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Kostenerstattung für eine Schutzbrief-Leistung

Wie funktioniert es? Welche Unterlagen werden gebraucht?

Was können Sie einreichen?

Im Schutzbrief sind mehr als 30 Leistungen in Österreich und im Ausland enthalten. Haben Sie für eine im Schutzbrief gedeckte Leistung Kosten ausgelegt, können Sie diese beim ÖAMTC einreichen.

Für die Einreichung – wie z.B. bei Wildschadenhilfe, Übernachtungen, Mietwagen, Heim- oder Weiterreise, Taxi- oder Abschlepprechnungen etc. – stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung.

Wie können Sie einreichen?

  • Für die Online-Einreichung über Mein ÖAMTC loggen Sie sich unter www.oeamtc.at/mein-oeamtc ein. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Einreichung geführt.
  • Einreichung über die ÖAMTC App: In der App finden Sie unter dem Menüpunkt "120" den Nothilfe-Assistenten. Dort wählen Sie unter "Tools & Services" den Punkt "Kostenersatz (beantragen)" aus. So können Sie Ihren Antrag auf Vergütung ganz einfach über Ihr Smartphone stellen. Jetzt downloaden!
  • Persönlich bei einem unserer ÖAMTC Stützpunkte einreichen. Die Kolleginnen und Kollegen nehmen die Unterlagen gerne entgegen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Leistungsverrechnung werden sich nach Erhalt so rasch wie möglich um die Erledigung kümmern.

Notwendige Unterlagen für die Einreichung

Übermitteln Sie die von Ihnen bezahlten Belege, am besten mit einer entsprechenden Zahlungsbestätigung.

Wenn Sie Ihre Unterlagen über Mein ÖAMTC hochladen oder an einem Stützpunkt in Ihrer Nähe abgeben, beachten Sie bitte, dass die Originalbelege verpflichtend bis zum Eingang der Leistungsinformation bzw. zum Eingang der Zahlung aufzubewahren sind. Der ÖAMTC behält sich vor, Originalbelege im Bedarfsfall nachträglich anzufordern.

Weiters ersuchen wir Sie, auch sonstige Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Leistungsfall stehen (z.B. Kopie einer Reparaturrechnung, eines ärztlichen Attests u.ä.) zur Verfügung zu stellen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, auch Ihre aktuellen Bankdaten (IBAN) bekanntzugeben.

Achtung: Ein Anspruch auf Kostenersatz muss, bei sonstigem Verlust des Anspruchs, unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen spätestens drei Jahre nach dem Vorfall schriftlich geltend gemacht werden.

Fragen und Kontakt

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Einreichung haben, so wenden Sie sich bitte direkt an die ÖAMTC Leistungsverrechnung. Die Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen zu den üblichen Bürozeiten gerne unter der Telefonnummer +43 1 711 99 22500 zur Verfügung.