Firmen-Schutzbrief
Vorteile
Vorteile Österreich |
Vorteile Ausland |
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Schutzbrief in Anspruch nehmen
Falls es doch passiert ist: Ein Schaden am Fahrzeug, eine Erkrankung, ein Unfall. Das Team der ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist rund um die Uhr für Sie da. Wir sind Ihre persönlichen Ansprechpartner.
Wir sind bereit - jetzt auch via ÖAMTC App! Nothilfe-Assistent, Schutzbrief-Leistungsübersicht u.v.m. immer griffbereit auf Ihrem Smartphone.
ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe
In Österreich und im Ausland +43 1 25 120 00Medizinische Notfälle
In Österreich und im Ausland +43 1 25 120 20Ein Firmen-Schutzbrief für alle Fälle
Nur für Firmen-Mitglieder gibt es den Firmen-Schutzbrief für Fahrzeuge, Lenkerinnen, Lenker und Mitreisende. Mit Soforthilfe rund um die Uhr in Österreich und ganz Europa. Um nur EUR 62,20 für 2025 (ab 1.10.2024) je Firmenfahrzeug, für das eine Firmen-Clubkarte ausgestellt ist.
Für wen gilt der Firmen-Schutzbrief?
Während der Nutzung des Firmenfahrzeuges sind jede/jeder firmenzugehörige Lenkerin/Lenker sowie bis zu acht im Fahrzeug mitreisende Firmenangehörige geschützt.
Die im Firmen-Schutzbrief eingetragene Person sowie deren Partnerin/Partner im gemeinsamen Haushalt und deren Kinder, bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden, sind ebenfalls geschützt.
Wo gilt der Firmen-Schutzbrief?
Der Firmen-Schutzbrief gilt in Österreich, in allen Ländern Europas, in der Russischen Föderation, in den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie auf allen Mittelmeer-Inseln, den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira - sofern in dem jeweiligen Land Tourismus möglich ist und keine offizielle Reisewarnung der Sicherheitsstufen 5 oder 6 des österreichischen Außenministeriums besteht. Hier finden Sie die komplette Länderliste des Schutzbrief Geltungsbereiches.
Für welche Fahrzeuge?
Für das im Firmen-Schutzbrief eingetragene Firmenfahrzeug samt Kfz-Anhänger. Grundsätzlich sind Fahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und einer max. Höhe von 3,2 m sowie einer max. Länge von 7 m und einer max. Breite von 2,5 m geschützt.
Für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen, wie insbesondere Werkstätten-, Probe- oder Überstellungskennzeichen und Privatfahrzeuge von Firmenangehörigen kann kein Firmen-Schutzbrief bezogen werden.
Und wenn man nicht mit dem Firmenfahrzeug unterwegs ist?
Personenbezogene Schutzbrief-Leistungen, wie z.B. Krankenrückholung oder Krankenschutz, werden genauso erbracht, wenn die im Firmen-Schutzbrief eingetragene Person mit Bahn, Bus, Fahrrad, Schiff oder Flugzeug unterwegs ist.
Gut zu wissen:
Die dem ÖAMTC zuletzt genannte Firmenadresse in Österreich bzw. die der Firmenadresse nächstgelegene Fachwerkstätte gilt als Zielort für alle fahrzeugbezogenen Rücktransportleistungen. Für personenbezogene Leistungen gilt die Meldeadresse der geschützten Personen in Österreich.
Fahrzeugbezogene Schutzbrief-Leistungen werden erbracht, sofern für das im ÖAMTC Notfall-Kreditbrief eingetragene Fahrzeug bzw. Kfz-Kennzeichen eine gültige ÖAMTC Mitgliedschaft besteht.
Alle Details zu den Leistungen finden Sie im Firmen-Schutzbrief zum Blättern oder in der print@home-Version (PDF zum Download).
Download Musterformular für die Reise-Unbedenklichkeitsbestätigung.
Gut, dass ich den Schutzbrief habe!
Dieser Fall aus der Praxis war nur einer von über 50.000 Schutzbrief-Leistungen, die der ÖAMTC jährlich erbringt. Hierbei gilt es nicht nur die Kostenübernahme zu gewährleisten, sondern in jedem Einzelfall vor Allem auch schnelle, tatkräftige und professionellste Hilfe in allen Notsituationen zu gewährleisten.
"Mit Dankbarkeit erinnere ich mich an all die freundlichen und engagierten Mitarbeiter die mich in der so belastenden Situation unterstützt haben, so dass ich mich stets sicher und geborgen fühlte."
schreibt Gabriele Z., deren Ehemann mit dem ÖAMTC Ambulanzjet aus Griechenland geborgen wurde. Die Kosten für den Transport beliefen sich auf EUR 13.200,- und sind zur Gänze durch den Schutzbrief abgedeckt.
Entdecken Sie, wie vielfältig der Schutzbrief-Hilfe im In- und Ausland geholfen hat.
Firmen-Schutzbrief-Leistungen in Österreich und im Ausland im Überblick*
Österreich | Ausland |
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Pannenhilfe: Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe organisiert Hilfe über das Netzwerk der internationalen Partnerclubs | |
Abschleppdienst nach Panne oder Unfall bis max. € 330,- | Abschleppdienst nach Panne oder Unfall bis max. € 330,- |
Übernachtungskosten bei Fahrzeugreparatur nach Panne oder Unfall - für bis zu drei Übernachtungen bis max. € 85,- pro geschützte Person | Übernachtungskosten bei Fahrzeugreparatur nach Panne oder Unfall - für bis zu drei Übernachtungen bis max. € 85,- pro geschützte Person |
Ersatzteilnachsendung: Damit das Fahrzeug nach Unfall/Panne wieder fahrbereit gemacht werden kann | |
Pick-up-Transport: Soforttransport des fahruntüchtigen Fahrzeuges gemeinsam mit den geschützten Personen (max. 175 km vom Zielort in Österreich entfernt) | |
Heim- oder Weiterreise nach Fahrzeugausfall: Nach Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeuges per Ersatzwagen oder Bahn/Bus. | Heim- oder Weiterreise nach Fahrzeugausfall: Nach Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeuges per Ersatzwagen oder Bahn/Bus. Ab 1.000 km Distanz zum Zielort in Österreich auch per Flugzeug. |
Fahrzeugrückholung: Transport des fahruntüchtigen Fahrzeuges nach Panne oder Unfall zu der dem Zielort in Österreich nächstgelegenen Fachwerkstätte | Fahrzeugrückholung: Transport des fahruntüchtigen Fahrzeuges nach Panne oder Unfall zu der dem Zielort in Österreich nächstgelegenen Fachwerkstätte |
Zoll- und Verschrottungshilfe: Bei Diebstahl oder Totalschaden des Fahrzeuges | Zoll- und Verschrottungshilfe: Bei Diebstahl oder Totalschaden des Fahrzeuges |
Wildschadenhilfe: 80 % Kostenersatz bis max. € 600,- (falls nicht anderweitig versichert) bzw. 80 % des Selbstbehaltes bis max. € 600,- | Wildschadenhilfe: 80 % Kostenersatz bis max. € 600,- (falls nicht anderweitig versichert) bzw. 80 % des Selbstbehaltes bis max. € 600,- |
Hubschrauber-, Berg- und Pistenrettung bei Freizeit-Alpinunfällen bis max. € 10.000,- pro geschützte Person | Hubschrauberrettung und -bergung nach Unfall oder Krankheit bis max. € 10.000,- pro geschützte Person |
Krankenrückholung nach Unfall oder Erkrankung ins Heimatkrankenhaus | Krankenrückholung nach Unfall oder Erkrankung ins Heimatkrankenhaus auch mit Ambulanzjet |
Kinderrückholung bei Krankheit oder Unfall der Betreuungsperson | Kinderrückholung bei Krankheit oder Unfall der Betreuungsperson |
Rückholung von Haustieren: Bei Unfall/Erkrankung der geschützten Person wird ein Heimtransport von Hund/Katze notwendig | |
Heimreise nach Unfall oder Erkrankung: Die Heimreise wird organisiert und zusätzliche Kosten werden übernommen | Heimreise nach Unfall oder Erkrankung: Die Heimreise wird organisiert und zusätzliche Kosten werden übernommen |
Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung für bis zu drei Übernachtungen bis max. € 85,- pro geschützte Person | Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung für bis zu drei Übernachtungen bis max. € 85,- pro geschützte Person |
Fahrzeugrückholung durch ÖAMTC Fahrerinnen/Fahrer – samt Insassen (geschützte Personen) und Gepäck nach Unfall/Erkrankung der/des geschützten Fahrerin/Fahrers | Fahrzeugrückholung durch ÖAMTC Fahrerinnen/Fahrer – samt Insassen (geschützte Personen) und Gepäck nach Unfall/Erkrankung der/des geschützten Fahrerin/Fahrers |
Krankenschutz: Für Arzt-, Krankenhaus-, Ersttransport-, Verlegungstransport- und Medikamentenkosten bis max. € 75.000,- pro geschützte Person. Neu: Zugang zu Telemedizin (Online-Arztgespräch) | |
Krankenbesuch durch eine nahestehende Person bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als fünf Tagen | Krankenbesuch durch eine nahestehende Person bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als fünf Tagen |
Erstattung von Transportkosten nach Ableben: Übernahme der Überführungskosten bis max. € 2.200,- | |
Notfallpsychologische Beratung: Hilfe und telefonische Betreuung direkt nach einem Unfall | Notfallpsychologische Beratung: Hilfe und telefonische Betreuung direkt nach einem Unfall |
Kostenersatz für die Wiederbeschaffung von Dokumenten: Ersatz von Gebühren für die Neuausstellung nach Diebstahl wie z.B. Reisepass oder Personalausweis | |
Notfallservice: Verschiedene Hilfeleistungen, wie Sperre von Kreditkarten und Verständigung von Personen | Notfallservice: Verschiedene Hilfeleistungen, wie Sperre von Kreditkarten und Verständigung von Personen |
Gepäckrücktransport: Wenn das mitgeführte Gepäck auf der Heimreise nicht mitgenommen werden kann; bis max. € 1.000,- | Gepäckrücktransport: Wenn das mitgeführte Gepäck auf der Heimreise nicht mitgenommen werden kann; bis max. € 1.000,- |
Nachsendekosten: Für gestohlene, verlorene oder vergessene Gegenstände wie z.B. Reisedokumente, Sehbehelfe und verschreibungspflichtige Medikamente | Nachsendekosten: Für gestohlene, verlorene oder vergessene Gegenstände wie z.B. Reisedokumente, Sehbehelfe und verschreibungspflichtige Medikamente |
Telefonkosten: Gespräche mit der ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe werden übernommen | Telefonkosten: Gespräche mit der ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe werden übernommen |
Taxikosten oder Kostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel – Taxikosten bis max. € 50,- oder die Kosten für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden übernommen | Taxikosten oder Kostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel – Taxikosten bis max. € 50,- oder die Kosten für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden übernommen |
*Alle Details zu den Leistungen finden Sie im Firmen-Schutzbrief zum Blättern oder in der print@home-Version (PDF zum Download).