Kaputte Windschutzscheibe: Kommt ein Steinchen geflogen
ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Wer haftet bei Steinschlag, etwa von Streugut, für kaputte Windschutzscheiben? Wann zahlt die Versicherung?
Wer kennt es nicht, das klickende Geräusch auf der Windschutzscheibe? Im Winter ist die Gefahr besonders groß, dass durch Streugut Glasausbrüche oder Risse an der Scheibe entstehen. Haftet der Lenker, von dessen Pkw der Stein hochgeschleudert wird? Das Gesetz sagt Nein und spricht von einem unabwendbaren Ereignis. Trotz größter Vorsicht ist das Aufwirbeln von kleinen Steinen auch auf einer asphaltierten Straße nicht ganz zu verhindern. Der Geschädigte geht hier leer aus und kann nur hoffen, eine Kaskoversicherung abgeschlossen zu haben.
Von unten.
Von "unabwendbar" kann aber dann keine Rede mehr sein, wenn etwa ein Lenker mit durchdrehenden Reifen startet oder ein Lkw aus einer Baustelle ausfährt, ohne dass zuvor Schotter aus den Zwillingsreifen entfernt wurde. Immer dann, wenn die nötige Sorgfalt nicht eingehalten wird, hat der dafür verantwortliche Lenker zu haften. Zeugen oder Fotos, die diese Sorglosigkeit beweisen, sind hier allerdings unbedingt nötig.
Von oben.
Noch klarer ist es, wenn Steine, Schotter und dgl. von einer Ladefläche kommen und Motorhaube oder Scheibe des dahinterfahrenden Fahrzeuges beschädigen. In der Regel wird der Lenker dafür einstehen müssen, dass er die Ladung nicht gesichert oder die Ladefläche nach dem Abladen nicht gereinigt hat. Um den Einwand zu entkräften, der Lkw sei gar nicht beladen gewesen, lautet auch hier der Rat: Nachfahren, sofern dies möglich ist, Beweisfotos machen und dann Anzeige erstatten.
Achtung
In der Praxis kommen immer wieder Fälle vor, wo Versicherungen einen Sachverständigen beiziehen um zu klären, ob ein Stein aufgrund seiner Flugbahn überhaupt von einer Ladefläche auf die Motorhaube oder Windschutzscheibe des nachfahrenden Autos gelangen kann. Das kann dann zu einer Ablehnung des Schadenersatzes oder zur Anlastung eines Mitverschuldens führen, wenn der geschädigte Lenker zu knapp hinter dem Lkw nachfuhr.
Ein Tipp ist sicher hilfreich
Im Winter generell, sonst hinter Lkw und Anhängern einen großen Sicherheitsabstand einhalten!
Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten
Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.