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DruckenUrlaubsfreud, Urlaubsleid
ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Reiserechtsprobleme.
Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger
Urlaub - nicht immer wie erwartet
Es gibt schöne und weniger schöne Urlaube. Wir in der Rechtsberatung erfahren meist nur von den verpatzten - ein Berufsschicksal! Umso lieber helfen wir auch bei Reiserechtsproblemen.
Albtraum
Stefanie P. wollte den Siebziger ihrer Mutter mit einem Familienurlaub feiern. Sie buchte für sechs Personen (Mann, Kinder,Schwester, Großmutter) eine 10-tägige Pauschalreise in einen ägyptischen Badeort um gut 5.000 Euro. Vor Ort dann ein böses Erwachen: Das Hotel heruntergekommen, die Zimmer nicht benachbart, die Pools desolat, das Essen grottig etc. Stefanie P. reagierte goldrichtig: Sie reklamierte sofort, hielt alles penibel mit Fotos fest und bestand hartnäckig auf Verbesserungen. Nach drei Tagen erreichte sie einen Hotelwechsel, der allerdings damit verbunden war, dass der Heimflug zwei Tage früher angetreten werden musste. Somit blieben gerade fünf Tage (getrübte) Erholung.
Ersatz
Wieder daheim, verlangte Familie P. vom Veranstalter Geld zurück. Dieser wollte nur die anteiligen Quartierkosten für zwei (von zehn) versäumte Tage ersetzen, rechnete also die Flugkosten heraus. Stefanie P. konsultierte die Rechtsberatung. Wir forderten: Zwei Zehntel des gesamten Reisepreises (inklusive Flug!) und 50 % Reisepreisminderung pro Tag für die ersten drei verpatzten Tage.
Entgangene Freude
Darüber hinaus machten wir, was oft übersehen wird, Schadenersatz für „entgangene Urlaubsfreude“ geltend, nämlich 70 Euro pro Tag und Person, natürlich auch für die zwei entfallenen Tage. Das steht dann zu, wenn den Veranstalter (oder dessen Leistungsträger) ein Verschulden an den Mängeln trifft.
Ergebnis
Nicht jede Forderung wurde zur Gänze erfüllt, doch einigte man sich immerhin auf einen Betrag von fast der Hälfte des Gesamtpreises. Gut so, denn die Praxis zeigt auch: Mitunter hat nur eine gerichtliche Klage Erfolg. Dieser Schritt beinhaltet jedoch ein beträchtliches Kostenrisiko, falls keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.
Pauschal
Glück, dass es eine Pauschalreise war! Die mag zwar teurer sein, dafür ist man rechtlich weit besser gestellt - der Veranstalter haftet! Bei getrennter Buchung von Flug und Quartier hätte man bestenfalls mit dem Hotel um eine Lappalie streiten können.
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