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DruckenEin glatter Fall
ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Sturz auf eisglattem Gehsteig. Beweislage schlecht, Rechtslage günstig.
Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger
Volle Rechtshilfe auch bei Touring-Mitgliedschaft
Vorsichtig tastete sich Amalie K. (78) an einem nebligen Winterabend von der Bushaltestelle nach Hause. Das erste Stück der abschüssigen Straße hatte nämlich keinen Gehsteig. Erleichtert ereichte Frau K. endlich den Gehsteig ihrer Wohnhausanlage - ein Schrei, ein Sturz, ein Schmerz: Der Gehsteig war spiegelglatt!
Komplizierter Armbruch, Spital, Gips, kranker Mann zu Hause - kein Wunder, dass Frau K. überhaupt nicht an Beweissicherung dachte. Erst am nächsten Tage fiel ihr ihre Touring-Mitgliedschaft beim ÖAMTC ein. "Hilft mir der Club in so einem Fall?", fragte sie zaghaft bei der Rechtsabteilung an. Und ob!
5.000 statt 500 Euro
Die Rechtsabteilung übernahm den Fall. Ein Zeuge wurde gefunden. Zuerst wollte die Versicherung der Schneeräumfirma die Sache mit EUR 500,- schnell aus der Welt schaffen. Zu wenig, wie dem erfahrenen ÖAMTC-Juristen Dr. Stichlberger klar war. Nach Monaten der Genesung erhielt Amalie K. nicht nur Schmerzengeld, sondern auch Ersatz für Haushaltshilfe und Fahrten zu Behandlungen, insgesamt fast EUR 5.000,-, also das Zehnfache. Die Touring-Mitgliedschaft (15,40 pro Jahr) hatte sich ausgezahlt!
Beweislage schlecht, Rechtslage günstig
Bei Glatteisunfällen auf der Fahrbahn ist es stets schwierig, Schadenersatz zu erlangen, denn grobe Fahrlässigkeit des Wegehalters muss nachgewiesen werden. Auf dem Gehsteig ist es aber leichter: Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, den Gehsteig von 6 - 22 Uhr zu räumen bzw. zu streuen. Zwar darf diese Anforderung (z.B. bei Dauer-Eisregen) nicht überspannt werden, doch schon leichte Fahrlässigkeit genügt für Schadenersatz. Stürzt man auf dem Gehsteig der eigenen Wohnhausanlage, herrscht sogar Beweislastumkehr: Der Hausbesitzer (bzw. die beauftragte Firma) muss beweisen, die Streupflicht erfüllt zu haben.
Tipp! Im Fall des "Falles":
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