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DruckenBonus Malus System bei Fahrzeugversicherungen
Die Anwendung des Bonus Malus Systems ist auf Personen- und Kombinationswagen sowie Mietwägen und Taxifahrzeuge beschränkt.
- Der Anwendungsbereich des Bonus-Malus-Systems ist auf Personen- und Kombinationswagen (inkl. Wohnmobile bis 3,5t) sowie Mietwägen und Taxifahrzeuge beschränkt. Bei der Generali Versicherung gilt das Bonus-Malus-System auch für Klein-Lkw bis 1,5 Tonnen Nutzlast.
- Grundsätzlich beginnt ein Neu-Einsteiger mit seinem Fahrzeug in der Grundstufe 9.
- Beim Bonus-Malus-System - das nicht mehr gesetzlich geregelt ist - treten immer mehr Abweichungen innerhalb der einzelnen Versicherungsgesellschaften auf.
ÖAMTC Vorteil: Bonus bleibt bis zu 3 Jahren erhalten. Wenn Sie innerhalb eines Jahres kein neues Auto anmelden, so beginnen Sie danach üblicherweise mit dem neuen Kfz wieder in der Grundstufe 9, beim ÖAMTC (Generali Versicherung) jedoch bleibt Ihnen der Bonus bis zu 3 Jahren erhalten.
Bonusvorrückung:
Nach jedem schadensfreien Versicherungsjahr rückt der Versicherte 1 Stufe in Richtung Bonus.
Malusvorrückung:
Je verschuldeten Schaden hingegen rückt der Versicherte 3 Stufen in Richtung Malus.
Beobachtungszeitraum:
1.10. bis 30.9. eines Jahres
Bonus und Malus beim Fahrzeugwechsel
Wechseln Sie Ihr Fahrzeug, so geht der Bonus bzw. Malus auf Ihr neues Fahrzeug über.
Bonus und Malus bei Fahrzeugwechsel sowie Wechsel der Versicherung
Sollten Sie nicht nur Ihr Fahrzeug, sondern auch Ihre Versicherungsgesellschaft wechseln wollen, so übernimmt die neue Versicherungsgesellschaft die Prämienstufe aus dem letzten Versicherungsverhältnis.
Bonus- und Malusstufen-Übernahme bei Umstieg von Firmen- auf Privatfahrzeug
Steigen Sie von einem Firmenfahrzeug auf ein Privatfahrzeug um, können eventuelle schadenfreie Jahre bei der Einstufung im Bonus-Malus-System berücksichtigt werden. Die Anrechnungsmöglichkeit obliegt dem jeweiligen Haftpflichtversicherer.