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DruckenIllegal parken auf Behindertenparkplatz - kein Kavaliersdelikt
ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Auf einem Behindertenparkplatz „nur kurz“ stehen bleiben, einen Behindertenausweis „locker“ verwenden - harmlose Schummelei oder blüht Ärgeres? Drei Fälle aus der Praxis, zur Abschreckung!
Ihr Recht von Mag. Gabriele Pfeiffer, ÖAMTC-Juristin
Auf dem Behindertenparkplatz
Trotzdem abgeschleppt.
Herr Stefan U. war verärgert, dass sein Pkw abgeschleppt worden war. Da er wusste, dass sich sein Nachbar auf Urlaub befand, hatte er das Auto auf dessen Behindertenparkplatz abgestellt. Doch dieses Wissen konnte ihn nicht retten. Beim unberechtigten Parken auf einem Behindertenparkplatz kommt es auf eine konkrete Störung nicht an. Herr U. musste die Abschleppgebühr zahlen. Lediglich bei der Polizeistrafe konnte wegen geringen Verschuldens eine „Ermahnung“ erreicht werden.
Strafgesetzbuch.
Schlimmer erwischte es Frau Anna L. Sie parkte auf einem Supermarktgelände auf einem Platz, der für gehbehinderte Menschen reserviert ist. Zwar legte sie einen Behindertenausweis hinter die Scheibe, doch der war von ihrem Mann, der beim Einkauf nicht dabei war! Sie bekam nicht nur eine Polizeistrafe wegen Falschparkens, sondern sogar eine strafrechtliche Verurteilung.
Delikt: Gebrauch fremder Ausweise (§ 231 StGB). Wäre ihr Mann im Auto gewesen, wäre das Abstellen zulässig gewesen. Nebenfrage: Darf die Polizei überhaupt auf einem Supermarktparkplatz einschreiten? Ja, darf sie. Alle Verkehrsflächen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können, gelten als Straßen mit öffentlichem Verkehr. Das trifft auch auf einen Kundenparkplatz zu. Schließlich kann jeder Kunde werden.
Betrug.
Unangenehm und teuer wurde es auch für Herrn Wilfried S. Er wurde gar wegen Betrugs angeklagt! Eine Vorstrafe ließ sich mittels Diversion von 1.400 Euro gerade noch vermeiden. Herr S. hatte in der Kurzparkzone geparkt und zwecks Gebührenbefreiung den Ausweis seines verstorbenen Vaters hinter die Windschutzscheibe gelegt. Angeblich hatte ihm seine im Pkw mitfahrende Mutter, die ebenfalls einen Behindertenausweis hat, versehentlich das falsche Dokument gegeben.
Es zeigt sich jedenfalls in allen Fällen: Missbrauch ist nicht nur asozial, sondern wird auch streng bestraft, meist sogar gerichtlich.
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