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Ich will nicht in den Malus!

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Gute Tipps zum Bonus-Malus-System.

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Jurist

Gute Tipps zum Bonus-Malus-System

Bei unseren Rechtsberatungen zeigt sich ein erstaunliches Phänomen: Vielen ist nach einem Unfall der eigene Schaden nicht so wichtig („zahl ich selbst“). Weit größer ist die Sorge, nach einer Leistung der Haftpflichtversicherung an den Unfallgegner im Bonus-Malus-System zurückgereiht zu werden.

Nützt ein Auszahlungsverbot?

Peter T., von seiner Schuldlosigkeit überzeugt, erzählt: „Ich habe meiner Versicherung verboten, auszuzahlen!“ Der Rat des Clubjuristen, das zu revidieren, ersparte Herrn T. vielleicht ein Vermögen. Erstens ist ein solches Verbot rechtlich unwirksam, da die Versicherung selbst entscheiden darf, ob sie auszahlt. Zweitens: Hält sich die Versicherung an das Verbot und verliert deshalb einen etwaigen Prozess, müsste Herr T. der eigenen Versicherung sämtliche Prozesskosten ersetzen.

Vorsichtsmeldung abgeben

Ernst M. beschwerte sich: „Die Versicherung hat mich bereits aufgrund meiner Schadensmeldung drei Stufen zurückgereiht, obwohl das Verschulden noch nicht geklärt ist.“ Ja, das darf die Versicherung gemäß Versicherungsbedingungen als Rücklage für gegnerische Ansprüche. Diese Rückstufung müsste korrigiert werden, wenn innerhalb von drei Jahren keine Auszahlung an den Gegner erfolgt. Tipp: Meint man, an einem Unfall nicht schuld zu sein, keine Schadens-, sondern eine „Vorsichtsmeldung“ abgeben!

Keine Panik

Eine Umstufung erfolgt bei jeder Auszahlung an Gegner:innen, auch bei Teilverschulden und kleinen Summen. Einige kommen auf die Idee, der Versicherung alles zurückzuzahlen, um die Stufe zu behalten. Das lohnt sich aber nur bei Minimalbeträgen. Die Rückreihung beträgt nur drei Stufen. Ist man in einer guten Stufe, erhöht sich die Prämie also kaum.
Man studiere eine Bonus-Malus-Tabelle!

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