sie aber. Zunächst jährlich, später alle fünf Jahre musste Herr D. der Behörde mehrere Facharztbefunde vorlegen, was stets Zeit, Nerven und Geld kostete. Selbst Anwälte und die Volksanwaltschaft konnten ihm nicht helfen. Sollte das - Herr D. ist erst 43 - noch Jahre so weitergehen?
In seiner Verzweiflung erinnerte er sich an seine Mitgliedschaft beim ÖAMTC. Die Clubjuristin war mit der Problematik bestens vertraut und half ihm beim Verfassen einer Berufung.
Gesundheitliche Verschlechterung
Nach dem Führerscheingesetz und zahlreichen Urteilen des Verwaltungsgerichtshofes darf eine Befristung nur vorgenommen werden, wenn eine Krankheit vorliegt, die sich ihrer Natur nach verschlechtern kann. Die Lähmung am linken Bein wurde durch Rehabilitationsmaßnahmen anfänglich noch verbessert, blieb dann aber viele Jahre gleich. Auch in Zukunft wird sich dieser motorische Defekt nicht mehr verändern, wie alle Befunde bestätigen. Eine sachliche Rechtfertigung für eine Befristung war daher nicht gegeben.
Frist adieu
Mit dem Hinweis auf die einschlägigen Entscheidungen konnte die Berufungsbehörde überzeugt werden und setzte dem Fristen-Spuk ein Ende. Für Herrn D. ist nun - dank "seiner" Clubjuristen - ein jahrelanger Leidensweg Vergangenheit.
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