Anhänger gegen PKW
ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Anhänger gegen PKW: Zahlt die Kasko? Unfallschaden, Bremsschaden, Betriebsschaden, die ÖAMTC Rechtsberatung intervenierte und die Versicherung zahlte.
Ihr Recht von Mag. Gabriele Pfeiffer, ÖAMTC-Juristin
Unfall.
Es geschah auf der Rückfahrt vom Gardasee, wo Richard L. mit Familie und Wohnwagen den Urlaub verbracht hatte. Ein Rowdy bog knapp vor ihm aus einem Feldweg in die Hauptstraße ein: Notbremsung! Dabei stellte sich der Wohnanhänger quer und prallte gegen den ziehenden Pkw. Der Anhänger hatte nur oberflächliche Schäden, der Pkw war ordentlich eingedrückt. Und der Verursacher war natürlich „perdu“. „Zum Glück hab ich eine Vollkaskoversicherung!“, dachte Herr L.
Ausfall.
Zu Hause der Schreck: „So ein Schaden ist nicht gedeckt“, beharrte die Versicherung. Warum? Die Juristin klärte auf: Die Kaskoversicherung deckt nur „Unfallschäden“, das sind Schäden, bei denen ein Ereignis von außen mit mechanischer Kraft auf den Pkw einwirkt. Versicherungen betrachten Zugfahrzeug und Anhänger als Einheit. Bei Kollisionen zwischen den beiden Fahrzeugen fehlt es somit nach Auslegung der Versicherungen am Merkmal der Einwirkung von außen. „Betriebs-, Bruch- und Bremsschäden“ sind somit ausgeschlossen.
Sonderfall.
Dennoch war die Juristin optimistisch. Die Gerichte sehen dieses Thema nämlich differenzierter. Demnach muss die Versicherung dann nicht zahlen, wenn Zugfahrzeug und Anhänger bei normalem Betrieb kollidieren (Betriebsschaden), z.B. wenn der Lenker eines Gespanns zurückschiebt und dabei Pkw und Anhänger zusammenstoßen. Anders jedoch, wenn ein Ereignis von außen eine Gefahr auslöst. Im vorliegenden Fall musste Herr L. ja aufgrund der Vorrangverletzung eines Dritten abrupt abbremsen, was zum Schaden führte. Dieser Fall zählt als „Unfall“ und ist daher von der Versicherung zu decken. Beifall. Die Juristin intervenierte resolut, die Versicherung zahlte.
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