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Kauf im Ausland

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Andere Länder, andere Regeln.

Ihr Recht von Dr. Nikolaus Authried, ÖAMTC-Jurist

Welches Recht gilt bei einem Kauf im Ausland?

Besonders das Internet lädt zum Kauf im Ausland ein. Aber: Welches Recht gilt, wenn es zu Problemen kommt? Vor dieser Frage stand auch Herr W., der online einen Ersatzmotor für ­seinen Pkw in Belgien bestellt hatte. Der Einbau war durch ein ­österreichisches Unternehmen erfolgt, der Motor aber – wie sich herausstellte – defekt. Ein klassischer Gewährleistungsfall. Der Verkäufer bot an, einen anderen Motor zu schicken, wollte aber die Kosten für den erneuten Einbau nicht tragen.

Was gilt?

Für Verträge mit Auslandsbezug gibt es Regeln dafür, welches Recht gilt, wenn dies nicht im Vertrag fest­gelegt wurde. Hier kann es große nationale Unterschiede geben. Bei Herrn W. galt belgisches Recht. Gerade bei der Gewähr­leistung gibt es in der EU aber Vereinheitlichungen.

Der Übergabeort zählt

Dieser ist in Österreich auch bei ­Online-Käufen im Ausland für die Gewährleistung ­entscheidend. Kommt es nämlich zu Problemen, muss der ­Verkäufer seine Pflichten aus der Gewährleistung ­grundsätzlich am Ort der Übergabe erbringen. Wird aber vor Ort im Ausland gekauft, z.B. ein Kfz, kann es sein, dass der Käufer bei ­Problemen für den Rücktransport zum ­Unternehmer (im Ausland) zu ­sorgen hat. Das ist nicht selten teuer bzw. ­umständlich. Abhilfe ­können Herstellergarantien schaffen, die dem Käufer ­ermöglichen, sich bei Defekten an Werkstätten in seinem eigenen Land zu wenden.

Wer zahlt?

Das EU-Recht regelt, dass in einem Fall wie von Herrn W. das Unternehmen auch die Kosten für den (erneuten) Einbau zu tragen hat. Der ÖAMTC-Jurist kontaktierte den Verkäufer und wies ihn auf seine Pflicht hin. Dieser erstattete sämtliche Kosten. Ein Glücksfall, denn die Durchsetzung von Ansprüchen im Ausland ist oft besonders schwierig.

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