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Schadensablöse statt Reparatur

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Wenn Reparaturkostenschätzung und Ablöseangebot auseinanderklaffen ...

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger

Wie viel muss die Versicherung zahlen?

Energisch knallte Ing. Ernst K., 62, zwei Schriftstücke auf den Schreibtisch im Rechtsberatungszimmer: „Da ist die Reparaturkostenschätzung von EUR 3.400,-. Und hier das Ablöseangebot von EUR 1.500,-. Eine Frechheit, ich gehe vor Gericht!“ Sein abgestelltes Auto war bei einem Unfall beschädigt worden. Die gegnerische Versicherung hatte auch schnell die Haftung anerkannt. Herr Ing. K. wollte jedoch keine Reparatur, sondern eine Schadensablöse, sprich Bargeld. „Ob ich repariere oder nicht, geht die Versicherung gar nichts an“, teilte er dem Juristen mit, um verschwörerisch fortzusetzen: „Unter uns, ich kenne in Ungarn eine billige Werkstätte …!“

Schluss mit Ablöse-Märchen

Begründung der Versicherung: Bei Ablöse wird der Stundensatz mit nur EUR 30,- gerechnet. Und: Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt! - Alles Märchen, weiß der ÖAMTC. Bei Ablöse steht in der Regel weniger zu, das stimmt. Aber aus ganz anderem Grund: Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz des Schadens. Doch was ist dieser Schaden, wenn nicht repariert wird? Das sagt schon der Hausverstand: Die Differenz zwischen dem Fahrzeugwert VOR dem Unfall und NACH dem Unfall (Wrackerlös). Dieser „objektive Minderwert“ hat nichts mit den Reparaturkosten zu tun. 

Schummeln nützt nichts

Dennoch kann man bisweilen mit der energischen Behauptung, „sicher reparieren zu wollen“, die volle Höhe der Reparaturkosten als Ablöse herausbekommen. Aber Vorsicht: Viele Versicherungen forschen nach, ob tatsächlich fachgemäß repariert wurde. War die Reparatur billiger (Pfusch, Ausland), fordern sie den zu viel bezahlten Betrag zurück. Zu Recht: Der Empfänger wäre nämlich unrechtmäßig bereichert.

Tausend Euro mehr

Der Fall wurde routiniert gelöst: Der ÖAMTC ließ den Wert des beschädigten Fahrzeugs ermitteln, wonach die Versicherung die Ablöse sofort auf EUR 2.500,- erhöhte. Herr Ing. K. war hoch zufrieden, umso mehr, als ihm der Clubjurist auch noch eine Unkostenpauschale und Abschleppkosten verschaffte. Auf die hätte Ing. K. in der Aufregung glatt vergessen.

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