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DruckenSturz im Reisebus
ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Die Haftpflichtversicherung eines Busses zahlt für Insassen auch dann, wenn nicht der eigene Lenker, sondern jemand anderer schuld ist.
Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Jurist
Schmerzensgeld?
Manchmal ist es gut, wenn man einen ÖAMTC-Juristen kennt. (Eigentlich immer!) Aber der Reihe nach. Gemütlich saß Rudolf H., 62, im Komfort-Reisebus und genoss die kroatische Küste. Da eine Mitreisende im Küchenbereich Hilfe brauchte, schnallte er sich ab und stand auf. Plötzlich: eine Vollbremsung! Rudolf H. flog durch den Mittelgang und krachte kapital auf den Rücken! Der Busfahrer hatte bravourös einen Unfall vermieden; jemand hatte eine Stopptafel überfahren.
Schmerzlich.
Rudolf H., hart im Nehmen, überstand die Heimfahrt unter argen Schmerzen und ging in Wien ins Spital: zwei Wirbel gebrochen! An Schadenersatz dachte er nicht, war doch der schuldige Lenker weit weg. Nach vielen Monaten Behandlung kam er zufällig mit „seinem“ ÖAMTC-Juristen über sein Unglück ins Gespräch. „Als Insasse kriegt man praktisch immer Schadenersatz!“, bekam er zu hören. Und schon kam die ÖAMTC-Maschinerie ins Rollen: Die Haftpflichtversicherung des Busses wurde ermittelt, Daten von Zeugen gesichert, Unterlagen für die Versicherung aufbereitet.
Juristisch.
Die Haftpflichtversicherung eines Busses hat für Insassen auch dann zu zahlen, wenn nicht der eigene Lenker, sondern jemand anderer schuld ist.
Obwohl im Ausland meist das Recht des Unfallortes anzuwenden ist, galt hier österreichisches Recht. Inhalt des österreichischen Reisevertrages war schließlich die sichere Beförderung. Das bedeutete einen riesigen Unterschied in der Höhe des Schmerzensgeldes!
Ein Mitverschulden von Herrn H. am Sturz war durchaus zu prüfen. Doch da Toilette und Küche im Komfortbus auch während der Fahrt aufgesucht werden durften und somit ein kurzes Abschnallen und Aufstehen erlaubt war, war ihm nichts vorzuwerfen; er erhielt 100 % seiner Forderungen.
Lohnend.
Neben Schmerzensgeld auch Entschädigung für Haushaltshilfe, Fahrtkosten zur Behandlung etc., insgesamt ein fünfstelliger Betrag. "Alles nur dank einer Zufalls-Plauderei", strahlte Herr H. und hatte seinen lebenslangen Club-Beitrag mit Zinseszinsen herinnen.
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