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DruckenItalienische Mautschulden
ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Aufforderung zur Mautnachzahlung aus vergangenem Italienurlaub.
Ihr Recht von Dr. Nikolaus Authried, ÖAMTC-Jurist
Ärgernis Mautschulden
Es muss sich um einen Fehler handeln, dachte Frau F., als sie ein Schreiben eines italienischen Inkassobüros über 150 Euro inkl. Mahnspesen für eine Fahrt auf der italienischen Autobahn von vor neun Jahren erhielt. Das Inkassobüro ließ jedoch nicht locker, Frau F. aber auch nicht und wandte sich an die Rechtsberatung des ÖAMTC.
Tatsächlich beträgt die Verjährungsfrist für Mautforderungen in Italien rekordverdächtige zehn Jahre. Nicht selten erhalten ehemalige Italien-Urlauber:innen auch kurz vor der Verjährung eine (erstmalige) Zahlungsaufforderung.
Inkassobüro
In Italien ist es zulässig und üblich, dass Mautforderungen über ein Inkassobüro, häufig die Nivi SpA oder EWD, eingefordert werden. Wichtig: Solche Forderungen können (theoretisch) eingeklagt und in Österreich vollstreckt werden. Immer wieder verweisen jedoch die Inkassobüros in ihren Schreiben auf den ÖAMTC, wonach die Maut-Schuld jedenfalls zu zahlen sei. Dies ist so pauschal nicht richtig, da es immer wieder zu Fehlern wie Kennzeichen-Verwechslungen oder Eintreibung verjährter Forderungen kommt. Es kommt immer auf den Einzelfall an!
Schranken
Frau F. erinnerte sich auch wieder an die Fahrt - der Schranken an der Mautstation sei damals offen gestanden, sie einfach durchgefahren. Ein Fehler, der nicht selten vorkommt. Schranken sind z. B. geöffnet, um bei starkem Verkehr eine Staubildung zu verhindern. Kostenlos ist die Fahrt deswegen aber nicht. Tückisch: Im Norden Mailands gibt es ein schrankenloses „Free Flow“-System, bei dem Fahrzeuge samt Kennzeichen elektronisch erfasst werden. Hier bedarf es einer Vorab-Registrierung oder schnellen Nachzahlung der Gebühr, sonst drohen Nachforderungen.
Selbstberechnung
Frau F. hätte damals vor Ort eine Servicestelle aufsuchen oder mit Ticket binnen 15 Tagen online eine Selbstberechnung vornehmen müssen. Sonst gilt: Sofort die italienische Autobahnbetreibergesellschaft kontaktieren und den Ort der Auffahrt auf die Autobahn und die Abfahrt von der Autobahn glaubhaft machen, sonst kann die längste mögliche Strecke verrechnet werden.
Frau F. wollte die Sache bereinigt haben, zu groß war ihre Sorge vor möglichen Konsequenzen. Die Summe erschien aber deutlich zu hoch. Anhand von penibel aufbewahrten Reiseunterlagen konnte nachgewiesen werden, dass sie nur einen Teil der verrechneten Strecke befahren hatte. Das geforderte Entgelt wurde vom Inkassobüro halbiert.
Tipp:
Quittungen als Beweismittel zehn Jahre lang aufbewahren, um damit unberechtigte Nachforderungen abwehren zu können.
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In der Länder-Info zu Italien sind detaillierte Infos zur Maut zu finden. Zusätzlich können im ÖAMTC Routenplaner vorab die Mautkosten berechnet werden.