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Insassen gehen bei Unfall nie leer aus

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Eigentlich ein juristisch ganz einfacher Fall, mit dem sich die ÖAMTC-Juristin Mag. Gamil zu befassen hatte. Dennoch wissen viele Betroffene hier nicht um ihre Rechte.

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Kfz-Insassen © ÖAMTC

Schwerer Unfall mit Folgen

Herr C. lenkte sein Fahrzeug auf der Westautobahn und geriet infolge eines Fahrfehlers ins Schleudern. Der Pkw überschlug sich in der Folge mehrfach, ein weiteres Fahrzeug war zum Glück nicht beteiligt. Seine auf dem Beifahrersitz mitfahrende Gattin Manda wurde aber schwer verletzt. Sie war nach dem Unfall bewusstlos und erlitt neben multiplen Prellungen und Schnittwunden vor allem eine Durchtrennung der Schultersehne sowie einen Einriss der Kniesehne. Eine Operation, eine Vielzahl physikalischer Therapien und ein Kuraufenthalt wurden notwendig. Der Heilungsprozess war also sehr langwierig und kostenintensiv.

Kosten der Heilbehandlungen

Völlig verzweifelt wandte sich das Ehepaar an die Rechtsabteilung des ÖAMTC, da die Kosten der Heilbehandlungen die finanziellen Mittel der Familie überstiegen. "Ich habe Frau C. zu ihrer großen Erleichterung erklärt, dass sie trotz des selbst verschuldeten Unfalls ihre gesamten Ansprüche an die Kfz-Haftpflichtversicherung ihres Mannes stellen kann", erzählt Frau Mag. Gamil.

Intervention des ÖAMTC-Vertrauensanwaltes

Durch die Intervention des ÖAMTC-Vertrauensanwaltes bei der Haftpflichtversicherung des Ehemannes wurden insgesamt über € 19.000,- an Schmerzengeld und Nebenkosten an Frau C. ausgezahlt. In Anbetracht dieser hohen Entschädigungssumme nahm Herr C. die Rückreihung um drei Stufen bei seiner Kfz-Haftpflichtversicherung und damit eine geringfügig höhere Prämie gern in Kauf.

Was viele nicht wissen:

Auch bei einem selbst verschuldeten Unfall ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung des verwendeten Fahrzeuges allen Insassen mit Ausnahme des schuldtragenden Lenkers Schmerzengeld und andere Unkosten.

Noch weniger bekannt ist, dass der Halter eines Fahrzeuges als Insasse in seinem eigenen PKW auch versichert ist und bei einer Verletzung von seiner eigenen Haftpflichtversicherung Schmerzengeld erhält.

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