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Wenn alle Türen offen stehen

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Unfälle mit offenen Autotüren: Wer ist schuld? Drei Fälle aus der ÖAMTC-Rechtsberatung. Welche Verschuldensaufteilung würden Sie jeweils vornehmen?

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Jurist

Drei Fälle aus der ÖAMTC-Rechtsberatung

Fall1:

Ein Radfahrer befährt einen zwei Meter breiten Radweg, der zwischen Gehsteig und Parkstreifen liegt, flott mit ca. 20 km/h. Zehn Meter vor ihm wird die Beifahrertür eines abgestellten Pkw geöffnet - Vollbremsung plus „Köpfler“ über die Tür.

Fall 2:

Ein Motorradfahrer schlängelt sich in Schrittgeschwindigkeit rechts an einer vor einer Ampel stehenden Kolonne vorbei. Er hat rund 1,5 m Platz, entsprechend knapp gerät er an die geparkten Fahrzeuge. Einer dieser Pkw-Lenker öffnet die Fahrertür ca. 30 cm, um vor dem Aussteigen einen Blick nach hinten zu werfen - Knie gegen Türkante!

Fall 3:

Ein Pkw ist in einer Einbahn geparkt, vier Meter bleiben für den Fließverkehr. Eine Frau verstaut Sachen auf der Rückbank und steht in der fahrbahnseitig geöffneten Tür. Zehn Autos passieren anstandslos, das elfte erwischt - Gott sei Dank nur die Tür und nicht die Frau.

Lösung.

Richtig ist: Fall 1 und 2: Alleinverschulden des Türöffnenden; Fall 3: Verschuldensteilung 1:1, halbe-halbe! Erstaunlich? Nein, beim Türöffnen ist das Gesetz streng.

§ 23 Abs. 4 StVO:

Die Türen eines Fahrzeuges dürfen so lange nicht geöffnet werden und auch nicht geöffnet bleiben, als dadurch andere Straßenbenützer gefährdet oder behindert werden können.

Fazit.

Den Türöffner trifft immer ein Verschulden, fraglich ist nur, ob den Gegner ein Mitverschulden trifft. In Fall 1 und 2 nicht. Der OGH sagt: „Auch ein geringfügiges Öffnen ist verboten, wenn es zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer kommen kann.“ Fall 3 führt meist zur Frage: „Der darf also einfach in meine Tür fahren?“ Nein, darf er nicht, aber ein Mitverschulden besteht trotzdem, siehe Gesetz: Die Tür darf ja nicht geöffnet bleiben. Für offene Türen kann sogar eine Verwaltungsstrafe verhängt werden. Beste Abhilfe: Tür zu!

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Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

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