Vermehrte Maut-Nachforderungen nach dem Italienurlaub
Auch Jahre später müssen Mautgebühren oft nachgezahlt werden.
Bei vielen Italien-Reisenden landen später unangenehme Überraschungen im Postkasten: Aufforderungen zur Mautnachzahlung aus vergangenen Italienurlauben.
ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner
"Wir erhalten immer wieder Anfragen unserer Mitglieder zu Schreiben aus Italien. Meist geht es um Maut-Nachzahlungen, die aber bisweilen Fahrten betreffen, die lange - teilweise bis zu zehn Jahre - zurückliegen. In vielen Fällen raten wir trotzdem zur Zahlung, da solche Forderungen in Italien erst nach zehn Jahren verjähren. Aber nicht immer sind die Forderungen legal. Die Club-Juristen prüfen gerne den jeweiligen Einzelfall."
Wie kommt es zu den Nachforderungen und was ist zu beachten?
Bekommt man ein Schreiben aus Italien zugeschickt, sollte man zuerst prüfen, ob die Forderung plausibel ist – also ob der angegebene Zeitpunkt mit dem Italienurlaub übereinstimmt. Dann versucht man den Grund des Schreibens herauszufinden: Wird zum Beispiel eine Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen oder die verbotene Einfahrt in eine verkehrsberuhigte Zone (zona a traffico limitato), dann handelt es sich um eine Polizeistrafe und man muss rasch handeln. Diese muss binnen 360 Tagen zugestellt werden und meist hat man die Möglichkeit, einen reduzierten Strafbetrag innerhalb von fünf Tagen zu bezahlen.
Die häufigen Maut-Nachforderungen wegen Nicht-Bezahlens der streckenabhängigen Autobahngebühr werden meist von einem Inkassobüro verschickt. Die Beträge liegen zwischen zehn und 130 Euro.
Viele Mitglieder glauben, dass sie die Maut bezahlt hätten, weil sich der Schranken geöffnet hat und eine freie Durchfahrt möglich war. Allerdings öffnen sich die Schranken und lassen die Autofahrerinnen und Autofahrer passieren, auch wenn kein Maut-Betrag abgebucht oder die falsche Spur benutzt wurde. Dadurch soll Stau auf der Autobahn verhindert werden.
Außerdem gibt es im Norden von Mailand das elektronische "Free Flow"-Mautsystem, bei der keine Bezahlung an Mautstationen möglich ist. Hier kann man sich im Vorhinein registrieren oder die Gebühr binnen 15 Tagen nachzahlen. Auch zu diesem speziellen System häufen sich derzeit Maut-Nachforderungen.
ACHTUNG!
Oft gibt es die Möglichkeit, die Maut noch vor Ort an einer Maut-Stelle oder online ohne Gebühr nachzuzahlen. Fordern Sie die Quittung an der Maut-Station an und lesen Sie diese genau durch, darauf finden sich nützliche Hinweise zur Bezahlung!
Quittungen aufbewahren & sich vorab über Mautkosten informieren
Die Eintreibung über Inkassobüros ist in Italien möglich und üblich. Kann man also nicht beweisen, dass die Mautgebühr vor Jahren bezahlt wurde oder die Forderung verjährt ist, muss man die Zahlung leider jetzt nachholen.
Sehr oft verweisen die Inkassobüros in ihren Schreiben auf den ÖAMTC, wonach die Forderung "jedenfalls zu zahlen sei". Dies ist so pauschal formuliert falsch - es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an!
Um nicht Jahre später von einer Forderung überrumpelt zu werden und eine Bezahlung nachweisen zu können, sollten Quittungen bei der Mautstation mitgenommen und dann gut aufbewahrt werden. Weiß man nach Erhalt der Zahlungsaufforderung nicht weiter oder ist damit überfordert, können sich Club-Mitglieder kostenlos an die Rechtsberatung wenden.
Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten
Bei Problemen oder zu unrecht geforderten Zahlungsaufforderungen unbedingt die ÖAMTC Rechtsberatung nützen.
Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Infos unter ÖAMTC Rechtsberatung.
Rechtsberatung
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Gut vorbereitet mit dem ÖAMTC Urlaubsservice
Auf den Italienurlaub kann man sich mit dem Mobilitätsclub gut vorbereiten, sodass man möglichst vor unliebsamen Überraschungen gefeit ist. In der Länder-Info zu Italien sind detaillierte Infos zur Maut zu finden. Zusätzlich können im ÖAMTC Routenplaner vorab die Mautkosten berechnet werden.