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Reisestorno: Veranstalter gegen Airline

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Noch nie haben so viele Menschen unliebsame Bekanntschaft mit dem Thema Reisestorno gemacht wie jetzt. Unaufhörlich langen neue Fälle in der Rechtsabteilung des ÖAMTC ein.

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Reisestorno © iStock / zoff-foto

Ihr Recht von Dr. Nikolaus Authried, ÖAMTC-Jurist

Storno

Frau H. bucht im Jänner 2020 eine Pauschalreise für April, bestehend aus Flug und Hotel. Ende März wird die Reise vom Veranstalter storniert. Grund: Reisewarnungen anlässlich der Covid-19-Pandemie. Mit Worten des Bedauerns bietet der Veranstalter an, den Reisepreis zurückzuzahlen, weist aber auf lange Bearbeitungszeiten hin und versucht daher zu einer Umbuchung zu motivieren. Doch Frau H. will ihr Geld zurück.

Hinhalte-Taktik

Als Ende Mai noch keine Rückbuchung auf dem Konto von Frau H. zu verzeichnen ist, wendet sich diese erneut an den Veranstalter. Dieser erklärt ihr, warum eine Rücküberweisung nicht möglich wäre: In diesem wie in vielen Fällen würden die Airlines die für den Flug gezahlten Gelder nicht an den Veranstalter zurücküberweisen. Er hätte bereits Klagen gegen die Fluglinien eingebracht, um „für die Kunden das Geld zu erkämpfen“. Frau H. bleibt aber hart und besteht auf einer Zurückzahlung des Reisepreises. Sie kündigt an, andernfalls den Rechtsweg zu beschreiten, und sucht die Rechtsberatung des ÖAMTC auf.

Veranstalterhaftung

Dort erfährt Frau H. die für sie erfreuliche Rechtslage: Wird eine Pauschalreise storniert, haftet einzig und ­allein der Veranstalter für deren Ausfall, unabhängig davon, von wem die Einzelleistungen der Reise zu erbringen sind - also etwa Flug und Hotel. 

Das Gesetz sagt: Längstens binnen 14 Tagen ist in ­einem solchen Fall der Reisepreis zurückzuzahlen. 

Ende gut, alles gut

Der Clubjurist des ÖAMTC kontaktiert den Veranstalter und weist auf die Rechtslage hin. Kurz darauf wird die gesamte Summe zurücküberwiesen. Begründet wird die lange Bearbeitungszeit mit den Folgen der Pandemie. 

Verständnis für Verzögerungen in außergewöhnlichen Zeiten ist sicher angebracht - Kunden jedoch mit falschen rechtlichen Informationen hinzuhalten sicher nicht.

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

Weitere Informationen zu allen Rechtsfragen rund um Auto, Verkehr, Unfall, Reise und Freizeit unter Vorschriften & Strafen.

Beratungsgespräch mit einem Juristen bei der ÖAMTC-Rechtsberatung im Büro.

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